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Jahresprogramm 2009 des Jugenddienstes des Ev. luth ...

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-26-<br />

<strong>Ev</strong>angelische Jugend im Kirchenkreis Emsland-Bentheim<br />

T e i l n a h m e b e d i n g u n g e n<br />

Teilnahmebedingungen...<br />

Freizeitleitung<br />

medizinischen Notfällen darf, falls die Erziehungsberechtigten<br />

nicht erreichbar sind, in Absprache<br />

Den Anweisungen der Leitung/ <strong>des</strong> Teams einer<br />

Jugendfreizeit ist Folge zu leisten. Das gilt auch mit dem behandelnden Arzt durch die Leitung<br />

für volljährige Jugendliche ab 18 Jahren. Bei Operationserlaubnis erteilt werden.<br />

groben Verstößen behält sich die Leitung vor,<br />

Teilnehmer/innen nach Hause zu schicken. Die Bezahlung<br />

Kosten trägt der/die Teilnehmer/in bzw. die Erziehungsberechtigten.<br />

Die alleinige Entscheidung erhält jede/r Teilnehmer/in eine Bestätigung<br />

Nach der Anmeldung für eine Jugendfreizeit,<br />

über den Ausschluss trifft der Leiter der Freizeit mit dem Hinweis auf eine, dann innerhalb von 10<br />

in Absprache mit dem Kirchenkreisjugendwart. Tagen fällige, Anzahlung. Mit dieser Anzahlung<br />

Diese Entscheidung kann im Nachhinein nicht wird der Vertrag gültig. Der Restbetrag ist etwa 4<br />

angefochten werden.<br />

Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.<br />

Freie Zeit<br />

Rücktritt <strong>des</strong>/der<br />

Freizeitteilnehmer/<br />

Teilnehmers/in<br />

innen haben sich<br />

Ein Reiserücktritt<br />

nicht ohne Erlaubnis<br />

von der Gruppe<br />

den Jugenddienst<br />

muss schriftlich an<br />

zu entfernen. Bei<br />

ergehen. Eine Gebühr<br />

Zuwiderhandlungen<br />

von 20,– EUR wird zur<br />

entfällt die gesetzlich<br />

übertragene<br />

einbehalten.<br />

Deckung der Unkosten<br />

Aufsichtspflicht.<br />

Bei Abmeldungen:<br />

Freiräume, d.h.<br />

Bis 30 Tage vor Reisebeginn:<br />

80,- EUR<br />

Zeiten, die die<br />

Teilnehmer/innen in<br />

Bis 20 Tage vor Reisebeginn:<br />

100,- EUR<br />

eigener Verantwortung<br />

selbst gestalten<br />

Erfolgt die Abmeldung später als 20 Tage vor<br />

Einander vertrauen<br />

können, werden auf allen Freizeiten gewährt. Reisebeginn, werden die uns entstandenen Kosten<br />

(bis zum Gesamtpreis) in Rechnung gestellt, falls<br />

Gesundheitliche Schäden<br />

kein/e Ersatzteilnehmer/in benannt werden kann.<br />

jeglicher Art sind vor der Freizeit der Leitung mitzuteilen.<br />

Jede/r Teilnehmer/in bekommt vor der Rücktritt durch den Träger<br />

Fahrt einen Freizeitpass, in den er Angaben über Wird eine ausgeschriebene Teilnehmerzahl nicht<br />

Schwimmen, Tabletten, sonstige medizinische erreicht, ist der Jugenddienst berechtigt, die<br />

Anweisungen und andere Punkte eintragen soll. Fahrt abzusagen. Die Teilnehmer/innen werden<br />

Schäden, die durch Unterlassung dieser Pflicht rechtzeitig informiert und erhalten ihren gezahlten<br />

Beitrag zurück.<br />

entstehen, gehen zu Lasten <strong>des</strong>/der Teilnehmers/in<br />

bzw. <strong>des</strong> Erziehungsberechtigten. In

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