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Eckpunktepapier Novellierung der 1. BImSchV

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2 Zweiter Abschnitt – Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe<br />

Die <strong>Novellierung</strong> <strong>der</strong> <strong>1.</strong> <strong>BImSchV</strong> zielt im Bereich <strong>der</strong> Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe<br />

vordringlich auf eine Anpassung <strong>der</strong> emissionsbegrenzenden Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>1.</strong> <strong>BImSchV</strong><br />

an den fortgeschrittenen Stand <strong>der</strong> Technik seit 1988. Bei diesen Anlagen ist eine Fortschreibung<br />

<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen auch aufgrund <strong>der</strong> seit einigen Jahren zu verzeichnenden<br />

starken Zunahme des Holzeinsatzes in kleinen Feuerungsanlagen <strong>der</strong> privaten Haushalte<br />

und <strong>der</strong> damit verbundenen Probleme für die Luftbelastung in <strong>der</strong> näheren Umgebung dieser<br />

Anlagen aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes dringend notwendig. Geplante<br />

Neuregelungen werden im Folgenden dargestellt.<br />

2.1 Allgemeine Anfor<strong>der</strong>ungen (§ 4)<br />

2.<strong>1.</strong>1 Festlegung von Emissionsgrenzwerten und Mindestwirkungsgraden für alle<br />

Einzelraumfeuerstätten bei <strong>der</strong> Typprüfung (§ 4)<br />

Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe dürfen nur errichtet werden, wenn durch eine<br />

Bescheinigung des Herstellers belegt wird, dass unter Prüfbedingungen die Emissionswerte<br />

sowie Anfor<strong>der</strong>ungen an den Mindestwirkungsgrad nach Tabelle 1 eingehalten werden.<br />

Ausgenommen von den Anfor<strong>der</strong>ungen zur Einhaltung von Prüfstandsanfor<strong>der</strong>ungen sind<br />

Anlagen mit handwerklich hergestellten Brennräumen. Diese dürfen nur errichtet werden,<br />

wenn gleichwertige Maßnahmen zur Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Staub- und CO-Emissionen getroffen<br />

werden (z.B. Ausrüstung mit einer bauartzugelassenen Einrichtung zur Reduzierung <strong>der</strong><br />

Staubemissionen).<br />

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