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Pressemappe - Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz

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Stellungnahmen von Mitglie<strong>der</strong>n des Ehrenschutzkomitees<br />

Das <strong>NS</strong>-Regime bezog auch <strong>die</strong> Deutsche Wehrmacht in <strong>die</strong> Durchführung seiner rassistischen und verbrecherischen<br />

Machtpolitik mit ein. Nur wenige Männer brachten den Mut auf, sich dem Dienst <strong>für</strong> <strong>die</strong>ses<br />

Regime zu entziehen o<strong>der</strong> zu wi<strong>der</strong>setzen. Tausende bezahlten <strong>die</strong>s mit ihrem Leben o<strong>der</strong> trugen schwere<br />

körperliche und seelische Schäden davon. Ihr Einsatz gegen Unmenschlichkeit wurde aber nach <strong>der</strong><br />

Befreiung nicht bedankt. Vielmehr dominierte das Gedenken an <strong>die</strong> gefallenen Soldaten <strong>die</strong> Kriegserinnerungen.<br />

Die <strong>Opfer</strong><strong>für</strong>sorgebehörden missachteten den beson<strong>der</strong>en Charakter des Kriegs<strong>die</strong>nstes <strong>für</strong><br />

das <strong>NS</strong>-Regime und verweigerten den <strong>Opfer</strong>n <strong>der</strong> <strong>Militärjustiz</strong> <strong>die</strong> Anerkennung als Wi<strong>der</strong>standskämpfer.<br />

Erst in den letzten Jahren gelang es, nicht zuletzt durch ambitionierte Forschungsarbeiten, hier eine<br />

Än<strong>der</strong>ung durchzusetzen. Ich hoffe, dass <strong>die</strong> nun in Wien gezeigte Ausstellung dazu beiträgt, vermehrtes<br />

öffentliches Bewusstsein <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nste <strong>die</strong>ser Männer zu schaffen, das lei<strong>der</strong> nach wie vor nicht<br />

selbstverständlich ist.<br />

Univ.-Doz. in Dr. in Brigitte Bailer-Galanda<br />

Wissenschaftliche Leiterin des Dokumentationsarchivs des österreichischen Wi<strong>der</strong>standes<br />

Alle haben gelitten<br />

Im Jahr 2005 – dem damals so genannten Gedankenjahr, 60 Jahre Kriegsende – wurden mehrere Gesetze<br />

beschlossen, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit Nationalsozialismus und Krieg stehen. Da war zunächst das<br />

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über <strong>die</strong> Anerkennung <strong>der</strong> Leistungen im österreichischen<br />

Wi<strong>der</strong>stand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird.<br />

Es ist <strong>die</strong>s jenes Gesetz, mit dem <strong>die</strong> Urteile <strong>der</strong> <strong>NS</strong>-<strong>Militärjustiz</strong> gegen Deserteure <strong>der</strong> Wehrmacht aufgehoben<br />

werden. Wohlgemerkt: Der Begriff Wehrmachtsdeserteure o<strong>der</strong> Deserteure kommt im Gesetz nicht<br />

vor, wiewohl von den Oppositionsparteien mehrfach versucht wurde, den Begriff im Gesetz zu verankern.<br />

In <strong>die</strong>sem Anerkennungsgesetz ist das sogenannte Gesetz über <strong>die</strong> Befreiungs-Erinnerungszuwendung<br />

verpackt, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über <strong>die</strong> Anerkennung <strong>der</strong> Leistungen im österreichischen<br />

Wi<strong>der</strong>stand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte<br />

erlassen, das <strong>Opfer</strong><strong>für</strong>sorgegesetz geän<strong>der</strong>t und ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 60. Jahrestages<br />

<strong>der</strong> Befreiung Österreichs von <strong>der</strong> nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige<br />

Zuwendung (Befreiungs-Erinnerungszuwendung) <strong>für</strong> Wi<strong>der</strong>standskämpfer und <strong>Opfer</strong> <strong>der</strong> politischen<br />

Verfolgung sowie <strong>der</strong>en Hinterbliebene geschaffen wird. Darin enthalten ist eine Novellierung des <strong>Opfer</strong><strong>für</strong>sorgegesetzes,<br />

mit <strong>der</strong> Wehrmachtsdeserteure in den Kreis <strong>der</strong> Antragsberechtigten <strong>für</strong> Leistungen<br />

aus <strong>der</strong> <strong>Opfer</strong><strong>für</strong>sorge aufgenommen wurden. Und dann gab es noch das Gesetz – Schaffung einer einmaligen<br />

Zuwendung <strong>für</strong> Frauen <strong>für</strong> ihre beson<strong>der</strong>en Leistungen –, durch das <strong>die</strong> sogenannten Trümmerfrauen<br />

<strong>für</strong> ihre Leistungen bedacht worden sind. Selbstverständlich <strong>die</strong> während des Nationalsozialismus<br />

zwangssterilisierten Frauen nicht, denn eine Zuwendung erhielten nur <strong>die</strong> Trümmermütter, ein Kind<br />

musste geboren sein, eine beson<strong>der</strong>e Leistung.<br />

Diese durch <strong>die</strong> damalige Bundesregierung ÖVP/BZÖ und das Parlament gewählte Vorgangsweise ist <strong>der</strong><br />

Höhepunkt <strong>der</strong> Nivellierung und/o<strong>der</strong> Gleichsetzung von <strong>Opfer</strong>gruppen, wie es in Österreich seit 1945 <strong>der</strong><br />

Fall ist. Es gibt in <strong>der</strong> österreichischen Politik keine Entschädigung <strong>für</strong> <strong>Opfer</strong> des Nationalsozialismus,<br />

ohne dass nicht irgendeine an<strong>der</strong>e Personengruppe den <strong>Opfer</strong>status durch finanzielle Zuwendungen o<strong>der</strong><br />

gar Entschädigungen verliehen bekommt, seien es <strong>die</strong> Spätheimkehrer, <strong>die</strong> 1958 be<strong>die</strong>nt wurden, o<strong>der</strong> <strong>die</strong><br />

Kriegsgefangenen und Zivilinternierten, <strong>die</strong> 2001 im Gegenzug zu den Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen<br />

entschädigt wurden. Sei es das Besatzungsschädengesetz aus dem Jahr 1958 o<strong>der</strong> das<br />

Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz, durch das <strong>die</strong> <strong>Opfer</strong> zwischen 1934 und 1938, <strong>die</strong> Kriegsopfer<br />

und <strong>die</strong> <strong>Opfer</strong> das Nationalsozialismus gleichermaßen entschädigt wurden. Die Liste ließe sich<br />

beliebig fortsetzen. Wenn <strong>die</strong> Republik Österreich sich selbst, also als Staat, als erstes <strong>Opfer</strong> des<br />

Nationalsozialismus sieht, so musste konsequenterweise <strong>die</strong>ser <strong>Opfer</strong>mythos Schritt <strong>für</strong> Schritt personalisiert<br />

und <strong>die</strong> österreichische Gesellschaft gruppenweise viktimisiert werden, es durfte keine Täter,<br />

keine Mittäter, keine Schuldigen geben. Und wenn nach 60 Jahren endlich <strong>die</strong> Deserteure – auch wenn<br />

sie nicht also benannt werden – endlich jene Rechte bekommen, <strong>die</strong> ihnen jahrzehntelang verwehrt

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