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Erzieherinnen verdienen mehr - GEW

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5. Fazit<br />

Bereits in den Regelungen der Rahmenvereinbarung<br />

über Fachschulen der Kultusministerkon-ferenz<br />

deutete sich an, dass Erzieher/-<br />

innen im Kanon der Fachschulberufe eine<br />

Sonderrolle spielen (vgl. Abschnitt 2) und<br />

nicht unmittelbar mit den anderen Fachschulberufen<br />

vergleichbar sind. Der direkte Vergleich<br />

des Berufs des Erziehers/der Erzieherin<br />

mit vier anderen Fachschulberufen erhärtet<br />

diese Vermutung: Die Anforderungsstruktur ist<br />

bei den vier Ver-gleichsberufen ähnlich bis<br />

identisch, Erzieher/-innen unterscheiden sich<br />

jeweils und zwar in der Tendenz hin zu einer<br />

höherwertigen Tätigkeit.<br />

Auf der Basis der berufskundlichen Informationen<br />

der Arbeitsagentur kann mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

davon ausgegangen werden, dass<br />

an Erzieher/-innen in ihrer realen Tätigkeit im<br />

öffentlichen Dienst eher höhere Anforderungen<br />

gestellt werden als an Absolvent/-innen der<br />

zum Vergleich herangezogenen Fachschulberufe.<br />

Sie müssten also bei vergleichbarer Stellung<br />

in der Organisation und Berufserfahrung eher<br />

höher als niedriger oder gleich eingruppiert<br />

sein.<br />

Der Vergleich der ausgewählten Fachschulberufe auf der Basis der für den öffentlichen Dienst<br />

diskutierten bzw. bereits vereinbarten Eingruppierungskriterien erbrachte im einzelnen folgende<br />

Ergebnisse für die Eingruppierung der Erzieher/-innen:<br />

● Grundeingruppierung:<br />

● zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten:<br />

● Komplexität der Tätigkeit:<br />

● Verantwortung:<br />

● soziale Kompetenz:<br />

● Planen und Organisieren:<br />

● physische und psychische Belastungen:<br />

gleichwertig bis höherwertig<br />

eher höherwertig<br />

eher höherwertig<br />

eher höherwertig<br />

höherwertig<br />

eher höherwertig<br />

höherwertig<br />

Das Ergebnis des Vergleichs würde noch eindeutiger in Richtung Höherwertigkeit des Erzieher/-innenberufes<br />

ausfallen, wenn der im SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfe) festgeschriebene<br />

Bildungsauftrag in den Berufsprofilen des Berufe-net bereits berücksichtigt worden wäre. Hier<br />

liefern die Interviews im vorhergehenden Kapitel weitere aktuelle Informationen.<br />

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