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Stellungnahme 2012 zum Abbau des strukturellen ...

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4. Risiken: Alternativrechnungen statt fiktiver Planungserfolge<br />

Die Lan<strong>des</strong>finanzen enthalten erhebliche Risiken, unter anderem:<br />

die Gefahr steigender Zinsen,<br />

steigende Ausgaben für soziale Hilfen,<br />

ungewisse Zukunft der HSH Nordbank AG,<br />

ungedeckte Defizite <strong>des</strong> Universitätsklinikums.<br />

Wie die Lan<strong>des</strong>regierung in ihrem Finanz- und <strong>Abbau</strong>plan darstellt, sind<br />

die Budgets begrenzt. Damit der <strong>Abbau</strong> <strong>des</strong> <strong>strukturellen</strong> Finanzierungsdefizits<br />

gelingen kann, ist die Ausgabengrenze einzuhalten. Doch: Was<br />

geschieht, wenn die Risiken schlagend werden?<br />

Landtag und Lan<strong>des</strong>regierung sollten nicht der Versuchung unterliegen,<br />

auf stetig steigende Steuereinnahmen zu setzen. Auch ein Methodenwechsel<br />

bei der Berechnung der Trendsteuereinnahmen 1 löst das Problem<br />

nicht. 2 Richtig ist, dass konjunkturelle Schwankungen durch die Konjunkturkomponente<br />

aufgefangen werden. Aber: Konjunkturell bedingte Kreditaufnahmen<br />

haben Zinsausgaben zur Folge. Auch diese schränken die<br />

Ausgabemöglichkeiten ein.<br />

Das Finanzministerium widerspricht der Aussage, die Neuberechnung<br />

der Trendsteuereinnahmen sei ein Methodenwechsel. Vielmehr erfolge innerhalb<br />

der bestehenden Methodik eine vorsichtige Niveauanpassung <strong>des</strong><br />

Trendsteuerpfads.<br />

Der LRH erinnert an § 6 Abs. 6 Gesetz zur Ausführung von Art. 53 LV.<br />

Bislang fehlt eine Rechtsverordnung <strong>des</strong> Finanzministeriums, aus der die<br />

Einzelheiten zur Ermittlung der Trendsteuereinnahmen ab 2013 einschließlich<br />

ihrer Wachstumsraten hervorgehen.<br />

Der Haushaltswirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ist eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde<br />

zu legen. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen<br />

Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten in ihren Wechselbeziehungen<br />

zu der mutmaßlichen Entwicklung <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />

Leistungsvermögens darzustellen, gegebenenfalls durch Alternativrechnungen.<br />

3 Aus Sicht <strong>des</strong> LRH sollte die Finanzplanung um solche Alternativrechnungen<br />

erweitert werden, um Risiken entsprechend berücksichtigen<br />

zu können.<br />

1 Vgl. § 6 Abs. 6 Gesetz zur Ausführung von Art. 53 LV.<br />

2 Vgl. Medieninformation <strong>des</strong> Finanzministeriums vom 12.03.2013, S. 2.<br />

3 § 9 Abs. 1 i. V. m. § 14 StabG.<br />

Lan<strong>des</strong>rechnungshof Schleswig-Holstein - <strong>Stellungnahme</strong> <strong>2012</strong> gemäß Artikel 59 a LV

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