Dorothea Bienias; Bombach 13; 53797 Lohmar Bankverbindung
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1. Wertungsstrafen die ausgesprochen werden können:<br />
a. Änderung der Startposition<br />
b. Nichtwertung von Trainingsrunden<br />
c. Zeitstrafen<br />
d. Nichtwertung<br />
Seite - 11 - der Ausschreibung 2012 des RSC e.V.<br />
2. Sportstrafen, die ausgesprochen werden können:<br />
a. Verwarnung<br />
b. Geldstrafe (bis zu 1.000,- €)<br />
c. Wertungsausschluss, Ausschluss von der Teilnahme, Nichtzulassung zum Start<br />
d. Verbot der Teilnahme an einer Veranstaltung<br />
e. Ausschluss von der Wertung aus einem oder mehreren Wettbewerben<br />
f. Aberkennung von Meisterschaftspunkten<br />
g. Disqualifizierung<br />
Wertungs-/Sportstrafen können ohne Einhaltung eines besonderen Verfahrens vom Rennleiter verfügt<br />
werden.<br />
Ergebnisse, Proteste<br />
Das vorläufige Ergebnis wird nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs veröffentlicht.<br />
Das Ergebnis ist nach der Protestfrist verbindlich.<br />
Einsprüche während einer Veranstaltung sind von dem betroffenen Fahrer, bei Minderjährigen von<br />
dessen gesetzlichem Vertreter (Eltern, Sorgeberechtigten), in schriftlicher Form bis 30 Minuten nach<br />
dem offiziellen Ergebnisaushang beim Rennleiter oder beim Schiedsgericht zulässig.<br />
Der Einspruch muss klar, eindeutig, lesbar und verständlich formuliert sein:<br />
mit der Angabe von Veranstaltungsname/ -titel und -Datum,<br />
mit der betreffende Kartklasse,<br />
mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers der den Einspruch einlegt,<br />
mit der Start-Nr. und dem Namen des Fahrers gegen den sich der Einspruch richtet,<br />
mit einer kurzen und präzisen Formulierung des Einspruchs (gegen Was oder Wen ?),<br />
mit einer kurzen und genauen Beschreibung des Sachverhalts bzw. des Vorwurfs,<br />
und mit den Unterschriften des Fahrers und seines gesetzlichen Vertreters (Eltern,<br />
Sorgeberechtigten).<br />
Die Gebühr für den Einspruch beträgt 100,-€ und ist dem Einspruch beizufügen.<br />
Einsprüche ohne beigefügte Gebühr werden vom Schiedsgericht nicht bearbeitet.<br />
Proteste gegen Entscheidungen der Abnahme sind vom betroffenen Fahrer unmittelbar nach deren<br />
Bekanntgabe einzulegen.<br />
Proteste gegen Zwischenfälle während der Veranstaltung müssen innerhalb von 30 Minuten nach<br />
Zielankunft des Protestführers eingelegt werden.<br />
Proteste technischer und nichttechnischer Art gegen andere Fahrer müssen innerhalb von 30 Minuten<br />
nach Aushang der Ergebnisse eingelegt werden.<br />
Geschäftsführung: <strong>Dorothea</strong> <strong>Bienias</strong>; <strong>Bombach</strong> <strong>13</strong>; <strong>53797</strong> <strong>Lohmar</strong> <strong>Bankverbindung</strong>:<br />
Telefon: 0172 65 65 65 1 Kreissparkasse Altenkirchen<br />
Email: bienias@rsc-westerwaldring.com BLZ: 573 510 30<br />
Internet: www.rsc-westerwaldring.com Konto Nr.: 1500 655 22