AGB - Peter Brungs - Immobilien und Hausverwaltung
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5.) Die Provision ist bei Vertragsabschluss des nachgewiesenen <strong>und</strong>/oder vermittelten Objektes<br />
verdient, fällig <strong>und</strong> zahlbar. Falls nicht anders vereinbart, ist sie vom Mieter, Käufer bzw. Pächter zu<br />
zahlen. Zahlungspflichtig ist der Auftraggeber sowie derjenige, der den Auftrag ohne ausreichende<br />
Vollmacht erteilt. Als Makler sind wir berechtigt, auch für die den anderen Vertragsteil entgeltlich<br />
tätig zu werden. Ist Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Makler benannte<br />
Interessenten an den beauftragten Makler zu verweisen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der<br />
Auftraggeber im Falle eines Vertragsabschlusses die volle Gebühr an den allein beauftragten Makler<br />
zu zahlen, <strong>und</strong> zwar ohne Nachweis eines Schadens.<br />
6.) Die Maklerprovision beträgt bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages a) 2,38 Monatsmieten<br />
bei Nachweis <strong>und</strong>/oder Vermittlung von Mietwohnungen b) bei Verträgen bis zu 5 Jahren 3,57<br />
Monatsmieten <strong>und</strong> bei Verträgen bis zu 10 Jahren <strong>und</strong> mehr 3,57 % der Zehnjahresmiete bei Nachweis<br />
<strong>und</strong>/oder Vermittlung von gewerblichen Mietobjekten oder Vertragsabschluss- gelegenheiten oder je<br />
nach Angaben im Exposé <strong>und</strong> Angebot. Einseitig vereinbarte Optionen zugunsten des Mieters gelten<br />
als provisionspflichtige Vertragslaufzeit. Bei Abschluss eines Kaufvertrages beträgt die<br />
Maklerprovision 5,95 %, oder je nach Angaben im Exposé <strong>und</strong> Angebot, vom effektiven Kaufpreis.<br />
Im Falle einer Abstandszahlung ist eine Provision von 5,95 % fällig. Die vorstehenden Provisionssätze<br />
gelten inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.<br />
7.) Wird statt des An- oder Verkaufs eine Vermietung, Verpachtung, die Einräumung eines<br />
Erbbaurechts, eines dinglichen Wohnrechts, eines Nießbrauchrechts, eine Beleihung oder ein<br />
gleichartiges Rechtsverhältnis vereinbart, so ist bei Vertragsabschluss die übliche Maklergebühr zu<br />
zahlen. Wird innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss eines der vorerwähnten Rechtsgeschäfte mit dem<br />
vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen, so<br />
verpflichtet dies zur Zahlung der für einen Kaufvertrag üblichen Maklergebühr. Die für das<br />
vorangegangene Rechtsgeschäft gezahlte Gebühr findet Abzug.<br />
Wird dem Interessenten oder Auftraggeber vom Makler ein Objekt nachgewiesen bzw. ein<br />
Vertragspartner benannt <strong>und</strong> erfährt er von diesem Vertragspartner ein weiteres Objekt, das er dann<br />
kauft, anmietet, pachtet oder dergleichen, so ist der Interessent oder Auftraggeber dem Makler auch<br />
für ein solches Objekt provisionspflichtig, sobald der betreffende Vertrag zustande kommt.<br />
8.) Die Unwirksamkeit von der Teilen der Bedingung berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingung<br />
nicht. Ungültige Bedingungen sind durch solche Bedingungen zu ersetzen, die den mit der ungültigen<br />
Bedingungen angestrebten wirtschaftlichen Erfolg so weit wie möglich erreichen. Die<br />
Nichtausführung eines zustande gekommenen Vertrages, aus welchem Gr<strong>und</strong> oder Rechtsgr<strong>und</strong> auch<br />
immer, berührt den Provisionsanspruch nicht. Dieser entfällt auch nicht, wenn der abgeschlossene<br />
Vertrag später rückgängig gemacht wird oder in Folge Verschuldens durch den Auftraggeber durch<br />
Anfechtung hinfällig wird. Nebenabreden erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt<br />
werden. Erfüllungsort <strong>und</strong> Gerichtsstand ist Kassel. Es gilt deutsches Recht. Mitarbeiter der Firma<br />
<strong>Brungs</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>und</strong> <strong>Hausverwaltung</strong>en KG sind ohne ausdrückliche Vollmacht nicht zum Inkasso<br />
berechtigt. Die Anbringung eines Maklerschildes ist gestattet.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
<strong>Peter</strong> <strong>Brungs</strong><br />
<strong>Immobilien</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Hausverwaltung</strong>en KG