Deutsch (ca. 50 MB) - Reinheimer GmbH
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REINHEIMER G<strong>MB</strong>H, Fachhandel & Co<br />
Verkaufs,- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
Allgemeines: Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere nachstehenden Bedingungen an. Alle früheren Preise und<br />
Bedingungen werden mit Erscheinen dieses Kataloges hinfällig. Vor Erscheinen des Kataloges abgeschlossene und noch nicht er füllte Verträge<br />
bleiben unberührt. Etwa irgendwie vermerkte Bedingungen des Bestellers haben für uns, auch ohne jeweiligen Widerspruch, keine Bedeutung.<br />
Abschlüsse unserer Reisenden oder Vertreter , sowie telefonische und mündliche Abmachungen sind für uns erst nach erfolgter schriftlicher<br />
Bestätigung rechtswirksam. Der Käufer selbst bleibt bis zur etwaigen Ablehnung unsererseits an seinen Auftrag gebunden. Für etwaige Irrtümer<br />
und Abweichungen in Katalog, Abbildungen und Preisen, sowie in Rechnungen, behalten wir uns die Berichtigung, bzw. Nachberechnung<br />
ausdrücklich vor (Verwendungsverbote, Austausch-Werkstoffe etc.) Wir sind berechtigt ,unsere Lieferung und Zahlungsbedingungen jederzeit<br />
zu ändern. Die Aufhebung oder Änderung einer der nachfolgenden Bedingungen ändert nicht die Gültigkeit der übrigen. Unsere Angebote<br />
verstehen sich freibleibend, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.<br />
Preise und Zuschläge: Die Preise sind Richtpreise, unverbindlich und verstehen sich ab Werk Adendorf oder ab Lieferwerk nach<br />
unserer Wahl. Zur Berechnung gelangt unser am Tage der Lieferung gültiger äußerster Tagespreis, zuzüglich evtl. Rohstoffausgleichszuschlag.<br />
Die Rechnungen werden in Euro ausgestellt.<br />
Lieferung: Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, auf preiswertestem Wege<br />
nach unserer Wahl. Die Lieferzeit wird nach bestem Können eingehalten, jedoch behalten wir uns in jedem Falle vor, die Lieferung<br />
herauszuschieben, abzulehnen die Bestellung in Teilsendungen auszuführen oder aufzuheben, ohne daß dem Besteller ein<br />
Schadenersatzanspruch zusteht. Die Lieferung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen erfolgt unfrei ausschließlich Verpackung. Ab Werk<br />
gelieferte Erzeugnisse, speziell solche, welche auf Wunsch des Kunden bestellt, bzw. angefertigt wurden, sind vom Umtausch und der Rückgabe<br />
ausgeschlossen.<br />
Verpackung: Diese erfolgt sorgfältig. Für Transportschäden wird jede Haftung abgelehnt. Versicherung gegen Transportschäden erfolgt<br />
je nach Art des Gutes, immer zu Lasten des Empfängers, auf dessen Vorschrift oder nach unserem Ermessen. Verpackungsmaterial wird billigst<br />
berechnet, Kisten und Spezialverpackungen werden bei Franko-Rücksendung mit 2/3 gutgeschrieben.<br />
Mängel: Bemängelungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware<br />
schriftlich erfolgt. Bei anerkannten Mängeln besteht lediglich eine Verpflichtung zur Ersatzlieferung fehlerfreier Ware, oder zur Rücknahme<br />
nach unserem Ermessen. Schadenersatzansprüche, auch solche die durch Material oder Konstruktionsfehler erwachsen, sowie Vergütung für<br />
entgangenen Gewinn lehnen wir ab. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe in die Ware erlischt das Recht auf Mängelrüge. Bei Waren,<br />
die unter Farbgarantie verkauft werden, wird nur insoweit eine Haftung übernommen, als von Seiten der betreffenden Hersteller Ersatz geleistet<br />
wird. Für Lieferungen von Werkzeugmaschinen gelten die Lieferbedingungen des Maschinenbaus, für elektrotechnisches Zubehör (Motoren,<br />
Elektronik-Bauteile usw.) diejenigen der Elektroindustrie.<br />
Zahlungen: An unbekannte Besteller liefern wir nur unter Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Gewerblichen, bei uns mit<br />
Kundennummer gelisteten Kunden gewähren wir im Rahmen unserer Kreditlinien auf Warenlieferungen ein Ziel von 30 Tagen oder bei Zahlung<br />
innerhalb von 8-Tagen 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 13% p. A. in Anrechnung gebracht. Falls die eingeholten<br />
Auskünfte nicht befriedigen, sind wir berechtigt, Änderungen etc. vereinbarter Zahlungsbedingungen vorzunehmen oder<br />
Lieferungsvereinbarungen ohne Frist<br />
aufzuheben, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind. Nur Vertreter mit einer für das laufende Jahr gültigen Inkassovollmacht sind zur<br />
Annahme von Zahlungen gegen Ausstellung einer mit einem, die Firma <strong>Reinheimer</strong> deutlich ausweisenden Lieferbeleg mit fortlaufender ,<br />
gedruckter Numerierung berechtigt. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel (Annahmevorbehalten) gelten erst am Tage der Einlösung als<br />
Zahlung.<br />
Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.<br />
Diskont- und Bankspesen trägt der Besteller. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei<br />
Nichthonorierung, übernehmen wir keine Haftung. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen evtl. gegen etwaige Vorschriften zum<br />
Ausgleich anderer Posten unseres Guthabens bei dem Besteller zu verwenden. Werden die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten oder<br />
tritt eine Vermögensverschlechterung des Käufers ein, so wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus<br />
anderweitigen Lieferungen handelt. Bei Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Konkurseröffnung,<br />
sowie im Klageverfahren gelten alle dem Käufer eingeräumten Rabatte, Preisnachlässe und dergleichen als verfallen. Eine Zurückhaltung von<br />
Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers, sowie die Aufrechnung von Gegenforderungen<br />
ist in jedem Falle ausgeschlossen.<br />
Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem<br />
Rechtsgrunde unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das<br />
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung geschehen für uns, ohne uns zu verpflichten. Wird die<br />
Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den<br />
vermischten Beständen oder den neuen Gegenständen ab. Er verwahrt diese mit Sorgfalt für uns.<br />
Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch nicht verpfänden, oder zur Sicherheit übereignen. Die<br />
durch die Veräußerung unseres Eigentums entstehenden Forderungen gegenüber Dritten werden schon jetzt mit allen Nebenrechten an uns<br />
abgetreten. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekanntzugeben.<br />
Wir sind unsererseits jederzeit berechtigt, dem Drittschuldner den Erwerb des Eigentums an der Forderung mitzuteilen.<br />
Bei Zahlungsverzug, oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers haben wir das Recht die sofortige Herausgabe der noch nicht verkauften Ware<br />
und die Bekanntgabe derjenigen Kunden zu verlangen, auf welche sich die vorgenannte Abtretung der Kaufpreisforderung bezieht. Der Käufer<br />
hat uns zu diesem Zweck auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Fakturen zu gestatten. Die Verpflichtung zur Herausgabe der restlichen<br />
Waren, der Namhaftmachung der Kunden und die Offenlegung der Unterlagen hierfür geht evtl. auf die Vertrauensperson im Vergleichsverfahren<br />
über. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweitnach<br />
unserer Wahl- freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 30% übersteigt.<br />
Erfüllungsort: Erfüllungsort für Zahlung ist Lüneburg, Gerichtsstand in allen Fällen für beide Teile Lüneburg, ganz gleich , unter welchen<br />
Umständen und wo der Auftrag erteilt wurde und ab welchem Ort die Lieferung erfolgte.<br />
Firma Postanschrift: Hausanschrift:<br />
<strong>Reinheimer</strong> <strong>GmbH</strong> Postfach 1148 Borgwardstraße 10<br />
Fachhandel & Co. KG 21361 Adendorf 21365 Adendorf