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Änderungen zur Praxis bei der Teilung ... - 24ip law group

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<strong>Än<strong>der</strong>ungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Teilung</strong> Europäischer Patente geplant<br />

Das Europäische Patentamt (EPA) hat kürzlich <strong>Än<strong>der</strong>ungen</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> Regelungen<br />

<strong>zur</strong> <strong>Teilung</strong> von Patentanmeldungen beschlossen. Der Grund für diese <strong>Än<strong>der</strong>ungen</strong> war<br />

<strong>der</strong> Eindruck, dass viele Anmel<strong>der</strong> die <strong>Teilung</strong> von Anmeldungen dazu nutzen, um<br />

künstlich die zu erwartende Laufzeit ihrer Patentanmeldungen zu verlängern und so das<br />

Instrument <strong>der</strong> <strong>Teilung</strong> missbräuchlich nutzten. Bisher war <strong>der</strong> Anmel<strong>der</strong> sehr flexibel<br />

und konnte die Teilanmeldung einreichen, solange die Stammanmeldung noch<br />

anhängig war..<br />

Die neuen Regeln treten ab 1.April 2010 in Kraft und schränken das Zeitfenster für das<br />

Einreichen einer Teilanmeldung, deutlich ein. Sie können folgen<strong>der</strong>maßen<br />

zusammengefasst werden:<br />

1) Eine Stammanmeldung muss noch anhängig sein, d.h. sie darf noch nicht erteilt sein.<br />

2) Die Teilanmeldung kann nur innerhalb von 24 Monaten nach einer ersten Mitteilung<br />

<strong>der</strong> Prüfungsabteilung erfolgen, wo<strong>bei</strong> diese Frist mit <strong>der</strong> ersten Mitteilung auch einer<br />

Stammanmeldung beginnt.<br />

o<strong>der</strong><br />

3) Die Teilanmeldung muss innerhalb von 24 Monaten eingereicht werden nachdem<br />

die Prüfungsabteilung die Einheitlichkeit <strong>der</strong> Stammanmeldung beanstandet hat, was in<br />

<strong>der</strong> Regel bereits <strong>bei</strong> Übermittlung des Europäischen Rechercheberichtes geschieht.<br />

Wir empfehlen daher, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen, um zu klären, ob Ihre<br />

anhängigen Patentanmeldungen von den neuen Regelungen betroffen sind. Sofern<br />

Anmel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ansicht sind, dass in einer Anmeldung mehrere Erfindungen enthalten<br />

sind, z.B. wenn schon <strong>der</strong> Einwand <strong>der</strong> mangelnden Einheitlichkeit durch das EPA<br />

erhoben wurde, sollte(n) möglichst umgehend unter den <strong>der</strong>zeit noch geltenden<br />

flexibleren Regelungen eine o<strong>der</strong> mehrere Teilanmeldungen eingereicht werden,

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