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Ein Ratgeber für die Gastronomie - Mbr

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18<br />

Vertragsstrafe<br />

Mit einer Vertragsstrafe soll eine<br />

genau bestimmte rechtswidrige<br />

Handlung zusätzlich sanktioniert<br />

werden. <strong>Ein</strong>e im Nutzungsvertrag<br />

festgeschriebene Vertragsstrafe soll<br />

einerseits abschreckend auf rechtsextreme<br />

Gruppierungen wirken<br />

und andererseits den Druck zur<br />

Vermeidung rechtswidrigen Handelns<br />

verstärken.<br />

Formulierungsvorschlag:<br />

Kommt es im Rahmen der<br />

Veranstaltung zu strafbaren<br />

Handlungen im Sinne der §§<br />

84, 85, 86 a, 125, 127, 130<br />

StGB, zu denen der Mieter<br />

nach Art, Inhalt oder Gestaltung<br />

der Nutzung schuldhaft<br />

beigetragen hat oder zumutbare<br />

Schutzmaßnahmen<br />

schuldhaft unterlassen hat,<br />

obwohl er <strong>die</strong>s vorhersehen<br />

konnte, verpflichtet sich der<br />

Mieter, eine Vertragsstrafe<br />

von … Euro zu zahlen. Durch<br />

<strong>die</strong> Vertragsstrafe ist <strong>die</strong> Geltendmachung<br />

weiterer Schadensersatzansprüche<br />

nicht<br />

ausgeschlossen.<br />

Haftungsübernahme<br />

und Sicherheitsleistung<br />

Formulierungsvorschlag:<br />

Der Mieter erklärt hiermit <strong>die</strong><br />

Haftungsübernahme <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

während der Veranstaltung<br />

und im Zusammenhang mit<br />

<strong>die</strong>ser an der Mietsache/<strong>Ein</strong>richtung<br />

oder ihrem Inventar<br />

verursachten Schäden in Höhe<br />

von … Euro. Der Mieter sichert<br />

<strong>die</strong>se Haftungsübernahme<br />

durch Zahlung einer Barkaution/Nachweis<br />

einer Versicherung/Bankbürgschaft<br />

ab, <strong>die</strong> beim Vermieter bis …<br />

Werktage vor Veranstaltungstermin<br />

vorzulegen ist. Kommt<br />

der Mieter <strong>die</strong>ser Nachweispflicht<br />

nicht nach, entspricht<br />

<strong>die</strong>s einer nicht unerheblichen<br />

Vertragsverletzung.

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