Ökologische Baubegleitung (bei Baumfällungen) – Ein Praxisbericht
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<strong>Ökologische</strong> <strong>Baubegleitung</strong> (ÖBB)<br />
(<strong>bei</strong> <strong>Baumfällungen</strong>) <strong>–</strong> ein <strong>Praxisbericht</strong><br />
Ingenieur- & Sachverständigenbüro<br />
Thomas Baum<br />
2.2 Überprüfung auf Fledermausquartiere<br />
11<br />
Beispiel:<br />
„Verschließen der Baumhöhlen zwischen 1. und 15. September“<br />
→ Genehmigung erst Anfang Februar erteilt<br />
→ Winterquartiere schon besetzt<br />
• Maßnahme aus LBP<br />
„Im Zuge der Bauar<strong>bei</strong>ten wird es erforderlich, innerhalb des<br />
Ar<strong>bei</strong>tsstreifens Gehölze zu beseitigen. Die Entfernung der Gehölze ist<br />
auf einen Zeitraum vom 1. November bis 28. Februar des Folgejahres<br />
beschränkt. Außerhalb dieses Zeitraumes werden keine Gehölze<br />
beseitigt.“<br />
→ Verlassen der Winterquartiere erst März/April<br />
→ Abstimmung mit Naturschutzbehörde