CAD-Richtlinie - InfraServ Wiesbaden
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<strong>Richtlinie</strong> zur Planerstellung<br />
Planstempel:<br />
Achsvermaßung:<br />
Texte:<br />
Im Planstempel ist das Datum der Fertigstellung des Planes<br />
einzutragen. Des weiteren muss auch im Planstempel der<br />
gleiche Dateiname eingetragen werden, wie die Datei<br />
tatsächlich abgespeichert ist (siehe Punkt „Dateiname“).<br />
- Achsvermaßt werden Büro-, Labor- und Lagergebäude.<br />
- Achsenstart mit A1 beginnt immer in der Bezugsecke des<br />
Schnittpunktes parallel zur Gebäudebeschriftung.<br />
- Im Stützraster beginnt die Startachse immer in Stützmitte.<br />
- Bei Vollmauerwerk beginnt die Startachse immer auf der<br />
Gebäudeaußenkante<br />
- Darstellung der Achsenbemaßung im Schnittpunkt mit<br />
Kreissymbol<br />
- Achsenbemaßung erfolgt immer einseitig.<br />
- Bei Achsenvermassung ist bei Unstimmigkeit mit dem<br />
AG Rücksprache zu halten.<br />
Texte zu Türen, Fenster, Brüstung, usw. dürfen keine Blöcke<br />
sein<br />
Stand: Oktober 2013 Version 22 Seite 9 von 17