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12 Fälle von Vermieterfehlern und Mietermissverständnissen

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Seite 18 der Pressemitteilung vom 8.9.2011<br />

Berliner Mieterverein<br />

Mieter müssen zwei Arten <strong>von</strong> Fehlern unterscheiden:<br />

formelle <strong>und</strong> materielle Fehler<br />

Formelle Fehler machen die Mieterhöhung unwirksam. Sie ist dann<br />

so zu behandeln, als ob sie nie abgegeben worden wäre.<br />

Folge Der Mieter braucht nicht zu reagieren <strong>und</strong> zahlt einfach die<br />

alte Miete weiter. Eine vom Vermieter erhobene Zustimmungsklage<br />

würde als unzulässig abgewiesen werden.<br />

Beispiele für formelle Fehler:<br />

• Fehlende Unterschrift<br />

• Abgabe der Mieterhöhung durch (noch) Nichtberechtigten<br />

• Keine Begründung für Ortsüblichkeit, also keine Bezugnahme auf<br />

Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen<br />

• Nichteinhaltung der Jahressperrfrist<br />

Formell fehlerhafte Mieterhöhungen darf der Mieter<br />

ignorieren!<br />

Materielle Fehler machen das Mieterhöhungsverlangen nicht<br />

gänzlich unwirksam. Das Zustimmungsverlangen ist lediglich der<br />

Höhe nach (teilweise) unbegründet. Hier darf der Mieter nicht<br />

schweigen, sondern er muss eine Teilzustimmung erklären.<br />

Anderenfalls riskiert er teilweise mit den Prozesskosten bei einer<br />

Zustimmungsklage belastet zu werden.<br />

Beispiele für materielle Fehler:<br />

• Überschreiten der ortsüblichen Miete (falsche<br />

Mietspiegeleingruppierung)<br />

• Überschreiten der 20%igen Kappungsgrenze<br />

Materiell fehlerhafte Mieterhöhungen muss der Mieter<br />

überprüfen <strong>und</strong> er muss ggf. teilweise zustimmen!

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