bu yardımlar var Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
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Es liegt Pflegebedürftigkeit der Pfleg<strong>es</strong>tufe II<br />
oder III vor.<br />
>> Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von<br />
mind<strong>es</strong>tens 60 oder eine Minderung<br />
der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind<strong>es</strong>tens 60 vor.<br />
>> Es <strong>ist</strong> eine kontinuierliche medizinische<br />
Versorgung erforderlich, ohne die eine<br />
lebensbedrohliche Verschlimmerung der<br />
Erkrankung, eine Verminderung der<br />
Lebenserwartung oder eine dauerhafte<br />
Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten<br />
<strong>ist</strong>. Dem/der Versicherten wurde ferner ärztlich<br />
b<strong>es</strong>tätigt, dass er/sie sich therapiegerecht<br />
verhält.<br />
Mağduriyet sınırına bir takvim yılı içerisinde ulaşılmış<br />
ise, Sağlık Kasası, sene sonuna kadar başka bir<br />
ek ödeme yapılmaması için <strong>bu</strong> durumu belgeler. Bir<br />
ilacın veya yardımcı gerecin fiyatı, <strong>bu</strong>nlar için sabitlenen<br />
miktarın üzerine çıktığında, sigortalı ek ödeme<br />
yapmak durumunda kalır ise (I.ve III. bölümde açıklanmış<br />
uygulamalara bakınız), bir üst sınır yoktur. Bu<br />
maliyetler, mağduriyet sınırı t<strong>es</strong>bit edilmiş olsa dahi<br />
ka<strong>bu</strong>l görmeyecektir, <strong>bu</strong> nedenle muafiyet belg<strong>es</strong>i<br />
olsa bile sigortalı tarafından karşılanmak durumundadır.<br />
Auch g<strong>es</strong>etzlich versicherte HeimbewohnerInnen sowie<br />
Versicherte, die Arbeitslosengeld II oder Le<strong>ist</strong>ungen<br />
der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung<br />
nach dem SGB XII beziehen, sind dazu<br />
verpflichtet, Zuzahlungen zu le<strong>ist</strong>en. Bei <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Personenkreis<br />
beläuft sich die Belastungsgrenze auf<br />
87,36 Euro (2 Prozent der Bruttoeinnahmen) oder <strong>–</strong><br />
wenn die/der Betroffene an einer schwerwiegenden<br />
chronischen Erkrankung leidet <strong>–</strong> auf 43,68 Euro<br />
(1 Prozent der Bruttoeinnahmen).<br />
Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb ein<strong>es</strong><br />
Kalenderjahr<strong>es</strong> erreicht, hat die Krankenkasse eine<br />
B<strong>es</strong>cheinigung darüber zu erteilen, dass für den R<strong>es</strong>t<br />
d<strong>es</strong> Jahr<strong>es</strong> keine Zuzahlungen mehr zu le<strong>ist</strong>en sind.<br />
Für Mehrkosten, die Versicherte zahlen müssen, weil<br />
der Preis ein<strong>es</strong> Medikaments oder ein<strong>es</strong> Hilfsmittels<br />
den hierfür f<strong>es</strong>tgelegten F<strong>es</strong>tbetrag übersteigt (siehe<br />
dazu die Ausführungen in <strong>di<strong>es</strong>e</strong>m Kapitel unter I und<br />
III ), <strong>gibt</strong> <strong>es</strong> keine Obergrenze. Di<strong>es</strong>e Kosten werden<br />
auch nicht bei der Ermittlung der Belastungsgrenze<br />
berücksichtigt. Sie müssen d<strong>es</strong>halb auch dann gele<strong>ist</strong>et<br />
werden, wenn bereits eine Befreiungsb<strong>es</strong>cheinigung<br />
vorliegt.<br />
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