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Zusammenfassung bindender Festsetzungen - Regierung von ...

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REGIERUNG VON MITTELFRANKEN<br />

- Gewerbeaufsichtsamt -<br />

bindende <strong>Festsetzungen</strong><br />

<strong>Zusammenfassung</strong> der bindenden Festsetzung; Angaben gelten nur für die alten<br />

Bundesländer<br />

Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen<br />

Bezug: http://bundesanzeiger.de/<br />

Stand: 04.07.2013<br />

Herstellen <strong>von</strong> Verpackungsmitteln u. buchbinderische Hilfsarbeiten<br />

Bundesanz. Nr.: Nr. 168<br />

Veröffentlicht am: 06.09.2000<br />

Ab 01.09.00 01.07.01 01.07.02<br />

Entgelt / € 6,00 6,19 6,38<br />

Ab 01.11.1994<br />

Urlaubsentgelt in % 11,37<br />

Zusätzl. Urlaubsg. 1,8<br />

in %<br />

Ab 01.04.1994<br />

Heimarbeitszuschlag<br />

in %<br />

Kartonagen 5<br />

Kart. u. Verp. mit 10<br />

Geräte Stromverbrauch<br />

Eigne Geräte 11<br />

Übrige Arbeiten 10<br />

Übrige Arbeiten mit 15<br />

Geräten<br />

Stromverbrauch<br />

Ab<br />

Jahressonderzahlung<br />

Ab<br />

Vermögenswirksame 13DM wenn Verdienst größer als 1/8 der Beitragsbemessungsgrenze RV<br />

Leistungen<br />

Urlaubstage in 30<br />

Werktagen<br />

Feiertage in % 4,32 % Gesetz zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen. Angabe gilt bei 12 Feiertagen<br />

bei Abweichungen bitte im zuständigen Amt erfragen.<br />

LFZG Zuschlag in % 3,4 Entgeltfortzahlungsgesetz<br />

Sonstiges<br />

AG muss> 2km kostenlos holen u. bringen<br />

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