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Standard für die Durchführung der Blutuntersuchungen in der ...

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• Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

<strong>Standard</strong>s <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Blutuntersuchungen</strong><br />

<strong>Standard</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Blutuntersuchungen</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Apotheke<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Tätigkeit: <strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Blutuntersuchungen</strong><br />

Beschreibung <strong>der</strong> Tätigkeit:<br />

Dem Patienten mit Wunsch nach Blutglukose- bzw. Blutfettwertbestimmung wird mit e<strong>in</strong>er Punktierhilfe<br />

e<strong>in</strong> Tropfen Blut aus <strong>der</strong> F<strong>in</strong>gerbeere entnommen. Diese Blutprobe wird auf den entsprechenden<br />

Teststreifen aufgetragen. Mit Hilfe e<strong>in</strong>es Testgerätes wird <strong>der</strong> gewünschte Wert bestimmt.<br />

Näheres ist <strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> SOP geregelt.<br />

Identität des gefährlichen Biostoffs: Blut, ggf. kontam<strong>in</strong>iert mit HBV, HCV o<strong>der</strong> HIV<br />

E<strong>in</strong>stufung des biologischen Arbeitsstoffes: Risikogruppe 3**<br />

Infektionspotenzial des biologischen Arbeitsstoffes:<br />

Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren durch<br />

• Schnitt- und Stichverletzungen mit verunre<strong>in</strong>igten Lanzetten<br />

• Blut und Blutbestandteile, <strong>die</strong> auf kle<strong>in</strong>ste Hautdefekte gelangen<br />

• Spritzer virushaltigen Materials auf <strong>die</strong> Augenschleimhaut<br />

• Kontakt viruskontam<strong>in</strong>ierter F<strong>in</strong>ger mit Augen und Mund<br />

Dauer <strong>der</strong> Tätigkeit: 5-10 m<strong>in</strong> pro Patient<br />

Mögliche Übertragungswege:<br />

• E<strong>in</strong>wirkung auf <strong>die</strong> Haut<br />

• E<strong>in</strong>wirkung auf <strong>die</strong> Schleimhaut<br />

• E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> tiefes Gewebe durch Stich- o<strong>der</strong> Schnittverletzungen<br />

Entscheidung über <strong>die</strong> Art <strong>der</strong> Tätigkeit:<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e nicht gezielte Tätigkeit, bei <strong>der</strong> <strong>die</strong> Bestimmung bestimmter Blutwerte<br />

und ke<strong>in</strong>e Untersuchung auf Mikroorganismen im Vor<strong>der</strong>grund steht.<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Tätigkeit:<br />

Entsprechend <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stufung des biologischen Arbeitsstoffes <strong>in</strong> <strong>die</strong> Risikogruppe 3** erfolgt <strong>die</strong><br />

Zuordnung zur Schutzstufe 2.<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

1. E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Maßnahmen zur Hygiene und zum Arbeitsschutz entsprechend<br />

BioStoffV Anlage III, TRBA 250, TRBA 500<br />

2. Kennzeichnung des Messplatzes mit dem Symbol Biogefährdung<br />

3. Tätigkeit nur von Personen mit abgeschlossener Ausbildung <strong>in</strong> Gesundheitsberuf o<strong>der</strong> unter<br />

Aufsicht<br />

4. Mit <strong>der</strong> Tätigkeit betrauten Mitarbeitern ist e<strong>in</strong>e Immunisierung gegen Hepatitis B anzubieten<br />

5. Begrenzung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> exponierten Beschäftigten<br />

6. Werdende o<strong>der</strong> stillende Mütter sollten möglichst nicht mit <strong>der</strong> Tätigkeit betraut werden<br />

7. Zugangsbeschränkung zum Messplatz auf berechtigte Personen<br />

8. Verwendung sicherer Arbeitsgeräte zum Punktieren<br />

9. Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (Schutzkittel, Schutzhandschuhe)<br />

10. Geeignete Abfallbehälter <strong>für</strong> biologische Arbeitsstoffe<br />

11. Abfälle fachgerecht entsorgen<br />

Wirksamkeitskontrolle: Beachtung <strong>der</strong> organisatorischen Maßnahmen jährlich überprüfen<br />

Copyright © Bundesapothekerkammer<br />

Stand 04.05.2010 Seite 4 von 4

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