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AGB´s<br />
Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen<br />
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen<br />
und stellen einen rechtsverbindlichen Vertragsinhalt dar. Sie gelten<br />
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen<br />
abweichender Bedingungen des Be-stellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos<br />
aus-führen. Alle hier aufgeführten Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen<br />
gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24AGBG. Geschäfts- und<br />
Ein-kaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich<br />
anerkennen.<br />
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur<br />
Abgabe von Offerten. Sämtliche Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst mit<br />
unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen<br />
wie Abbildungen, Prospekte, Maße und Gewichtsangaben sind nur ungefähre Angaben,<br />
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Vorbehaltlich anderweitiger<br />
günstigerer Regelungen gelten die Mengen und Gewichtsabweichungen von bis zu +/-<br />
5% als zulässig. Für die Abrechnung sind die in unseren Lieferscheinen und Rechnungen<br />
angegebenen Werte maßgeblich.<br />
3. Unsere Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk und schließen<br />
Verpackung und Versicherung nicht ein. Zu unseren Preisen kommt die am Tage der<br />
Auslieferung gültige Mehrwertsteuer hinzu. Der Abnehmer versichert die Richtigkeit seiner<br />
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, die er uns unverzüglich ohne Aufforderung<br />
mitteilt. Er verpflichtet sich, jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift und seiner<br />
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer sowohl uns, als auch der für ihn zuständigen Finanzbehörde<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
4. Eine frachtfreie Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ab einem<br />
Bestellwert von 500,00 Euro. Mit der Übergabe der Lieferungen und Leistungen an einen<br />
Paketdienstleister, Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres<br />
Lagers, geht die Gefahr auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort auf den Empfänger<br />
über. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung<br />
decken, die soweit anfallenden kosten trägt der Besteller.<br />
5. Für Porto und Verpackung erheben wir einen Betrag in Höhe von 6,40 Euro pro Karton.<br />
(es passen z.B. 4 Laufräder 26 Zoll oder 3 Laufräder 28 Zoll in einen Karton). Für Besteller<br />
im Gebiet der BRD gilt: Verpackungen im Sinne der VerpackVO vom 12.06.1991 kann uns<br />
der Besteller, nach Stoffen sortiert und auf eigene Kosten, am Sitz unserer Gesellschaft<br />
zurückgeben. Für Transportverpackungen gilt zusätzlich: Der Besteller trägt die Kosten<br />
für die Verwertung. Zur Rücknahme von Fremdverpackungen sind wir nicht verpflichtet.<br />
6. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese<br />
schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit<br />
dem Eingang der Kundenbestellung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten<br />
und verstehen sich ab<br />
Lieferort. Teillieferungen bleiben vorbehalten, sie gelten als selbständige Geschäfte.<br />
Differenzen aus einer Teillieferung berühren den unerfüllten Teil des Kaufabschlusses<br />
nicht. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung des Liefertermins sind in jedem<br />
Fall ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine nicht von uns verschuldete<br />
Verzögerung in unserer vormateriellen Versorgung gibt uns das Recht zu entsprechender<br />
Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt und sonstige Umstände, über die der Verkäufer<br />
keine Macht hat, berechtigen den Verkäufer die Lieferung entsprechend<br />
hinauszuschieben oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche<br />
zustehen. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir<br />
innerhalb einer angemessenen Frist liefern oder ob wir zurücktreten wollen. Erklären wir<br />
uns nicht, so kann der Käufer zurücktreten. Die von uns gegenüber dem Käufer abgegebene<br />
Erklärung gilt als ausreichender Beweis, dass wir an der Belieferung behindert sind.<br />
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller<br />
berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung<br />
in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal 5% des Lieferwertes zu verlangen. Ein Rücktritt<br />
des Kunden ist nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Setzt uns<br />
der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist<br />
mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom<br />
Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren<br />
Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit beruhte. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des<br />
eingetretenen Schadens begrenzt. Die genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht,<br />
sofern ein kauf-männisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der<br />
Besteller wegen des von uns zu vertre-tenden Verzugs geltend machen kann, dass sein<br />
Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Die Ein-haltung unserer Lieferverpflichtung<br />
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen<br />
des Bestellers voraus.<br />
7. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,<br />
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Ersatz für den entstandenen Schaden, einschließlich<br />
etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr<br />
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in<br />
dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.<br />
8. Als Zinssatz für Verzugszinsen wird ein Zinssatz von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz<br />
der Europäischen Zentralbank vereinbart und zwar unbeschadet unserer Berechtigung,<br />
einen tatsächlich entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.<br />
9. Im Rechtsbereich der Bundesrepublik Deutschland erklärt sich der Kunde in Bezug<br />
auf die Zahlungsweise mit dem Bankeinzugsverfahren einverstanden. Bei Vertrags-abschluss<br />
unterzeichnet er eine entsprechende Erklärung mit allen notwendigen Angaben<br />
die einen Bankeinzug möglich machen. Die Anwendung dieses Verfahrens berechtigt<br />
ihn 3% Skonto in Abzug zu bringen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, die Lieferung<br />
auf Kosten des Käufers auch per Nachnahme vorzunehmen. Anderweitige Zahlungsbedingungen<br />
bedürfen der ausdrücklichen Absprache und der schriftlichen Bestätigung.<br />
Sollte im Einzelfalle eine Zahlung gegen offene Rechnung vereinbart sein, so steht dem<br />
Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht<br />
nicht zu, sofern wir seinen Anspruch nicht zuvor schriftlich anerkannt haben<br />
oder dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Eine Aufrechnung seitens<br />
des Kunden ist nur dann möglich, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder<br />
unstreitig ist bzw. wenn sie von uns schriftlich anerkannt ist. Zahlungen durch Wechsel<br />
sind nicht möglich.<br />
10. Wenn bei Abrufaufträgen innerhalb von 12 Monaten vom Kunden abzurufende Waren<br />
nicht abgenommen werden, so sind wir berechtigt, vier Wochen nach schriftlicher Ankündigung<br />
unter Hinweis auf die Folgen des unterbliebenen Abrufs die Gesamtmenge<br />
vollständig zu liefern und zu berechnen. Unsere Rechte aus einem Verzug des Kunden<br />
bleiben unberührt.<br />
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