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Den kompletten Freizeitprospekt 2014 als PDF kannst Du hier laden.

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Reisebedingungen<br />

Folgende Regelungen sind Gegenstand des<br />

Vertrages zwischen EJW und dem Teilnehmer<br />

der Reise:<br />

1. Anmeldung<br />

Mit der Anmeldung, welche ausschließlich In<br />

Textform erfolgen kann, bietet der Teilnehmer<br />

(soweit dieser minderjährig ist, durch seine<br />

gesetzlichen Vertreter) dem EJW den Abschluss<br />

eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag<br />

mit dem Teilnehmer – bei Minderjährigen<br />

durch seine gesetzlichen Vertreter und mit<br />

diesen selbst – kommt durch die Anmeldebestätigung<br />

in Textform zustande.<br />

2. Leistungen<br />

Die Leistungsverpflichtung des EJW ergibt sich<br />

ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung<br />

in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt<br />

der Reise gültigen und dem Teilnehmer<br />

übermittelten <strong>Freizeitprospekt</strong>, sowie eventueller<br />

ergänzender Informationsbriefe für die<br />

einzelnen Freizeitmaßnahmen. Ändernde oder<br />

ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer<br />

schriftlichen Vereinbarung mit dem EJW.<br />

3. Zahlungsbedingungen<br />

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung, die<br />

zusammen mit dem Sicherungsschein und der<br />

Rechnung versendet wird, ist eine Anzahlung<br />

in Höhe von 40 % des Reisepreises zu leisten,<br />

die auf den Freizeitpreis angerechnet wird. Die<br />

Restzahlung ist, ohne erneute Aufforderung<br />

durch das EJW, bis spätestens 6 Wochen vor<br />

Reisebeginn, auf das angegebene Konto zu<br />

überweisen. Zahlungen des Teilnehmers sind<br />

in jedem Falle erst fällig und werden vom EJW<br />

erst entgegengenommen, wenn dem Teilnehmer<br />

ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 k<br />

Abs. 1 Satz 2 BGB übermittelt wurde.<br />

4. Änderungen der Reiseleistungen<br />

Änderungen und Abweichungen von dem<br />

vereinbarten Leistungsinhalt des Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsabschluss notwendig<br />

werden und die vom EJW schuldhaft herbeigeführt<br />

wurden, begründen keinen Mangel,<br />

soweit die Änderungen oder Abweichungen<br />

nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen<br />

Änderung der Reiseleistung führen und<br />

den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen. Das EJW verpflichtet<br />

sich, die Teilnehmer über Leistungsänderungen<br />

und Leistungsabweichungen unverzüglich<br />

in Kenntnis zu setzen. Das EJW behält<br />

sich vor, den Reisevertrag aufzulösen, wenn<br />

bis acht Wochen vor Reisebeginn folgende<br />

Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird:<br />

Freizeit Nr./Ort<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

1 Skifreizeit Ftan 25<br />

2 Skifreizeit Flims 9<br />

3 Kostbare Tage 20<br />

4 Kinderfreizeit Haus H. 20<br />

5 Jugendkirchentag 16<br />

7 Guatemala 10<br />

8 Bauernhof Nidda 18<br />

9 Zelten Pfalz 24<br />

10 English Camp 16<br />

11 Städtetour 10<br />

12 Värnamo 26<br />

13 Gardasee 14<br />

14 Barcelona 20<br />

15 Segeln Ijsselmeer 18<br />

16 Großstadt WG Berlin 10<br />

Freizeit Nr./Ort<br />

Mindestteilnehmerzahl<br />

17–20 Vater-Kind/Teen-WE 25<br />

21 Knappenlager 35<br />

22 Späherlager 30<br />

23 Thüringen 16<br />

24 Bauernhof Franken 20<br />

25 Reitfreizeit 22<br />

5. Rücktritt des Teilnehmers<br />

Ein Rücktritt vom Reisevertrag durch den Teilnehmer<br />

ist jederzeit vor Reisebeginn möglich.<br />

Er muss schriftlich erfolgen. Stichtag ist der<br />

Eingang der Rücktrittserklärung beim EJW. In<br />

jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer<br />

steht dem EJW unter Berücksichtigung<br />

gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der<br />

gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung<br />

der Reiseleistung folgende pauschale<br />

Entschädigung zu: Bis 20 Wochen vor Reiseantritt<br />

10 % des Reisepreises; bis 16 Wochen<br />

vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises; bis 12<br />

Wochen vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises;<br />

bis 8 Wochen vor Reiseantritt 70 % des<br />

Reisepreises; bis 4 Wochen, bzw. wird die<br />

Reise nicht angetreten, ist der Teilnehmer zur<br />

Bezahlung von 90% des Reisepreises verpflichtet.<br />

Dem Teilnehmer steht in allen Fällen des<br />

Rücktritts der Nachweis offen, dass die vorstehend<br />

genannten Entschädigungsbeträge nicht<br />

angemessen sind und dem EJW ein Schaden<br />

überhaupt nicht entstanden oder wesentlich<br />

niedriger ist <strong>als</strong> die Pauschale. In diesem Falle<br />

reduziert sich die Pauschale entsprechend.<br />

6. Nicht in Anspruch genommene<br />

Leistungen<br />

Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen<br />

infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krank-

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