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Technische Richtlinie (TR) Ballistische Schutzwesten

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- <strong>TR</strong> "<strong>Ballistische</strong> <strong>Schutzwesten</strong>", Stand: März 2008, Revisionen: 10/2008 u. 09/2009 - Seite 11 von 18<br />

Insbesondere bei Unterziehschutzwesten können Maßnahmen zur Reduzierung des<br />

Traumawertes, z. B. durch Schockabsorber, im Herz- und Spinalbereich und der<br />

Stauwärme, ggf. durch Funktionswäsche, vorgesehen werden.<br />

Es muss die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf die ballistische Schutzwirkung durch Einschubteile<br />

erhöhen oder einen Stichschutz einbringen zu können.<br />

Es ist zulässig, dass Vorder- und Rückenseite eines <strong>Schutzwesten</strong>modells unterschiedliche<br />

Schutzklassen besitzen.<br />

Zum Reinigen der Trägerweste mit üblichen Waschmitteln sollen ballistischer Schutz<br />

und ggf. Stichschutz aus dieser entnommen werden können.<br />

Aus hygienischen Gründen soll das Schutzpaket in eine feuchtigkeitsabweisende, alterungsbeständige<br />

Hülle eingebracht werden (Lebensdauer mindestens 10 Jahre). Wird<br />

auf diese Hülle verzichtet, so ist dies zu begründen.<br />

Nach einer Lagerung der Schutzweste über mehrere Stunden bei Temperaturen bis<br />

80 °C (z. B. im Funkstreifenwagen) dürfen keine Verringerungen der Schutzeigenschaften<br />

und sonstigen Veränderungen auftreten.<br />

Die kompletten <strong>Schutzwesten</strong> müssen beständig sein gegen:<br />

• Schweiß<br />

• Öl<br />

• Kraftstoff<br />

• organische Lösungsmittel (chemische Reinigungsmittel).<br />

Die <strong>Schutzwesten</strong> müssen mechanisch strapazierfähig sein (Aufbau, Oberfläche).<br />

3.4 Farbgebung<br />

Sichtbare Teile der <strong>Schutzwesten</strong> müssen farb- und lichtecht sein. Die Farbe wird bei<br />

der Beschaffung festgelegt.<br />

3.5 Flächengewicht<br />

Zur Erzielung eines hohen Tragekomforts sind Materialien und Konstruktionen zu<br />

wählen, die ein geringes Flächengewicht aufweisen.<br />

3.6 Nachweis der konstruktiven Forderungen<br />

Konstruktive Forderungen, die im Rahmen dieser <strong>Richtlinie</strong> nur allgemein beschrieben<br />

sind, werden ggf. im Rahmen <strong>Technische</strong>r Lieferbedingungen/Leistungsverzeichnissen<br />

näher spezifiziert.

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