Die aktuelle Tarifbroschüre zum Download (PDF/853 KB) - HNV ...
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Gut zu wissen<br />
Gut zu wissen<br />
Anschlussfahrschein<br />
Inhaber von Zeitkarten können mit Anschlussfahrscheinen über den Geltungsbereich<br />
der Zeitkarte hinaus fahren; dabei werden nur die anschließenden Zonen<br />
berechnet. Es steht das gesamte <strong>HNV</strong>-Fahrscheinsortiment zur Verfügung. Der<br />
Anschlussfahrschein ist vor Fahrtbeginn im Bus, an der DB-Fahrkartenausgabe<br />
oder am Fahrscheinautomaten zu lösen.<br />
Beförderungsbedingungen<br />
<strong>Die</strong> allgemeinen Beförderungsbedingungen des <strong>HNV</strong> werden mit Betreten des<br />
Fahrzeugs/der Betriebsanlage bzw. mit Lösen eines Fahrausweises anerkannt.<br />
Sie können bei den Verkehrsunternehmen, der <strong>HNV</strong>-Geschäftsstelle oder auf der<br />
<strong>HNV</strong>-Internetseite (www.h3nv.de) eingesehen werden.<br />
Bergbahn Künzelsau / Citybus Künzelsau<br />
Für die Bergbahn Künzelsau gelten eigene Tarife. Sämtliche Bergbahn-<br />
Fahrscheine gelten auch im Citybus Künzelsau. <strong>HNV</strong>-Fahrscheine werden ohne<br />
Aufpreis anerkannt. Preisübersichten und Fahrpläne sind im Bürgerbüro der<br />
Stadt Künzelsau, in den KundenCentern oder unter www.h3nv.de erhältlich.<br />
Erhöhtes Beförderungsentgelt<br />
Ein Fahrgast ohne gültigen Fahrschein muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt<br />
entrichten. Ebenso wird ein Fahrgast mit Bußgeld belangt, wenn er mutwillig<br />
Sitze oder ähnliches beschmutzt oder beschädigt.<br />
(((eTicket<strong>HNV</strong><br />
Das (((eTicket ist ein elektronischer Fahrschein für Gelegenheitsnutzer. Ein<br />
vorab aufgeladenes Guthaben wird für Bus- und Bahnfahrten verwendet.<br />
Der Nutzer muss sich mit seinem Ticket bei jeder Fahrt an- und abmelden<br />
(Check-In/Check-Out). Abgerechnet werden rabattierte Einzelfahrscheine.<br />
Mehr dazu im Internet unter www.eticket-hnv.de.<br />
Fahrradbeförderung<br />
Im <strong>HNV</strong> ist die Mitnahme von Fahrrädern nur im Schienenverkehr möglich. Ein<br />
Anspruch auf Mitnahme von Fahrrädern besteht allerdings nicht. Fahrräder<br />
werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes befördert, wenn dadurch<br />
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht beeinträchtigt sind und andere<br />
Fahrgäste nicht gefährdet werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Behinderte<br />
im Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. An Werktagen ab 9 Uhr sowie an<br />
Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig, ist die Fahrradbeförderung kostenlos.<br />
Außerhalb der genannten Zeiten ist pro Fahrrad und einfache Fahrt mit<br />
Start und Ziel innerhalb des <strong>HNV</strong> eine <strong>HNV</strong>-Fahrradkarte (2,- €) zu lösen.<br />
Wenn das Fahrziel außerhalb des <strong>HNV</strong> liegt, ist eine DB-Fahrkarte <strong>zum</strong> jeweils<br />
gültigen Tarif pro Fahrrad und einfache Fahrt zu lösen.<br />
Fahrscheinentwertung<br />
<strong>HNV</strong>-Fahrscheine sind in der Regel mit Kauf entwertet. <strong>Die</strong> Tageskarten aus<br />
dem Vorverkauf und die für die Stadtverkehre angebotenen 4er-Karten müssen<br />
bei Fahrtantritt entwertet werden. Bei Defekt des Entwerters ist der Fahrschein<br />
unaufgefordert dem Fahr- bzw. Begleitpersonal zur Entwertung vorzulegen.<br />
Alternativ ist der Fahrschein von Hand zu entwerten, d. h. es sind Datum und<br />
Uhrzeit des Fahrtbeginns einzutragen.<br />
Faltfahrpläne<br />
Für viele Strecken liegen handliche Streckenfahrpläne vor (DIN A7-Format).<br />
Ferienpass Franken<br />
<strong>Die</strong> KidCard im ABO, das Sunshine-Ticket und die Bonuskarte gelten in den<br />
gesetzlichen Ferien sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen als landkreisübergreifende/regionale<br />
Netzkarte („Ferienpass Franken“). D.h. zusätzlich<br />
zu allen Verkehrsmitteln im <strong>HNV</strong>-Land, können auch die Busse (Schienenverkehr<br />
ausgenommen) in den Landkreisen Schwäbisch Hall (KreisVerkehr) und<br />
Main-Tauber (VGMT) kostenlos genutzt werden.<br />
Fundsachen<br />
Der <strong>HNV</strong> koordiniert die Fahrpläne und sorgt für einen einheitlichen Tarif. Den<br />
Fahrbetrieb führen die Verkehrsunternehmen durch. Bei Fundsachen wenden<br />
Sie sich direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen (S. 15).<br />
Gruppen<br />
Reisegruppen sollten sich rechtzeitig (min. eine Woche im Voraus) vor der<br />
geplanten Fahrt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden (Telefon-<br />
Nummern Seite 15). Bitte achten Sie schon bei der Planung Ihrer Gruppenfahrt<br />
darauf, Fahrzeiten außerhalb des Berufs- und Schülerverkehrs zu wählen.<br />
Gültigkeitsdauer aller <strong>HNV</strong>-Monatskarten<br />
Alle Monatskarten sind vom ersten Tag des Kalendermonats bis <strong>zum</strong> ersten<br />
Werktag (Samstag = Werktag) des Folgemonats gültig.<br />
Kinder<br />
Kinder unter 6 Jahre sowie Kinder von Kindergartengruppen werden im <strong>HNV</strong><br />
nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit gültigem Fahrausweis unentgeltlich<br />
befördert. Eine Aufsichtsperson kann bis zu drei Kinder unter 6 Jahren<br />
(bzw. 3 Kinder einer Kindergartengruppe) unentgeltlich mitnehmen; für weitere<br />
Kinder ist der Kinderfahrpreis zu entrichten. Für Kinder ab 6 bis einschließlich<br />
14 Jahre gilt im <strong>HNV</strong> der Kindertarif. Ab 15 Jahre gilt der Erwachsenentarif. Für<br />
die Zone A (Heilbronn) wird in Vorverkaufsstellen eine Kinder-Sammelkarte mit<br />
jeweils vier Einzelfahrten angeboten.<br />
Kindergartengruppen<br />
Kindergartengruppen können beim Busfahrer wahlweise Tageskarten (S. 3)<br />
oder eine spezielle Kindergartengruppenkarte lösen. <strong>Die</strong> Kindergartengruppenkarte<br />
kann ab einer Gruppe von insgesamt zehn Personen (Begleitperson und<br />
Kinder unabhängig vom Alter) ausgestellt werden. Pro Person ist dabei der<br />
jeweils gültige Tarif eines Kinderfahrscheins für die betreffende Fahrstrecke<br />
bzw. Preisstufe zu bezahlen. <strong>Die</strong> Kindergartengruppenkarte gilt als Tageskarte<br />
und ist somit für Hin- und Rückfahrt gültig. <strong>Die</strong> Begleitpersonen müssen einen<br />
entsprechenden Nachweis (<strong>Die</strong>nstausweis o. ä.) mit sich führen.<br />
Kindergartenkarte (NVH)<br />
Für die Buslinien im Hohenlohekreis gibt es Kindergartenkarten im ABO. Der<br />
Monatspreis beträgt 27,50 €. <strong>Die</strong> Karte gilt in den Zonen der Wohnsitzgemeinde.<br />
Kombi-Ticket<br />
In Kooperation mit zahlreichen Veranstaltern bietet der <strong>HNV</strong> Kombi-Tickets an.<br />
Hier gilt Eintrittskarte = Fahrschein. Alle Kombi-Tickets sind mit einem entsprechenden<br />
<strong>HNV</strong>-Aufdruck gekennzeichnet. In der Regel gelten sie ab drei Stunden<br />
vor Veranstaltungsbeginn bis <strong>zum</strong> Betriebsschluss am selben Tag als Fahrschein<br />
für Bus, Bahn und Stadtbahn im ganzen <strong>HNV</strong>-Land. Eine Ausnahme bilden die<br />
Vormittags- und Nachmittags-Veranstaltungen des Theaters Heilbronn. Hier gilt<br />
die Eintrittskarte ab drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis drei Stunden<br />
nach Veranstaltungsende als Fahrschein.<br />
Mitnahmeregelung<br />
<strong>Die</strong> Mitnahmeregelung beim ABO-Ticket (S. 6) ist nicht familiengebunden. Anstelle<br />
eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren. Anstelle eines<br />
Erwachsenen oder eines Kindes kann auch ein Hund mitgenommen werden. Bei<br />
der TageskartePLUS (S. 3) kann eine Person durch ein Fahrrad oder einen Hund<br />
ersetzt werden. Bei Vorliegen eines Landesfamilienpasses können alle darin ein-<br />
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