Propsteibroschüre - Propstei Salzgitter-Lebenstedt
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Informationen aus der Evangelisch-lutherischen <strong>Propstei</strong> <strong>Salzgitter</strong>-<strong>Lebenstedt</strong><br />
<strong>Propstei</strong><br />
<strong>Propstei</strong>synode<br />
Aufgaben und Befugnisse<br />
Vorsitzende Elisabeth Lauer<br />
Stellvertreter Prof. Dr. Helmut Metze<br />
Die <strong>Propstei</strong>synode berät in Fragen des<br />
kirchlichen Lebens, insbesondere in Angelegenheiten<br />
der <strong>Propstei</strong>. Sie kann der<br />
Landessynode Anregungen geben und in<br />
Angelegenheiten von gesamtkirchlicher<br />
Bedeutung, mit Ausnahme von Wahlen,<br />
Anträge an die Landessynode stellen.<br />
Sie hat die Aufgabe, die ihr von der Landessynode,<br />
der Kirchenregierung und vom<br />
Landeskirchenamt zugewiesenen Vorlagen<br />
zu beraten und darüber zu entscheiden.<br />
Die <strong>Propstei</strong>synode wählt den Propst oder<br />
die Pröpstin, seine oder ihre Stellvertretung<br />
und die übrigen Mitglieder des <strong>Propstei</strong>vorstandes.<br />
Sie beschließt insbesondere über:<br />
▪ <strong>Propstei</strong>satzungen<br />
▪ <strong>Propstei</strong>abgaben<br />
▪ den Haushaltsplan und den Stellenplan<br />
▪ die Errichtung, Übernahme, wesentliche<br />
Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen<br />
der <strong>Propstei</strong><br />
▪ Schenkungen, Darlehnsaufnahmen und<br />
-hingaben, Übernahme von Bürgschaften,<br />
Veräußerung und Belastung von Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten<br />
sowie Beteiligung an Unternehmen mit<br />
eigener Rechtspersönlichkeit<br />
▪ Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung<br />
des <strong>Propstei</strong>vorstandes<br />
▪ <strong>Propstei</strong>veranstaltungen<br />
Sie wirkt mit bei der Bildung der Landessynode<br />
nach Maßgabe kirchengesetzlicher<br />
Regelung. Der <strong>Propstei</strong>synode können durch<br />
Kirchengesetz weitere Aufgaben und Befugnisse<br />
übertragen werden. Die <strong>Propstei</strong>synode<br />
kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />
Die <strong>Propstei</strong>synode bildet folgende Ausschüsse:<br />
Bauausschuss<br />
<strong>Propstei</strong>jugendausschuss<br />
Vorstand der EFB<br />
Kassenprüfer<br />
<strong>Propstei</strong>vorstand<br />
Dem <strong>Propstei</strong>vorstand gehören an:<br />
▪ der oder die Vorsitzende der <strong>Propstei</strong>synode<br />
und seine oder ihre Stellvertretung<br />
▪ der Propst oder die Pröpstin und seine<br />
oder ihre Stellvertretung<br />
▪ ein ordiniertes und zwei nicht-ordinierte<br />
Mitglieder, die die <strong>Propstei</strong>synode aus ihrer<br />
Mitte wählt.<br />
Den Vorsitz des Propstvorstandes führt der<br />
Propst oder die Pröpstin, die Stellvertretung<br />
nimmt die Stellvertretung des Propstes<br />
oder der Pröpstin wahr.