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Kautschuk hält die Welt in Bewegung - TIMBERFARM GmbH

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Wie zuverlässig s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Erlösprognosen?<br />

Erlösprognosen s<strong>in</strong>d immer mit Vorsicht zu genießen, umso mehr wenn sie<br />

e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum betreffen. Es handelt sich um Berechnungen und<br />

Schätzungen auf der Basis verschiedenster Faktoren, <strong>die</strong> sich ändern können<br />

und <strong>in</strong> der Folge zu ganz anderen Ergebnissen führen können, als <strong>in</strong> den<br />

Prognosen dargestellt.<br />

Die <strong>TIMBERFARM</strong> Erlösprognosen wurden nach bestem Wissen und Gewissen<br />

erarbeitet. In den Kalkulationen wurden eigene Wachstumsdaten und Daten<br />

von wissenschaftlich begleiteten, guten bis sehr guten <strong>Kautschuk</strong>baumplantagen<br />

verwendet, welche professionell bewirtschaftet werden.<br />

Alle Daten stammen von <strong>Kautschuk</strong>plantagen mit e<strong>in</strong>em Pflanz- und<br />

Bewirtschaftungssystem, <strong>in</strong> welchem pro Hektar ca. 550 <strong>Kautschuk</strong>bäume<br />

gepflanzt s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> welchem ab dem 4., spätestens dem 5. Jahr <strong>die</strong><br />

Latexernte beg<strong>in</strong>nt und bis zum 15. Jahr fortgesetzt wird. Nach der letzten<br />

Latexernte werden <strong>die</strong> <strong>Kautschuk</strong>bäume verwertet.<br />

Welche Rechtssicherheit besteht beim Erwerb<br />

von <strong>Kautschuk</strong>bäumen oder <strong>Kautschuk</strong>plantagen?<br />

Der Erwerb von <strong>Kautschuk</strong>baumbeständen oder e<strong>in</strong>er <strong>Kautschuk</strong>baumplantage ist e<strong>in</strong>e unternehmerische<br />

Investition im Ausland. Dabei ist im Bereich der Rechtssicherheit zu beachten, dass sich rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

ändern können, bzw. dass sich <strong>die</strong> Wahrnehmung, Durchsetzung und Verteidigung von Rechten<br />

im Ausland schwieriger und kostspieliger gestalten kann.<br />

Der Erwerb von <strong>Kautschuk</strong>bäumen und <strong>die</strong> Pacht des dazugehörigen Bodens sowie der Handel mit <strong>die</strong>sen<br />

<strong>Kautschuk</strong>bäumen ist nach geltendem Recht <strong>in</strong> Panama une<strong>in</strong>geschränkt möglich.<br />

Der Kauf e<strong>in</strong>er <strong>Kautschuk</strong>baumplantage sowie der Besitz und Handel mit Plantagengrundstücken <strong>in</strong><br />

Panama ist für Ausländer une<strong>in</strong>geschränkt rechtmäßig und wird gleich gehandhabt wie für panamaische<br />

Staatsangehörige.<br />

Die Steuerbefreiungen und Steuererleichterungen im Falle des grundstückrechtlichen Erwerbs e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Kautschuk</strong>baumplantage s<strong>in</strong>d gesetzlich verankert und <strong>in</strong> den notariell beglaubigten Grundstücksurkunden<br />

verbrieft.<br />

Enteignungen von ausländischen Grundbesitzern s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der gesamten Staatsgeschichte von Panama noch<br />

nie vorgekommen. Außerdem bestehen tragfähige Investitionsschutzabkommen mit zahlreichen Staaten,<br />

z.B. seit 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Panama.

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