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Dorothea Bienias; Bombach 13; 53797 Lohmar Bankverbindung

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1. Wertungsstrafen die ausgesprochen werden können:<br />

a. Änderung der Startposition<br />

b. Nichtwertung von Trainingsrunden<br />

c. Zeitstrafen<br />

d. Nichtwertung<br />

Seite - 11 - der Ausschreibung 2012 des RSC e.V.<br />

2. Sportstrafen, die ausgesprochen werden können:<br />

a. Verwarnung<br />

b. Geldstrafe (bis zu 1.000,- €)<br />

c. Wertungsausschluss, Ausschluss von der Teilnahme, Nichtzulassung zum Start<br />

d. Verbot der Teilnahme an einer Veranstaltung<br />

e. Ausschluss von der Wertung aus einem oder mehreren Wettbewerben<br />

f. Aberkennung von Meisterschaftspunkten<br />

g. Disqualifizierung<br />

Wertungs-/Sportstrafen können ohne Einhaltung eines besonderen Verfahrens vom Rennleiter verfügt<br />

werden.<br />

Ergebnisse, Proteste<br />

Das vorläufige Ergebnis wird nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs veröffentlicht.<br />

Das Ergebnis ist nach der Protestfrist verbindlich.<br />

Einsprüche während einer Veranstaltung sind von dem betroffenen Fahrer, bei Minderjährigen von<br />

dessen gesetzlichem Vertreter (Eltern, Sorgeberechtigten), in schriftlicher Form bis 30 Minuten nach<br />

dem offiziellen Ergebnisaushang beim Rennleiter oder beim Schiedsgericht zulässig.<br />

Der Einspruch muss klar, eindeutig, lesbar und verständlich formuliert sein:<br />

mit der Angabe von Veranstaltungsname/ -titel und -Datum,<br />

mit der betreffende Kartklasse,<br />

mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers der den Einspruch einlegt,<br />

mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers gegen den sich der Einspruch richtet,<br />

mit einer kurzen und präzisen Formulierung des Einspruchs (gegen Was oder Wen ?),<br />

mit einer kurzen und genauen Beschreibung des Sachverhalts bzw. des Vorwurfs,<br />

und mit den Unterschriften des Fahrers und seines gesetzlichen Vertreters (Eltern,<br />

Sorgeberechtigten).<br />

Die Gebühr für den Einspruch beträgt 100,-€ und ist dem Einspruch beizufügen.<br />

Einsprüche ohne beigefügte Gebühr werden vom Schiedsgericht nicht bearbeitet.<br />

Proteste gegen Entscheidungen der Abnahme sind vom betroffenen Fahrer unmittelbar nach deren<br />

Bekanntgabe einzulegen.<br />

Proteste gegen Zwischenfälle während der Veranstaltung müssen innerhalb von 30 Minuten nach<br />

Zielankunft des Protestführers eingelegt werden.<br />

Proteste technischer und nichttechnischer Art gegen andere Fahrer müssen innerhalb von 30 Minuten<br />

nach Aushang der Ergebnisse eingelegt werden.<br />

Geschäftsführung: <strong>Dorothea</strong> <strong>Bienias</strong>; <strong>Bombach</strong> <strong>13</strong>; <strong>53797</strong> <strong>Lohmar</strong> <strong>Bankverbindung</strong>:<br />

Telefon: 0172 65 65 65 1 Kreissparkasse Altenkirchen<br />

Email: bienias@rsc-westerwaldring.com BLZ: 573 510 30<br />

Internet: www.rsc-westerwaldring.com Konto Nr.: 1500 655 22

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