Handbuch 2010
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Ausschreibung<br />
Ausbildung Kampfrichter Schwimmen — Stufe 2 Auswertung<br />
Termin: 17. + 18. April <strong>2010</strong><br />
Zeit: Beginn am 17.04.: 13.00 Uhr Ende am 18.04.: ca. 16.00 Uhr<br />
Lehrgangsort: Unna-Königsborn<br />
Personenkreis: Vereinsmitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und für die Arbeit im<br />
Wettkampfbüro zum Protokollführer und Auswerter ausgebildet werden möchten. Das<br />
Vorhandensein einer Kampfrichterlizenz der Stufe 1 ist nicht erforderlich. Der Lehrgang kann<br />
somit auch als Einstieg in die Kampfrichtertätigkeit benutzt werden.<br />
Lehrgangsgebühr: 55,00 € je Teilnehmer. Eingeschlossen sind Übernachtung, Verpflegung (Mittagessen nur am<br />
Sonntag) und Lehrgangsunterlagen. Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die<br />
Lehrgangsgebühren sind bis zum Lehrgangsbeginn zu begleichen (Überweisung,<br />
Verrechnungsscheck, bar beim Lehrgang). Bei Nichtteilnahme wird die Lehrgangsgebühr<br />
trotzdem eingefordert bzw. nicht zurück erstattet.<br />
Meldungen: Die Vereine melden ihre Teilnehmer schriftlich mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und evtl.<br />
Telefonnummer und E-Mail-Adresse bis zum 01. April <strong>2010</strong> an:<br />
Frank Brenner, Bochumer Str. 88a, 44866 Bochum, Tel: 02327-562271,<br />
E-Mail: f.brenner@sv-suedwestfalen.de. Unvollständige Meldungen werden nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Durchführung: Der Lehrgang schließt mit einer theoretischen Prüfung ab. Für den anschließenden<br />
praktischen Teil der Ausbildung sind innerhalb von 6 Monaten drei Einsätze zu belegen. Die<br />
Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach dem Eingangsdatum der Meldung. Die meldenden<br />
Vereine erhalten rechtzeitig vor dem Lehrgang eine Anmeldebestätigung und detaillierte<br />
Informationen. Die Kampfrichterlizenz und eine gültige WB sind zum Lehrgang mitzubringen.<br />
Information<br />
Ausbildung Kampfrichter Schwimmen — Zusatzmodul Starter<br />
Personenkreis: Lizenzierte Kampfrichter der Stufe 1, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und zusätzlich<br />
zum Starter ausgebildet werden möchten. Als Voraussetzung zur Teilnahme gilt, dass der<br />
Kampfrichter mindestens seit 6 Monaten im Besitz der Lizenz Stufe 1 Wettkampfrichter ist und<br />
hierin mindestens 10 Einsätze (Veranstaltungsabschnitte) nachweisen kann.<br />
Lehrgangsgebühr: 15,00 € je Teilnehmer. Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die Lehrgangsgebühren<br />
sind bis zum Lehrgangsbeginn zu begleichen (Überweisung, Verrechnungsscheck, bar beim<br />
Lehrgang). Bei Nichtteilnahme wird die Lehrgangsgebühr trotzdem eingefordert bzw. nicht<br />
zurück erstattet.<br />
Meldungen: Die Vereine geben für ihre interessierten Mitglieder eine schriftliche Bedarfsmeldung mit<br />
Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an:<br />
Frank Brenner, Bochumer Str. 88a, 44866 Bochum, Tel: 02327-562271,<br />
E-Mail: f.brenner@sv-suedwestfalen.de. Bei Abgabe der Bedarfsmeldung haben die<br />
meldenden Vereine zu versichern, dass die Kampfrichter die Teilnahmevoraussetzungen<br />
erfüllen. Unvollständige Meldungen werden nicht berücksichtigt.<br />
Durchführung: Der Lehrgang wird als praktische Ausbildung am Beckenrand bei einem geeigneten<br />
Wettkampf oder in wettkampfähnlicher Umgebung durchgeführt. Anschließend findet vor Ort<br />
eine kleine theoretische Prüfung statt. Termine und Lehrgangsorte werden direkt mit den<br />
Vereinen bzw. den Teilnehmern abgestimmt. Diese erhalten rechtzeitig vor dem vereinbarten<br />
Termin eine Anmeldebestätigung und detaillierte Informationen. Die Kampfrichterlizenz ist<br />
zum Lehrgang mitzubringen.<br />
Weitere Lehrgänge, sowie Terminänderungen, werden kurzfristig auf der Internetseite des SV Südwestfalen<br />
bekannt gegeben!<br />
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