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CAD-Richtlinie - InfraServ Wiesbaden

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<strong>Richtlinie</strong> zur Planerstellung<br />

Planstempel:<br />

Achsvermaßung:<br />

Texte:<br />

Im Planstempel ist das Datum der Fertigstellung des Planes<br />

einzutragen. Des weiteren muss auch im Planstempel der<br />

gleiche Dateiname eingetragen werden, wie die Datei<br />

tatsächlich abgespeichert ist (siehe Punkt „Dateiname“).<br />

- Achsvermaßt werden Büro-, Labor- und Lagergebäude.<br />

- Achsenstart mit A1 beginnt immer in der Bezugsecke des<br />

Schnittpunktes parallel zur Gebäudebeschriftung.<br />

- Im Stützraster beginnt die Startachse immer in Stützmitte.<br />

- Bei Vollmauerwerk beginnt die Startachse immer auf der<br />

Gebäudeaußenkante<br />

- Darstellung der Achsenbemaßung im Schnittpunkt mit<br />

Kreissymbol<br />

- Achsenbemaßung erfolgt immer einseitig.<br />

- Bei Achsenvermassung ist bei Unstimmigkeit mit dem<br />

AG Rücksprache zu halten.<br />

Texte zu Türen, Fenster, Brüstung, usw. dürfen keine Blöcke<br />

sein<br />

Stand: Oktober 2013 Version 22 Seite 9 von 17

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