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Tarifbestimmungen und Beförderung s bedingungen - RNN – Rhein ...

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<strong>RNN</strong>-<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong> · Anlagen<br />

Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der <strong>Beförderung</strong>sbestimmungen<br />

<strong>und</strong> der vorhandenen Kapazitäten.<br />

Blindenh<strong>und</strong>e, die einen Blinden begleiten, werden in jedem Fall<br />

unentgeltlich befördert.<br />

21.2. Fahrräder<br />

Fahrräder können im Rahmen der <strong>Beförderung</strong>s<strong>bedingungen</strong><br />

montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags, sonn- <strong>und</strong> feiertags<br />

ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden. In den übrigen<br />

Zeiten ist eine Einzelfahrkarte der entsprechenden Preisstufe für<br />

Kinder zu lösen.<br />

In Bussen, die erweiterte Fahrradkapazitäten wie z. B. der<br />

RegioRadler anbieten, kann für die Fahrradmitnahme ein Zuschlag<br />

bzw. eine Reservierungsgebühr erhoben werden.<br />

21.3. Sachen<br />

Sachen sowie Kleintiere in geeigneten Behältern können im Rahmen<br />

der <strong>Beförderung</strong>s<strong>bedingungen</strong> unentgeltlich mitgeführt werden.<br />

Die Mitnahme unbegleiteter Sachen (Kuriergut) richtet sich nach<br />

den <strong>Tarifbestimmungen</strong> des befördernden Verkehrs untern eh mens.<br />

22. <strong>Beförderung</strong> von Polizei- <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esgrenzschutzbeamten in Uniform<br />

Polizei- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esgrenzschutzbeamte in Uniform des Vollzugsdienstes<br />

werden unentgeltlich befördert.<br />

In den Zügen der DB gilt dies nur in der 2. Klasse.<br />

Die Gruppenbeförderung ist nicht unentgeltlich.<br />

23. Inkrafttreten<br />

Der Verb<strong>und</strong>tarif für den <strong>Rhein</strong>-Nahe Nahverkehrsverb<strong>und</strong> (<strong>RNN</strong>)<br />

gilt seit 01.08.1999.<br />

Anlage 1<br />

Verzeichnis der Linien <strong>und</strong> Strecken<br />

Für Strecken <strong>und</strong> Linien der nachstehend genannten<br />

Verkehrs unternehmen gilt innerhalb des Verb<strong>und</strong>raumes der<br />

<strong>RNN</strong>-Verb<strong>und</strong>tarif in allen Nahverkehrszügen der DB AG, der trans<br />

regio - Deutsche Regionalbahn GmbH, der Rhenus Veniro GmbH<br />

& Co. KG sowie allen Linien nach § 42 PBefG:<br />

· BRN Busverkehr <strong>Rhein</strong> Neckar GmbH<br />

· Eurobahn/Rhenus Veniro GmbH & Co. KG<br />

· Mittelrheinbahn/trans regio Deutsche Regionalbahn GmbH<br />

· ORN Omnibus <strong>Rhein</strong>-Nahe-GmbH<br />

· Rudolf Herz GmbH & Co. KG<br />

· Stadtverwaltung Ingelheim am <strong>Rhein</strong><br />

· Stadtwerke Bingen am <strong>Rhein</strong><br />

· Verkehrsgesellschaft mbH Bad Kreuznach<br />

· VIO Verkehrsgesellschaft Idar-Oberstein mbH<br />

Auf allen Linien nach § 42 PBefG der folgenden Verkehrs unternehmen<br />

wird der Verb<strong>und</strong>tarif innerhalb des Verb<strong>und</strong> raumes<br />

anerkannt:<br />

· rhb rheinhunsrückbus GmbH<br />

· Omnibusbetrieb Büttner, <strong>Rhein</strong>tal-Reisen<br />

Der <strong>RNN</strong>-Verb<strong>und</strong>tarif gilt ebenfalls für Fahrten zwischen dem<br />

<strong>RNN</strong>-Verb<strong>und</strong>gebiet <strong>und</strong> dem Gebiet des Verkehrsverb<strong>und</strong>es<br />

Mainz/Wies baden (VMW) in allen Nahverkehrszügen der DB AG<br />

<strong>und</strong> der trans regio - Deutsche Regionalbahn GmbH sowie allen<br />

Linien nach § 42 PBefG von:<br />

· ORN Omnibusverkehr <strong>Rhein</strong>-Nahe GmbH<br />

· Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH<br />

· ESWE Verkehrsgesellschaft mbH<br />

20 Stand: 15.12.2013<br />

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