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bu yardımlar var Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es

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Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pfleg<strong>es</strong>tufe II<br />

oder III vor.<br />

>> Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von<br />

mind<strong>es</strong>tens 60 oder eine Minderung<br />

der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind<strong>es</strong>tens 60 vor.<br />

>> Es <strong>ist</strong> eine kontinuierliche medizinische<br />

Versorgung erforderlich, ohne die eine<br />

lebensbedrohliche Verschlimmerung der<br />

Erkrankung, eine Verminderung der<br />

Lebenserwartung oder eine dauerhafte<br />

Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten<br />

<strong>ist</strong>. Dem/der Versicherten wurde ferner ärztlich<br />

b<strong>es</strong>tätigt, dass er/sie sich therapiegerecht<br />

verhält.<br />

Mağduriyet sınırına bir takvim yılı içerisinde ulaşılmış<br />

ise, Sağlık Kasası, sene sonuna kadar başka bir<br />

ek ödeme yapılmaması için <strong>bu</strong> durumu belgeler. Bir<br />

ilacın veya yardımcı gerecin fiyatı, <strong>bu</strong>nlar için sabitlenen<br />

miktarın üzerine çıktığında, sigortalı ek ödeme<br />

yapmak durumunda kalır ise (I.ve III. bölümde açıklanmış<br />

uygulamalara bakınız), bir üst sınır yoktur. Bu<br />

maliyetler, mağduriyet sınırı t<strong>es</strong>bit edilmiş olsa dahi<br />

ka<strong>bu</strong>l görmeyecektir, <strong>bu</strong> nedenle muafiyet belg<strong>es</strong>i<br />

olsa bile sigortalı tarafından karşılanmak durumundadır.<br />

Auch g<strong>es</strong>etzlich versicherte HeimbewohnerInnen sowie<br />

Versicherte, die Arbeitslosengeld II oder Le<strong>ist</strong>ungen<br />

der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung<br />

nach dem SGB XII beziehen, sind dazu<br />

verpflichtet, Zuzahlungen zu le<strong>ist</strong>en. Bei <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Personenkreis<br />

beläuft sich die Belastungsgrenze auf<br />

87,36 Euro (2 Prozent der Bruttoeinnahmen) oder <strong>–</strong><br />

wenn die/der Betroffene an einer schwerwiegenden<br />

chronischen Erkrankung leidet <strong>–</strong> auf 43,68 Euro<br />

(1 Prozent der Bruttoeinnahmen).<br />

Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb ein<strong>es</strong><br />

Kalenderjahr<strong>es</strong> erreicht, hat die Krankenkasse eine<br />

B<strong>es</strong>cheinigung darüber zu erteilen, dass für den R<strong>es</strong>t<br />

d<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> keine Zuzahlungen mehr zu le<strong>ist</strong>en sind.<br />

Für Mehrkosten, die Versicherte zahlen müssen, weil<br />

der Preis ein<strong>es</strong> Medikaments oder ein<strong>es</strong> Hilfsmittels<br />

den hierfür f<strong>es</strong>tgelegten F<strong>es</strong>tbetrag übersteigt (siehe<br />

dazu die Ausführungen in <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Kapitel unter I und<br />

III ), <strong>gibt</strong> <strong>es</strong> keine Obergrenze. Di<strong>es</strong>e Kosten werden<br />

auch nicht bei der Ermittlung der Belastungsgrenze<br />

berücksichtigt. Sie müssen d<strong>es</strong>halb auch dann gele<strong>ist</strong>et<br />

werden, wenn bereits eine Befreiungsb<strong>es</strong>cheinigung<br />

vorliegt.<br />

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