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Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern

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Mehrere Freigrenzen durch<br />

mehrere <strong>Verein</strong>e<br />

• - ja, falls <strong>Verein</strong>e nicht nur formal (eigene<br />

Satzung, eigener Vorstand, eigene sondern auch<br />

tatsächlich getrennt, d.h. Keine Gleichheit der<br />

Vorstände, Kassenführung), keine Beherrschung<br />

• Bsp Förderverein<br />

• - nein, falls nur Untergliederungen (Bsp.<br />

Abteilungen, Ortsverein)<br />

• - Achtung: getrennte <strong>Verein</strong>e müssen auch nach<br />

außen erkennbar selbständig handeln. Bsp: Falls<br />

Förderverein <strong>Verein</strong>sfest ausrichtet, muss er auch<br />

nach außen als Veranstalter auftreten <strong>und</strong> nicht<br />

der Hauptverein

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