Voraussetzungen beim Vertragsabschluss ... - wikia.nocookie.net
Voraussetzungen beim Vertragsabschluss ... - wikia.nocookie.net
Voraussetzungen beim Vertragsabschluss ... - wikia.nocookie.net
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
<strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong>:<br />
Repetition: Die Obligation:<br />
Eine Obligation ist eine rechtliche Verpflichtung zwischen zwei oder mehreren Personen / Personengruppen. Die<br />
Partei 1) muss eine Leistung erbringen (=Schuldner), für die andere Partei 2) entsteht eine Forderung<br />
(=Gläubiger) auf die Leistung. Ein Schuld-Forderungs-Verhältnis ist entstanden.<br />
In den Artikeln: OR Art. 1 – 183 sind für alle Vertragsarten die allgemein gültigen Vorschriften enthalten<br />
<strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong>:<br />
1) Konsens (Inhaltliche Übereinstimmung des Willens)<br />
2) Verpflichtungswille (Innere Überzeugung)<br />
3) Äusserung des Vertragswillens (fristgerecht & verbindlich)<br />
4) Formvorschriften<br />
5) Geschäftsfähigkeit der Parteien (Handlungsfähigkeit)<br />
6) Kein Unzulässiger Vertragsinhalt (unmöglich, rechtswidrig, unsittlich)<br />
1) Konsens: Grundbedingung nach OR Art. 1: Mindestens 2 Parteien mit<br />
- übereinstimmender und<br />
- gegenseitiger Willensäusserung<br />
Konsens = Inhaltliche Übereinstimmung des Willens für die gleiche Leistung bzw. Gegenleistung<br />
-> Gegenstand, Menge, Preis = Hauptpunkte (Ausser wenn Marktpreis)<br />
-> Einigung in Nebenpunkten nicht nötig für Konsens (z.B. wer trägt Lieferkosten, wo ist Übergabe, Zahlungsart)<br />
Verkäufer<br />
Verkauf VW California Camper<br />
Annahme der Bestellung und<br />
Lieferung des Autos<br />
Dissens = Keine gegenseitige Übereinstimmung<br />
Beispiele:<br />
Antrag<br />
Angebot - Offerte<br />
Annahme des<br />
Angebots<br />
Käufer<br />
Annahme des Antrags<br />
Bereitschaft zu kaufen<br />
Bestellung des Autos<br />
VW California Camper<br />
� In einem Secondhand-Laden entdecke ich einen Rossignol Monoski. Ich erinnere mich an früher und will<br />
den Ski aus rein sentimentalen Gründen kaufen. Ich will höchstens CHF 50.- bezahlen. Der Verkäufer<br />
verlangt CHF 150.-<br />
Wenn beide auf ihre Position bestehen, entsteht keine Obligation -> Keine Willensübereinstimmung im<br />
Preis (Dissens). Falls wir uns auf CHF 100.- einigen entsteht aus dem Dissens ein Konsens.
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
� Der Buchhändler offeriert mir 10 Lehrbücher „Recht lernen im Schlaf“ (Preis je Buch CHF 45.-) zum Preis<br />
von CHF 380.- statt CHF 450.-. Herr Muff meint der Preis beziehe sich auf 20 Lehrbücher und bestellt für<br />
seine Lieblingsklasse 20 Lehrbücher zum Preis von CHF 350.-<br />
Dissens -> da keine Übereinstimmung in Bezug auf die Menge<br />
� Herr Muff offeriert sein iPhone an eine Lernendende der WKS für CHF 20.-.<br />
Dissens -> Schulbeispiel / Scherzangebot es fehlt der echte Verpflichtungswille<br />
Wie entsteht der Vertrag? Ein Einführungsbeispiel:<br />
Familie Gerber möchte sich einen neuen Fernseher kaufen. Die Mutter orientiert sich deshalb im Inter<strong>net</strong> bei<br />
verschiedenen Anbietern. Bei einem Online-Shop „TV4YOU“ entdeckt sie drei verschiedene Modelle und<br />
erkundigt sich nach den Preisen und Zahlungsbedingungen.<br />
1. Schritt: Anfrage von Frau Gerber für 3 verschiedene TV-Modelle bei „TV4YOU“<br />
2. Schritt: „TV4YOU“ unterbreitet Frau Gerber ein Angebot (Offerte -> Antrag) für die 3 Modelle<br />
3. Schritt: Frau Gerber bestellt das Modell Sony, 3D, LCD, 127cm. (Sie nimmt das Angebot an: Annahme)<br />
4. Schritt: „TV4YOU“ bestätigt die Bestellung -> Konsens -> Der Vertrag ist entstanden<br />
1.Schritt: Anfrage<br />
Der Käufer orientiert sich über verschiedene Modelle, Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen und zeigt<br />
Interesse, einen Gegenstand zu kaufen oder eine Dienstleistung zu beanspruchen.<br />
2.Schritt: Angebot<br />
Der Verkäufer bietet Waren zum Verkauf an (Antrag = Angebot/Offerte). Wie verbindlich sind diese Angebote –<br />
und wie lange sind die Angebote gültig?<br />
Jonas Gerber hat zum Jahresende eine Gratifikation erhalten. Er beschliesst sich davon ein paar Wünsche zu<br />
erfüllen. In der Post der letzten Tage findet sie verschiedene Angebote: unter anderem einen Katalog für die<br />
neuesten Tablet PC’s & Mac’s. Einen Brief mit einem Angebot für ein Zeitschriftenabonnement „GEO“. Ein<br />
Ferienprospekt von Sun&Fun sticht ihm auch ins Auge, so ein Windsurfurlaub auf Teneriffa wäre auch was..<br />
Ausserdem erinnert er sich an Herrn Muff der ihm sein gebrauchtes Mountainbike angeboten hat und sein<br />
Cousin hat ihm während dem Nachtessen, seinen Golf GTI zum Kauf angeboten, allerdings erwähnte dieser, dass<br />
er bis Ende der Woche Bescheid wissen müsse, da er noch einen anderen Interessenten habe.<br />
Hier liegen verschiedene Arten von Anträgen (Angeboten/Offerten) vor
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
1) Jonas überlegt sich, ob das Angebot für das Bike überhaupt noch aktuell ist, denn Herr Muff hat sein<br />
Angebot letzte Woche am Telefon gemacht<br />
Art des Angebots: OR Art.<br />
2) Ist das Wunsch Tablet noch verfügbar?<br />
Art des Angebots: OR Art.<br />
3) Bis wann muss er „Geo“ wohl abonnieren?<br />
Art des Angebots: OR Art.<br />
4) Ist die Reise nach Teneriffa schon ausgebucht?<br />
Art des Angebots: OR Art.<br />
5) Wie steht es mit dem Golf? Das Angebot war ja bis Ende Woche befristet..<br />
Art des Angebots: OR Art.<br />
Grundsatz: Jedes Angebot ist verbindlich (schriftlich, mündlich, auch Waren mit Preisanschrift im Laden<br />
oder Schaufenster -> OR Art. 7 Abs. 3)<br />
Antrag<br />
(Angebot/Offerte)<br />
unverbindlich<br />
verbindlich<br />
entsprechender Zusatz: "ohne Gewähr, solange Vorrat,<br />
unverkäuflich, ohne Lieferverpflichtung, unverbindliches<br />
Angebot, etc..."<br />
Kataloge, Inserate, Plakate, Tarife, Preisliste, Prospekte, Flyer,<br />
TV-Spots, auch Angebote im Inter<strong>net</strong><br />
unbefristet<br />
(OR Art. 4)<br />
(keine<br />
Zeitdauer)<br />
befristet<br />
(geht an viele; Druckfehler möglich)<br />
= Unverbindliche Angebote (OR Art. 7 Abs. 2)<br />
Angebote unter Anwesenden (OR Art. 4 Abs. 1)<br />
mündliche Angobote: Gespräch, Telefon, Chat<br />
Verbindlichkeit nur solange wie das Gespräch dauert<br />
Angebote unter Abwesenden (OR Art. 5)<br />
schriftliche Angebote: Brief, Fax, eMail<br />
Verbindlichkeit nur solange, wie man bei einem<br />
normalen Postlauf die Antwort erwarten darf (ca. 1<br />
Woche)<br />
Befristets Angebot (OR Art. 3)<br />
Verbindlichkeit nur bis zum Ablauf der Frist. Z.B: Ab<br />
Montag 11. bis Samstag 16. Juni; oder Angebot gültig bis<br />
30. April)
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
3. und 4. Schritt: Bestellung und Entstehung des Vertrags<br />
Wenn der echte Verpflichtungswille bieder Parteien gegeben ist, folgt die Willensäusserung. Sie kann<br />
ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) oder stillschweigend (ohne Worte = konkludentes Verhalten) erfolgen<br />
(OR Art. 1 Abs. 2)<br />
Durch die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung ist der Vertrag entstanden (Konsens)<br />
Achtung: Mit der Bestellung entsteht nicht immer ein Vertrag:<br />
Bestellung aufgrund eines verbindlichen Angebots.<br />
-> Der Verkäufer ist an sein Angebot gebunden. Der Kaufvertrag entsteht mit der Bestellung durch den Käufer<br />
(Annahme).<br />
Bestellung aufgrund eines unverbindlichen Angebots (Inserat, Katalog)<br />
-> Der Verkäufer ist noch nicht gebunden. Die Bestellung ist ein Antrag des Kunden für den Kauf der Sache. Der<br />
Kaufvertrag entsteht, erst wenn der Verkäufer den Antrag annimmt und dies dem Käufer mitteilt<br />
(Auftragsbestätigung oder Zustellung der Sache).<br />
-> Dies gilt auch wenn die Bestellung zu spät erfolgt (nach Ablauf der Frist) oder wenn die Bestellung von der<br />
verbindlichen Offerte im Inhalt wesentlich abweicht).<br />
Aufgabe 1:<br />
Herr Muff hat an der Swissspo (Sportmesse) ein schriftliches Angebot von Rossignol für den Kauf eines neuen<br />
Freerideskis, Super S7, 195cm erhalten. Das Angebot ist nicht befristet.<br />
Wann entsteht ein Vertrag?<br />
Herr Bill hat an der Swissspo einen Prospekt von Rossignol mitgenommen und bestellt einige Tage nach der<br />
Messe den Ski, S6, 185cm bei Rossignol.<br />
Wann entsteht ein Vertrag?<br />
Aufgabe 2: Kreuzen Sie an ob es sich bei folgenden Bestellungen im Snowboardshop „Backdoor“ um „Annahme<br />
eines Antrags“ (AA) oder nur um einen Antrag (A) handelt:<br />
AA A Begründung<br />
1 Frank bestellt ein Salomon Official,<br />
159cm auf Grund eines Inserates im<br />
Thuner Anzeiger<br />
2 Gusti bestellt ein Ride Machete,<br />
151cm auf Grund einer schriftlichen<br />
Offerte von „Backdoor“<br />
3 Rüdiger bestellt am 16.1.2012 ein<br />
Komplett-Set: Burton Fisch, 156cm.<br />
Brett und Bindung wurden an<br />
Weihnachten mit einem Sonderrabat<br />
offeriert, Bedingung: Bestellung bis<br />
.<br />
10.1.2012<br />
4 Agnes bestellt im Shop selbst eine K2<br />
Bindung, die mit CHF 229.-<br />
angeschrieben war.
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
Aufgabe 3: Jonas geht am Montag zu Sun&Fun und interessiert sich für eine zweiwöchige Reise nach Teneriffa.<br />
Das Reisebüro erstellt ihm eine schriftliche Offerte, die am Dienstag mit A-Post abgeschickt wird. Ds Reisedatum,<br />
der Preis und die Zahlungsbedingungen werden wie vereinbart erwähnt. Jonas schickt die Auftragsbestätigung<br />
am Freitag der folgenden Woche mit B-Post ans Reisebüro zurück.<br />
Am nächsten Montag ruft das Reisebüro Jonas an und sagt ihm, dass die Reise in der Zwischenzeit ausgebucht<br />
ist.<br />
Kreuzen Sie an, um welche Angebotsart es sich bei der Offerte<br />
des Reisebüros handelt:<br />
unverbindlich verbindlich<br />
befristet unbefristet<br />
unter Abwesenden unter Anwesenden<br />
Wann hätte die Auftragsbestätigung von Jonas <strong>beim</strong> Reisebüro eintreffen müssen, damit die Buchung für das<br />
Reisebüro verbindlich gewesen wäre? Begründen Sie ihre Antwort.<br />
Wann hätte Jonas die Offerte annehmen müssen, wenn diese mündlich abgegeben worden wäre? Begründen Sie<br />
ihre Antwort.<br />
Aufgabe 4: Die Druckerei „Printy“ offeriert anfangs Januar der Familie Zwahlen ein schriftliches Angebot für den<br />
Druck von 200 Klage-Zirkularen zum Preis von CHF 3.50 pro Stück; Bestellung bis zum 17.1.2012. Am 16.1.2012<br />
bestellt die Familie telefonisch die Zirkulare gemäss Offerte.<br />
a) Welche der folgenenden Aussagen trifft auf das Angebot zu?<br />
Es handelt sich um ein verbindliches Angebot unter Anwesenden.<br />
Es handelt sich um ein unverbindliches Angebot unter Abwesenden.<br />
Es handelt sich um ein verbindliches und befristetes Angebot unter Abwesenden.<br />
Es handelt sich um ein verbindliches und befristetes Angebot unter Anwesenden.<br />
b) Wann entsteht der Kaufvertrag für die Zirkulare?
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
Aufgabe 5) Auf dem „Zibele-Märit“ offeriert ein Händler den „V-Hobel-2“ zu einem sensationellen Preis von CHF<br />
69.- mit drei verschiedenen Gemüseschneid-Einlagen. Frau Geiser überlegt sich den Kauf, kann sich aber nicht<br />
dazu durchringen. Einige Stunden später kehrt sie zum Händler zurück und will das Gerät für die CHF 69.- kaufen.<br />
Der Marktschreier sagt Ihr: „Sorry gueti Frou, aber dä Zug isch abgfahre – di Aktion isch verbi!!“<br />
Darf der Händler den Preis ändern oder kann Frau Geiser auf dem Preis von CHF 69.- beharren?<br />
Aufgabe 6: Im Tennis-Shop muss die Verkäuferin Sabine die neuen, modischen Pulswärmer in ein Regal<br />
einordnen. Der Chef will CHF 15.90 pro Stück. Sabine hat die „Miitli“ aber mit 13.90 angeschrieben. Welcher<br />
Preis gilt nun? Begründen Sie Ihre Antwort mit dem entsprechenden OR Artikel. (Tipp: Schauen Sie sich OR Art. 7<br />
an)<br />
Aufgabe 7: Kreuzen Sie an, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind:<br />
Aussage R F Begründung / Richtigstellung OR Art.<br />
A Schaufensterauslagen mit Preisanschrift<br />
sind verbindlich<br />
B Ein Prospekt mit Preisliste für einen<br />
Wohnwagen: Hobby 566, ist ein<br />
verbindliches Angebot<br />
C Das Inserat im Stadtanzeiger für ein<br />
Angebot eines Weinhandlers aus Tüscherz<br />
zum Verkauf von je 12 Flaschen Weisswein<br />
„Pinot Gris“ zum Spezialpreis von CHF 14.-<br />
je Flasche, gültig bis Ende Monat, ist<br />
verbindlich.<br />
D Ein Briefangebot mit dem Vermerk „gültig<br />
bis Ende Monat“ ist verbindlich<br />
E Mike offeriert seinem Kollegen Eberhard<br />
einen fast neuen Skianzug , zum Preis von<br />
CHF 200.- statt 500.- per eMail. Mike sagt,<br />
dass das Angebot unverbindlich sei.<br />
F Die im Ferienkatalog angebotene<br />
Mittelmeer-Kreuzfahrt mit der „MSC<br />
Seastar“ ist ein gefährliches aber<br />
verbindliches Angebot.<br />
G Ein telefonisches Angebot für ein<br />
Zeitungsabonnement ist ein verbindliches<br />
Angebot unter Anwesenden.
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
Spezialfälle<br />
1) Zusendung unbestellter Ware (OR Art. 6a)<br />
Die Zusendung unbestellter Waren stellt keinen Antrag dar. Der Empfänger ist nicht verpflichtet, die<br />
Sache zurück zu senden oder auf zu bewahren. (Achtung: Bei offensichtlichen Irrtum, z.B an falsche<br />
Adresse, muss der Absender informiert werden (OR Art. 6a Abs.2)<br />
2) Widerruf des Angebots (OR Art. 9)<br />
Ein Antrag kann nur dann widerrufen werden, wenn der Widerruf vor oder spätestens gleichzeitig mit<br />
dem Antrag <strong>beim</strong> Empfänger eintrifft. Die gleiche Bedingung gilt für den Widerruf der Annahmen.<br />
Aufgabe 8: Auf Grundeiner Anfrage sendet die „Tintenmax GmbH“ am 17.1.2012 Etienne per A-Post eine Offerte<br />
für einen Drucker HP 4333 zum Preis von CHF 435.-. am 18. Januar 2012 bemerkt ein Sachbearbeiter des Shops,<br />
dass die Lieferpreise infolge von Lieferproblemen um 5% gestiegen sind. Er sendet deshalb eine eMail an Etienne<br />
und widerruft seine Offerte.<br />
Unter welcher Bedingung ist dieser Widerruf gültig?<br />
Aufgabe 9: Daniel hat auf Grund eines Angebots die neue „Go-Pro-2“ Kamera zum Preis von CHF 380.- bestellt.<br />
Die schriftliche Bestellung hat er per B-Post am 15.1.2012 abgeschickt. Am 16.1.2012 stellt Dänu fest, dass er die<br />
gleiche Kamera bei einem anderen Lieferanten für CHF 290.- kaufen könnte.<br />
Beschreiben Sie wie Daniel seine Bestellung noch rückgängig machen kann.<br />
Aufgabe 10: Sylvain behauptet in einer feucht, fröhlichen Runde im „Schluck-Specht“, dass Roger Federer die<br />
Australian Open gewinnen wird. Sie sind bereit, CHF 100.- zu bezahlten, wenn dies nicht zutrifft.<br />
Beurteilen Sie mit den entsprechenden OR Artikeln, ob in diesem Fall eine Obligation aus Vertrag entstanden ist.<br />
(Stichwort: Wette)
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
Aufgabe 11: Kreuzen Sie an ob die nachfolgenden Angebote verbindlich oder unverbindlich sind und geben Sie<br />
bei einem verbindlichen Angebot an, wie lange der Anbieter daran gebunden ist.<br />
Nr. Fall Verbindlich Unverbindlich Wie lange gebunden?<br />
1 Eine Offerte trifft ein<br />
mit dem Vermerk<br />
„Preisänderungen<br />
vorbehalten“.<br />
2 Zeitungsinserat:<br />
„Memorysticks - 16GB -<br />
zu CHF 9.-, Angebot<br />
gültig bis zum 9.<br />
Januar“.<br />
3 Im<br />
Vorstellungsgespräch<br />
am 8.1. bietet der<br />
Unternehmer dem<br />
Bewerber CHF 4‘900.-<br />
Gehalt an.<br />
4 Am 7.1. trifft per Post<br />
ein schriftliches<br />
Angebot für eine neue<br />
Büroeinrichtung zu CHF<br />
26‘000.- ein<br />
5 Im Schaufenster ist der<br />
neuste Fernseher mit<br />
CHF 2‘600.- anstatt<br />
richtig mit CHF 3‘100.-<br />
angeschrieben.<br />
6 Auf der Speisekarte ist<br />
die Pizza „Calzone“ mit<br />
CHF 19.50<br />
angeschrieben<br />
<strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong>: 4) Formvorschriften<br />
Siehe Buch: Basic Law – Seite 17 & Seite 51<br />
Wird die vorgeschriebene Form eines Vertrages nicht eingehalten, dann ist der Vertrag nichtig, d.h. er gilt als<br />
nicht zu Stande gekommen.<br />
<strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong>: 5) Geschäftsfähigkeit der Parteien (Handlungsfähigkeit OR Art. 12)<br />
Siehe Buch: Basic Law – Seite 14/15 & Seite 50
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
<strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong>: 6) Kein Unzulässiger Vertragsinhalt (unmöglich, rechtswidrig,<br />
unsittlich)<br />
Vertragsinhalt: „Der Inhalt des Vertrages kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgestellt<br />
werden“ (OR Art. 19)<br />
Die Vertragspartner dürfen den Test frei gestalten, wenn er innerhalb der gesetzlichen Schranken liegt.<br />
Dies gehört nebst der freien Wahl der Vertragsform zur Vertragsfreiheit.<br />
Schranken: Wenn der Inhalt des Vertrags..<br />
unmöglich oder<br />
widerrechtlich oder<br />
gegen die guten Sitten verstösst dann ist er NICHTIG<br />
Nichtig bedeutet, dass der Vertrag von Anfang an ungültig ist und somit keine Rechtswirkung erzielt. Das<br />
bedeutet, dass aus dem Vertrag keine Rechte & Pflichten für die Parteien entstehen. Die Rechtslage der<br />
Parteien ist so zu betrachten, als ob gar kein Vertrag entstanden wäre.<br />
Unmöglicher Vertragsinhalt<br />
Die im Vertrag versprochene Leistung oder Gegenleistung kann nicht erbracht werden, weil sie vor dem<br />
<strong>Vertragsabschluss</strong> untergegangen ist oder zum vornherein nicht möglich war. Z.B: Verkauf von Boden auf dem<br />
Ring des Saturn.<br />
Widerrechtlich er Vertragsinhalt<br />
Der Inhalt des Vertrags enthält Leistungen, die gegen das Recht verstossen, wie z.B. ein Kuafvertrag für ein<br />
wissentlich, gestohlenes Auto, Grundstückkauf ohne öffentliche Beurkundung, Drogengeschäfte,<br />
Menschenhandel,…<br />
Unsittlicher Vertragsinhalt<br />
Inhalt verstösst gegen die guten Sitten. Darunter verstehen wir Abmachungen, die ethisch und moralisch nicht<br />
vertretbar sind oder menschlich unwürdig sind, wie z.B: der Kauf von Stimmen, damit ein Kandidat in die<br />
Regierung gewählt wird.
Fach: Rechtskunde<br />
Thema: <strong>Voraussetzungen</strong> <strong>beim</strong> <strong>Vertragsabschluss</strong> (Buch Basic Law, Kapitel 2.1)<br />
Aufgabe 12: Entscheiden Sie ob der Inhalt der folgenden Verträge nichtig ist oder nicht. Bei Nichtigkeit ist der<br />
Grund anzugeben.<br />
Sachverhalt Nichtig / Gültig Begründung<br />
A Heinz und Kunz vereinbaren zusammen<br />
Zigaretten zu schmuggeln.<br />
B In einem Arbeitsvertrag werden einem<br />
Arbeitnehmer statt Ferien die Bezahlung eines<br />
Lohnes angeboten.<br />
C Eine Baufirma verspricht einem<br />
Gemeindeangestellten eine grosse Summe Geld,<br />
sofern das Unternehmen den Auftrag für den<br />
Bau des Gemeindehauses erhält.<br />
D Ein Erfinder vereinbart mit einem Milliardär,<br />
eine Rakete für die Eroberung des Pla<strong>net</strong>en<br />
Pluto zu bauen.<br />
E In einem Lehrvertrag wird einem Lernenden<br />
eine Zusatzausbildung in Informatik<br />
versprochen.