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Merkblatt - GENO-Star

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<strong>Merkblatt</strong><br />

Energieeffizienz im Unternehmen<br />

KfW-Energieeffizienzprogramm<br />

alle Unternehmen, die in einem formellen und faktischen Konzernverhältnis stehen<br />

(z. B. Gesellschafteridentität).<br />

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:<br />

Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind,<br />

deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder<br />

indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.<br />

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der<br />

Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und<br />

Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise der<br />

Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (siehe KfW-<strong>Merkblatt</strong><br />

"Unternehmen in Schwierigkeiten", Bestellnummer 600 000 0193).<br />

Was wird gefördert?<br />

Folgende Maßnahmen werden gefördert:<br />

1) Alle Investitionsmaßnahmen in Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte<br />

erzielen, beispielsweise in den Bereichen:<br />

Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung,<br />

Warmwasserbereitung<br />

effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />

Gebäudehülle<br />

Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe,<br />

Druckluft und Vakuum, Pumpen<br />

Prozesskälte und Prozesswärme<br />

Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung<br />

Mess-, Regel- und Steuerungstechnik<br />

Informations- und Kommunikationstechnik<br />

Ersatzinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von<br />

mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, führen.<br />

Förderung<br />

Inhalt, Voraussetzungen,<br />

Kombinationsmöglichkeiten<br />

Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 15 %<br />

gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.<br />

Bei KMU ist die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme bei Antragstellung durch<br />

einen in der KfW-Beraterbörse (Energieeffizienzberatung) zugelassenen Berater zu<br />

ermitteln. Zugelassen sind auch Sachverständige, die nicht in der KfW Beraterbörse<br />

eingetragen sind - wenn sie in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer<br />

juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihre Tätigkeit<br />

Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten - und über die notwendige Qualifikation<br />

und Unabhängigkeit gemäß den Anforderungen der Beraterbörse<br />

(Energieeffizienzberatung) verfügen.<br />

Die Einsparung ist in der "Bestätigung zum Kreditantrag KfW-Energieeffizienzprogramm"<br />

(Formularnummer 600 000 2223) zu quantifizieren und zu bestätigen.<br />

Stand: 07/2012 • Bestellnummer: 600 000 2221<br />

KfW • Palmengartenstr. 5-9 • 60325 Frankfurt • Tel.: 069 7431-0 • Fax: 069 7431-2944 • www.kfw.de<br />

Infocenter • Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) • Fax: 069 7431-9500<br />

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