Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege - Kita-Server ...
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h<strong>in</strong>WEiSE<br />
1. organisation<br />
Anfor<strong>der</strong>ung<br />
Registrierung: das EU-recht for<strong>der</strong>t,<br />
dass die tagespflegeperson ihre<br />
tätigkeit bei <strong>der</strong> für die Lebensmittelüberwachung<br />
zuständigen behörde<br />
meldet. Künftig wird bei Erteilung<br />
<strong>der</strong> Erlaubnis nach § 43 Sgb Viii das<br />
Jugendamt die Lebensmittelüberwachung<br />
über die tätigkeit <strong>der</strong> tagespflegeperson<br />
unmittelbar <strong>in</strong>formieren.<br />
E<strong>in</strong>e zusätzliche Meldung durch<br />
die tagespflegeperson ist dann nicht<br />
mehr erfor<strong>der</strong>lich. die tagespflegepersonen<br />
werden hierüber durch das<br />
zuständige Jugendamt <strong>in</strong>formiert.<br />
Amtliche Kontrollen durch die<br />
Lebensmittelüberwachung s<strong>in</strong>d im<br />
E<strong>in</strong>zelfall möglich.<br />
Erläuterung<br />
die EU-Verordnung nr. 852/2004 verlangt,<br />
dass sich Lebensmittelunternehmer<br />
vor aufnahme <strong>der</strong> tätigkeit bei <strong>der</strong> für die<br />
Lebensmittelüberwachung zuständigen<br />
behörde zwecks registrierung melden. <strong>in</strong><br />
rhe<strong>in</strong>land-pfalz liegen den Jugendämtern die<br />
adressen <strong>der</strong> tagespflegepersonen, denen<br />
e<strong>in</strong>e Erlaubnis nach § 43 Sgb Viii erteilt<br />
wurde, vor. Es ersche<strong>in</strong>t daher s<strong>in</strong>nvoll, dass<br />
die Jugendämter diese daten den für die<br />
Lebensmittelüberwachung zuständigen behörden<br />
mitteilen. Empfohlen wird folgendes<br />
Vorgehen: im rahmen <strong>der</strong> beantragung <strong>der</strong><br />
pflegeerlaubnis o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geson<strong>der</strong>ten<br />
rahmen erteilen die tagespflegepersonen<br />
dem Jugendamt die Erlaubnis, ihre daten<br />
zum Zwecke <strong>der</strong> registrierung an die zuständige<br />
behörde weitergegeben wird, alternativ<br />
registrieren sie sich selbst.<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Erstüberprüfung<br />
können die Mitarbeiter <strong>der</strong> Jugendämter von<br />
Mitarbeitern <strong>der</strong> Lebensmittelüberwachung<br />
begleitet werden.<br />
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