09.11.2013 Aufrufe

Checkliste Verpacker - verkehrsRUNDSCHAU.de

Checkliste Verpacker - verkehrsRUNDSCHAU.de

Checkliste Verpacker - verkehrsRUNDSCHAU.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GEFAHRGUT ARBEITSSICHERHEIT BRANDSCHUTZ<br />

Nr. Prüfpunkte Ja Nein N/Z<br />

26 Ist gewährleistet, dass Verpackungen für pulverförmige o<strong>de</strong>r körnige<br />

Stoffe staubdicht o<strong>de</strong>r mit einem Innensack versehen sind?<br />

Quelle GGVSEB: §22 (1) Nr. 3<br />

Quelle ADR: 4.1.1.14<br />

27 Nur beim Befüllen von Druckgaspackungen:<br />

Existiert ein Qualitätssicherungssystem gemäß <strong>de</strong>n Vorgaben in<br />

6.2.6.3.2.2.1?<br />

Quelle GGVSEB: §22 (1) Nr. 3<br />

Quelle ADR: 6.2.6.3.2.2.1<br />

28 Nur beim Befüllen von Druckgaspackungen:<br />

Wur<strong>de</strong>n die Kontrollen nach <strong>de</strong>m Befüllen <strong>de</strong>r Druckgaspackungen<br />

durchgeführt?<br />

Quelle GGVSEB: §22 (1) Nr. 3<br />

Quelle ADR: 6.2.6.3.2.2.3<br />

29 Nur bei Verwendung von Bergungsverpackungen:<br />

Erfüllen Bergungsverpackungen die folgen<strong>de</strong>n Vorgaben?<br />

- Verwendung einer bauartgeprüften Bergungsverpackung (Buchstabe<br />

„T“ nach <strong>de</strong>m Verpackungstyp, z.B. UN 1A2T/… o<strong>de</strong>r<br />

- Verwendung einer Verpackung mit größeren Abmessungen, die <strong>de</strong>m<br />

Typ und <strong>de</strong>n Prüfanfor<strong>de</strong>rungen für das Transportgutes entspricht<br />

- Festlegung <strong>de</strong>r beschädigten Verpackung innerhalb <strong>de</strong>r Bergungsverpackung<br />

- bei Flüssigkeiten genügend inertes, saugfähiges Material, um das Auftreten<br />

freier Flüssigkeit zu verhin<strong>de</strong>rn<br />

- Maßnahmen getroffen, um einen gefährlichen Druckaufbau zu verhin<strong>de</strong>rn?<br />

Quelle GGVSEB: §22 (1) Nr. 3<br />

Quelle ADR: 4.1.1.18<br />

A3: Vorschriften beim Zusammenpacken<br />

Unter Zusammenpacken versteht man das Verpacken verschie<strong>de</strong>ner Gefahrgüter in Innenverpackungen<br />

in die gleiche Außenverpackung. Dies hat nichts mit <strong>de</strong>m Zusammenla<strong>de</strong>n von Versandstücken<br />

in einem Fahrzeug zu tun.<br />

Nr. Prüfpunkte Ja Nein N/Z<br />

30 Ist gewährleistet, dass die verschie<strong>de</strong>nen Gefahrgüter nicht gefährlich<br />

miteinan<strong>de</strong>r reagieren?<br />

Quelle GGVSEB: §22 (1) Nr. 4 b)<br />

Quelle ADR: 4.1.1.6<br />

31 Wur<strong>de</strong>n die Son<strong>de</strong>rvorschriften für das Zusammenpacken nach ADR<br />

gemäß Spalte (9b) <strong>de</strong>r Gefahrguttabelle beachtet?<br />

Quelle GGVSEB: §22 (1) Nr. 4 b)<br />

Quelle ADR: 3.2 Tabelle A, Spalte 9b, 4.1.10<br />

32 Wur<strong>de</strong>n die Son<strong>de</strong>rvorschriften für das Zusammenpacken bei multimodalen<br />

Transporten mit eingeschlossenem See- o<strong>de</strong>r Lufttransport beachtet?<br />

Quelle GGVSEB: §22 (1) Nr. 4 a)<br />

Quelle ADR: 1.1.4.2.1 b)<br />

© Ingenieurbüro Jürgen Werny Seite 6 / 15 Stand: ADR 2011 / GGVSEB 2011<br />

<strong>Verpacker</strong>, April 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!