Semesterarbeit als pdf
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abgelehnte Volksinitiative (50,1%) „gegen Asylmissbrauch“ der SVP, was der Bundesrat <strong>als</strong> Zeichen<br />
wertete, dass ein grosser Teil der Bevölkerung eine weitere Revision des Asylgesetzes befürwortete.<br />
Bundesrat Christoph Blocher (SVP) baute die vorgesehenen Änderungen von Ruth Metzler (CVP) weiter<br />
aus. Gegen das revidierte Asylgesetz wurde das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung<br />
von September 2006 wurden folgende Bestimmungen angenommen und traten 2007 und 2008 gestaffelt<br />
in Kraft (Illes et al., S. 35-37).<br />
• Einführung der Drittstaatenregelung<br />
Auf Asylgesuche wurde nicht mehr eingetreten, sofern die Asylsuchenden in einen sicheren<br />
Drittstaat 19 ausreisen konnten. Voraussetzung ist, dass die Drittstaaten die Betroffenen zurücknahmen.<br />
• Härtefälle 20<br />
Die Zuständigkeit der Beurteilung wurde den Kantonen übertragen.<br />
• Ausschluss aus der Sozialhilfe<br />
Alle Personen mit einem negativen Asylentscheid, auch Kinder, Schwangere, unbegleitete Minderjährige,<br />
kranke und alte Personen wurden von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Bis anhin waren<br />
es nur Personen mit einem NEE.<br />
• Verschärfung der Nichteintretensgründe bei Papierlosigkeit<br />
Neu wurden nur noch Reisepass und Identitätskarte <strong>als</strong> Identitätsbeleg akzeptiert (keine Führerausweise<br />
oder Geburtsurkunden). Ausnahme: Wenn für das Fehlen der Papiere Entschuldigungsgründe<br />
glaubhaft gemacht werden konnten. „Hinweise auf Verfolgung“ reichten <strong>als</strong><br />
Begründung nicht mehr aus.<br />
• Verlängerung der Administrativhaft (Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft) von einem auf<br />
zwei Jahre<br />
• Durchsetzungshaft<br />
Neu: Bis zu 18 Monaten für Erwachsene, bis zu 12 Monate für Minderjährige ab 15 Jahren.<br />
• Bekanntgabe von Personendaten<br />
Den Schweizer Behörden wurde bereits nach einem erstinstanzlichen NEE erlaubt, Kontakt mit<br />
den Behörden des Herkunftslandes aufzunehmen.<br />
3.9 Asylgesetzrevision von 2008<br />
Mit der Übernahme des Schengener-Grenzkodex 2008 ergaben sich, in Vorbereitung der Umsetzung<br />
des Schengen-Dublin-Abkommens, auch im Asylrecht einige Ergänzungen (Illes et al., 2009, S. 37):<br />
• Asylgesuche, welche an der Grenze eingehen, werden an eine Empfangsstelle verwiesen.<br />
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