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Propsteibroschüre - Propstei Salzgitter-Lebenstedt

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Informationen aus der Evangelisch-lutherischen <strong>Propstei</strong> <strong>Salzgitter</strong>-<strong>Lebenstedt</strong><br />

<strong>Propstei</strong><br />

<strong>Propstei</strong>synode<br />

Aufgaben und Befugnisse<br />

Vorsitzende Elisabeth Lauer<br />

Stellvertreter Prof. Dr. Helmut Metze<br />

Die <strong>Propstei</strong>synode berät in Fragen des<br />

kirchlichen Lebens, insbesondere in Angelegenheiten<br />

der <strong>Propstei</strong>. Sie kann der<br />

Landessynode Anregungen geben und in<br />

Angelegenheiten von gesamtkirchlicher<br />

Bedeutung, mit Ausnahme von Wahlen,<br />

Anträge an die Landessynode stellen.<br />

Sie hat die Aufgabe, die ihr von der Landessynode,<br />

der Kirchenregierung und vom<br />

Landeskirchenamt zugewiesenen Vorlagen<br />

zu beraten und darüber zu entscheiden.<br />

Die <strong>Propstei</strong>synode wählt den Propst oder<br />

die Pröpstin, seine oder ihre Stellvertretung<br />

und die übrigen Mitglieder des <strong>Propstei</strong>vorstandes.<br />

Sie beschließt insbesondere über:<br />

▪ <strong>Propstei</strong>satzungen<br />

▪ <strong>Propstei</strong>abgaben<br />

▪ den Haushaltsplan und den Stellenplan<br />

▪ die Errichtung, Übernahme, wesentliche<br />

Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen<br />

der <strong>Propstei</strong><br />

▪ Schenkungen, Darlehnsaufnahmen und<br />

-hingaben, Übernahme von Bürgschaften,<br />

Veräußerung und Belastung von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten<br />

sowie Beteiligung an Unternehmen mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit<br />

▪ Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung<br />

des <strong>Propstei</strong>vorstandes<br />

▪ <strong>Propstei</strong>veranstaltungen<br />

Sie wirkt mit bei der Bildung der Landessynode<br />

nach Maßgabe kirchengesetzlicher<br />

Regelung. Der <strong>Propstei</strong>synode können durch<br />

Kirchengesetz weitere Aufgaben und Befugnisse<br />

übertragen werden. Die <strong>Propstei</strong>synode<br />

kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />

Die <strong>Propstei</strong>synode bildet folgende Ausschüsse:<br />

Bauausschuss<br />

<strong>Propstei</strong>jugendausschuss<br />

Vorstand der EFB<br />

Kassenprüfer<br />

<strong>Propstei</strong>vorstand<br />

Dem <strong>Propstei</strong>vorstand gehören an:<br />

▪ der oder die Vorsitzende der <strong>Propstei</strong>synode<br />

und seine oder ihre Stellvertretung<br />

▪ der Propst oder die Pröpstin und seine<br />

oder ihre Stellvertretung<br />

▪ ein ordiniertes und zwei nicht-ordinierte<br />

Mitglieder, die die <strong>Propstei</strong>synode aus ihrer<br />

Mitte wählt.<br />

Den Vorsitz des Propstvorstandes führt der<br />

Propst oder die Pröpstin, die Stellvertretung<br />

nimmt die Stellvertretung des Propstes<br />

oder der Pröpstin wahr.

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