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Einwilligungs - FAMK

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4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag nicht zustande kommt<br />

Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichern die Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen<br />

Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Die Versicherer<br />

speichern Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre<br />

Daten werden bei den Versicherern bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung<br />

gespeichert.<br />

Ich willige ein, dass die Versicherer meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt<br />

– für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben<br />

genannten Zwecken speichern und nutzen.

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