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OFFIZIELLES REGLEMENT<br />

DES SWISS KITCHEN AWARD 2013<br />

1. ALLGEMEINES<br />

1.1 Die Durchführung des <strong>Swiss</strong> <strong>Kitchen</strong> <strong>Award</strong> erfolgt jährlich unter dem Patronat des Küchen-Verband Schweiz (nachfolgend «KVS» genannt).<br />

1.2 Am <strong>Swiss</strong> <strong>Kitchen</strong> <strong>Award</strong> 2013 werden Auszeichnungen für die folgende Kategorie vergeben: «Die schönste Küche der Schweiz» 2013<br />

1.3 Die Vergabe der Preisträger erfolgt gestützt auf eine Vornomination von 10 Finalisten durch eine ausgewählte Jury sowie einem<br />

anschliessenden öffentlichen Online-Voting. Das Abstimmungsverfahren sowie die Form der Verleihung obliegen dem Veranstalter.<br />

2. ABLAUF & ANMELDUNGEN<br />

2.1 Anmeldung & Bewerbungsdossier<br />

Die Ausschreibung startet am 30. April 2013. Die Bewerber können sich mit dem Anmeldetalon der offiziellen Bewerbungsunterlagen anmelden<br />

(auch online unter www.swiss-kitchen-award.ch als <strong>PDF</strong> verfügbar). Die Bewerbungsdossiers können per Post eingeschrieben bis spätestens am<br />

28. Juni 2013 (Poststempel) an folgende Adresse geschickt werden: Küchen-Verband Schweiz KVS, Talstrasse 39, 8001 Zürich. Nach abgeschlossener<br />

Anmeldung überprüft der KVS die Teilnahmeberechtigung gemäss Ziff. 3. und schliesst wo nötig Teilnehmer aus dem Wettbewerb aus.<br />

2.2 Vorselektion durch Fachjury<br />

In einer ersten Runde wählt die Fachjury bis zum 19. Juli 2013 aus den teilnahmeberechtigten Eingaben die TOP10 Küchen aus. Die ausgewählten<br />

Finalisten werden vom KVS persönlich benachrichtigt. Das Bewertungs- und Entscheidungsverfahren wird vom KVS festgelegt.<br />

Die Fachjury gibt keine Begründungen für nicht nominierte Eingaben ab. Der Entscheid durch die Fachjury der 10 Finalisten ist endgültig.<br />

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen sowie das Reglement.<br />

2.3 Online-Voting der Finalisten<br />

In einer zweiten Runde werden die finalen Preisträger unter den 10 nominierten Finalisten vom 02. bis zum 30. September 2013 in einem<br />

öffentlichen Online-Voting ermittelt. Die Gewinner (GOLD, SILBER, BRONzE) werden am Küchenkongress 2013 vom 19. November 2013<br />

bekannt gegeben und ausgezeichnet. Zur Online-Voting-Teilnahme zugelassen ist jedermann. Das Public Voting wird vom Veranstalter gestellt<br />

und allen Nominierten sowie den Partnern zur Verfügung gestellt.<br />

2.4 Weitere Bestimmungen<br />

Der KVS legt das Bewertungs- und Entscheidungsverfahren fest. Bei der Beurteilung durch die Fachjury der präsentierten Arbeiten werden<br />

namentlich deren Qualität, Ausstrahlung und Innovationskraft berücksichtigt. Die Teilnehmer übertragen dem KVS mit ihrer Anmeldung das Recht,<br />

die Ergebnisse des Wettbewerbs der Presse mitzuteilen sowie die ausgezeichneten Arbeiten und eingereichten Informationen in eigenen<br />

Ausstellungen und Publikationen sowie auf dem Internet in jeder Form unentgeltlich zu veröffentlichen. Ebenfalls wird der KVS ermächtigt,<br />

sämtliche ihm von den Teilnehmern mitgeteilten Daten zu Zwecken der Administration, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit in einer<br />

Datenbank zu speichern, Dritten mitzuteilen und zu veröffentlichen. Die Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung, dass sämtliche von ihnen<br />

präsentierten Werke von ihnen selbst geschaffen wurden. Der KVS kann unselbständig geschaffene Arbeiten und/oder Arbeiten, die aufgrund<br />

von unwahren oder unvollständigen Angaben zu Unrecht zugelassen wurden, disqualifizieren und bereits zugesprochene Preise auch nachträglich<br />

entziehen bzw. zurückfordern.<br />

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

3.1 Teilnahmeberechtigt sind Küchenhersteller, Studios, Händler und Schreinerbetriebe mit Schweizer Niederlassung, sofern kein unter Ziffer 3.2.<br />

genanntes Ausschlusskriterium auf sie zutrifft.<br />

3.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Unternehmen, die – ihre Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht zeitgerecht eingereicht<br />

haben – in der Fachjury vertreten sind.<br />

3.3 Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an eine KVS-Mitgliedschaft geknüpft.<br />

3.4 Pro teilnehmendes Unternehmen dürfen drei Bewerbungen mit je einer Küche eingereicht werden.<br />

4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

4.1 Der Veranstalter kann das Reglement bis zwei Monate vor der <strong>Swiss</strong> <strong>Kitchen</strong> <strong>Award</strong> Verleihung jederzeit anpassen.<br />

Innerhalb von zwei Monaten vor der Vergabe des <strong>Award</strong>s ist eine Anpassung nur aus wichtigen Gründen möglich.<br />

4.2 Dieses Reglement ersetzt alle früheren Reglemente, welche im Zusammenhang mit vergangenen <strong>Swiss</strong> <strong>Kitchen</strong> <strong>Award</strong>s erstellt wurden.<br />

4.3 Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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