GBG 5-Inhalt - SVLFG
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Betanken von Erdbaumaschinen<br />
auf Baustellen<br />
Kraft- und Schmierstoffe können nachhaltig die physikalische,<br />
chemische bzw. biologische Beschaffenheit von Wasser<br />
in der Umwelt verändern, wenn Tropfverluste beim<br />
Betanken entstehen! Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge<br />
für Anwender und Hinweise zu Lagerung, Transport<br />
oder Körperschutzmitteln liefern Sicherheitsdatenblätter von<br />
Gefahrstoffen!<br />
Haftungsrisiken bei Umweltschäden berücksichtigen.<br />
Da bei Umweltvergehen empfindliche Strafen drohen, sollten<br />
bereits beim Betanken wassergefährdender Stoffe folgende<br />
Mindestvorkehrungen getroffen werden:<br />
Betankung<br />
mit Auffangwanne<br />
Die Betriebsanweisung<br />
Dieselkraftstoff<br />
finden<br />
Sie auf Seite 43<br />
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Der Betankungsort soll mindestens 20 m von oberirdischen<br />
Gewässern liegen!<br />
Keine Betankung in Heilquellengebieten!<br />
Betanken nur bei stillstehenden und gegen Wegrollen gesicherten<br />
Fahrzeugen.<br />
Fahrzeuge so aufstellen, dass kurzer Schlauch während des<br />
Tankens einsehbar ist.<br />
Zur Aufnahme von Tropfverlusten ist zwischen den Fahrzeugen<br />
unter dem Tankschlauch eine kraftstoffbeständige Folie<br />
oder ein wasserabweisendes Ölbindevlies auszulegen.<br />
Bindemittel für Tropfverluste am Betankungsort in ausreichender<br />
Menge vorzuhalten.<br />
Zapfpistole nach Betanken zum Auffangen von Tropfverlusten<br />
in Auffangvorrichtung ablegen.<br />
Behälter mit Absperrvorrichtung verhindern unkontrolliertes<br />
Auslaufen der Zapfpistole.<br />
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Havarien umgehend der Unteren Wasserbehörde oder<br />
Polizei melden!<br />
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