Erzieherinnen verdienen mehr - GEW
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5. Fazit<br />
Bereits in den Regelungen der Rahmenvereinbarung<br />
über Fachschulen der Kultusministerkon-ferenz<br />
deutete sich an, dass Erzieher/-<br />
innen im Kanon der Fachschulberufe eine<br />
Sonderrolle spielen (vgl. Abschnitt 2) und<br />
nicht unmittelbar mit den anderen Fachschulberufen<br />
vergleichbar sind. Der direkte Vergleich<br />
des Berufs des Erziehers/der Erzieherin<br />
mit vier anderen Fachschulberufen erhärtet<br />
diese Vermutung: Die Anforderungsstruktur ist<br />
bei den vier Ver-gleichsberufen ähnlich bis<br />
identisch, Erzieher/-innen unterscheiden sich<br />
jeweils und zwar in der Tendenz hin zu einer<br />
höherwertigen Tätigkeit.<br />
Auf der Basis der berufskundlichen Informationen<br />
der Arbeitsagentur kann mit großer Wahrscheinlichkeit<br />
davon ausgegangen werden, dass<br />
an Erzieher/-innen in ihrer realen Tätigkeit im<br />
öffentlichen Dienst eher höhere Anforderungen<br />
gestellt werden als an Absolvent/-innen der<br />
zum Vergleich herangezogenen Fachschulberufe.<br />
Sie müssten also bei vergleichbarer Stellung<br />
in der Organisation und Berufserfahrung eher<br />
höher als niedriger oder gleich eingruppiert<br />
sein.<br />
Der Vergleich der ausgewählten Fachschulberufe auf der Basis der für den öffentlichen Dienst<br />
diskutierten bzw. bereits vereinbarten Eingruppierungskriterien erbrachte im einzelnen folgende<br />
Ergebnisse für die Eingruppierung der Erzieher/-innen:<br />
● Grundeingruppierung:<br />
● zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten:<br />
● Komplexität der Tätigkeit:<br />
● Verantwortung:<br />
● soziale Kompetenz:<br />
● Planen und Organisieren:<br />
● physische und psychische Belastungen:<br />
gleichwertig bis höherwertig<br />
eher höherwertig<br />
eher höherwertig<br />
eher höherwertig<br />
höherwertig<br />
eher höherwertig<br />
höherwertig<br />
Das Ergebnis des Vergleichs würde noch eindeutiger in Richtung Höherwertigkeit des Erzieher/-innenberufes<br />
ausfallen, wenn der im SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfe) festgeschriebene<br />
Bildungsauftrag in den Berufsprofilen des Berufe-net bereits berücksichtigt worden wäre. Hier<br />
liefern die Interviews im vorhergehenden Kapitel weitere aktuelle Informationen.<br />
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