online verfügbar - SKV Mörfelden
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Compliance – braucht das die <strong>SKV</strong>?<br />
Compliance (Regelkonformität) ist in<br />
der betriebswirtschaftlichen Fachsprache<br />
der Begriff für die Einhaltung<br />
von Gesetzen und Richtlinien. Bei der<br />
Delegiertenversammlung im März<br />
dieses Jahres wurden entsprechende<br />
Abschnitte in die Geschäftsordnung<br />
der <strong>SKV</strong> aufgenommen. Nun mag sich<br />
mancher fragen: Für große Unternehmen<br />
mit ihren vielfältigen und internationalen<br />
Geschäftstätigkeiten ist es<br />
sicher sinnvoll, sich damit genauer zu<br />
beschäftigen. Aber macht das Sinn für<br />
einen Verein wie die <strong>SKV</strong>, in dem viele<br />
ehrenamtlich arbeiten und in dem<br />
Betrug oder Korruption nicht oder nur<br />
extrem selten vorkommen?<br />
Leider muss man die Frage mit „Ja“ beworten.<br />
Dabei geht es natürlich nicht<br />
um gesetzeswidrige Handlungen, die<br />
bewusst von Mitgliedern ausgeübt<br />
werden. Es geht eher im Gegenteil um<br />
den Schutz der Mitglieder, die in gutem<br />
Glauben Maßnahmen durchführen,<br />
die sich dann als nicht den Regeln<br />
entsprechend herausstellen. So darf<br />
z.B. ein gemeinnütziger Verein wie die<br />
<strong>SKV</strong> Zuwendungen an Mitglieder nur<br />
unter bestimmten Bedingungen und<br />
in engen Grenzen durchführen (z.B.<br />
Geschenke für Verdienste und Erfolge<br />
nur mit geringem Wert). Leider behandeln<br />
die Behörden, insbesondere die<br />
Steuer- und Rentenverwaltungen, die<br />
Vereine nicht anders oder wohlwollender<br />
als normale Firmen, obwohl hier<br />
meist ehrenamtlich Mitarbeiter tätig<br />
sind, die nicht über das Detailwissen<br />
von Fachleuten verfügen. Die <strong>SKV</strong> hat<br />
in der neu geänderten Geschäftsordnung<br />
deshalb alle wichtigen Regeln<br />
zusammengefasst. Der neue 2. Vorsitzende<br />
Edward Weiß (Foto) ist jetzt speziell<br />
mit der Überwachung<br />
dieser Regeln beauftragt.<br />
Text: Hans Hormel<br />
Foto: Edward Weiß<br />
Sport<br />
Gesundheit<br />
Wichtiger Hinweis für Mitglieder:<br />
Änderung beim Lastschriftverfahren für Mitgliedsbeiträge<br />
Kultur<br />
(RK) Einzugsermächtigungen oder<br />
Lastschriftverfahren gehören zum Alltag<br />
im deutschen Zahlungsverkehr.<br />
Wir benutzen sie häufig für die Stromrechnung,<br />
beim Online-Einkauf – und<br />
beim Einzug der <strong>SKV</strong>-Mitgliedsbeiträge.<br />
Die bisherigen Regeln unseres nationalen<br />
Lastschriftverfahrens gelten allerdings<br />
nur noch bis Februar 2014. Im<br />
Zuge der Internationalisierung müssen<br />
sich alle Länder auf ein einheitliches<br />
System umstellen. Wir als Verbraucher<br />
werden uns daher zukünftig an IBAN-<br />
Nummern gewöhnen müssen, bei<br />
denen die Bankleitzahl und<br />
die Kontonummer zusammengefasst<br />
sind. Und<br />
auch das neue Bankleitzahlensystem<br />
„BIC“ wird<br />
uns immer wieder begegnen.<br />
Für die <strong>SKV</strong> als Verein bedeutet die<br />
Umstellung, dass Mitgliedsbeiträge<br />
ab dem 1.2.2014 nur noch nach dem<br />
neuen SEPA (Single Euro Payments<br />
Area) Lastschriftverfahren eingezogen<br />
werden. Um die Frist nicht bis zum<br />
Ende auszureizen, hat der Vorstand<br />
beschlossen, das SEPA-Verfahren ab<br />
dem 4. Quartal 2013 anzuwenden. Ab<br />
diesem Zeitpunkt wird die <strong>SKV</strong> jeweils<br />
zum 15.1., 15.4., 15.7. und 15.10. eines<br />
Jahres die fälligen Beiträge einziehen.<br />
Fallen die genannten<br />
Termine auf ein Wochenende<br />
oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug<br />
am darauf folgenden Werktag. Eine<br />
schriftliche Einzelankündigung erfolgt<br />
aufgrund dieser Berichterstattung<br />
dann nicht mehr.<br />
33<br />
Kinder & Jugend<br />
<strong>SKV</strong> Allgemein