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Das neue Waffengesetz - Alztaler Schützen

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Altersgrenzen für Erwerb und Besitz<br />

von Schusswaffen<br />

<br />

Altersgrenze steigt von 18 auf 21 Jahre<br />

– Ausnahme: Kleinkaliber<br />

<br />

Sonderregelung bis 25 Jahre<br />

– amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches<br />

Zeugnis über "mentale Eignung zum Waffenbesitz"<br />

» Ausnahme 1: Jäger<br />

» Ausnahme 2: Kleinkaliber ohne Gutachten (ab 18 Jahre)<br />

– Gilt auch für bereits erteilte WBKs nach altem WaffG, wenn<br />

der Erlaubnisinhaber das 25. Lebensjahr am 1. April 2003<br />

noch nicht vollendet hat!<br />

§4.1.1, 6.3, 14.1 WaffRNeuRegG

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