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online verfügbar - SKV Mörfelden

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Compliance – braucht das die <strong>SKV</strong>?<br />

Compliance (Regelkonformität) ist in<br />

der betriebswirtschaftlichen Fachsprache<br />

der Begriff für die Einhaltung<br />

von Gesetzen und Richtlinien. Bei der<br />

Delegiertenversammlung im März<br />

dieses Jahres wurden entsprechende<br />

Abschnitte in die Geschäftsordnung<br />

der <strong>SKV</strong> aufgenommen. Nun mag sich<br />

mancher fragen: Für große Unternehmen<br />

mit ihren vielfältigen und internationalen<br />

Geschäftstätigkeiten ist es<br />

sicher sinnvoll, sich damit genauer zu<br />

beschäftigen. Aber macht das Sinn für<br />

einen Verein wie die <strong>SKV</strong>, in dem viele<br />

ehrenamtlich arbeiten und in dem<br />

Betrug oder Korruption nicht oder nur<br />

extrem selten vorkommen?<br />

Leider muss man die Frage mit „Ja“ beworten.<br />

Dabei geht es natürlich nicht<br />

um gesetzeswidrige Handlungen, die<br />

bewusst von Mitgliedern ausgeübt<br />

werden. Es geht eher im Gegenteil um<br />

den Schutz der Mitglieder, die in gutem<br />

Glauben Maßnahmen durchführen,<br />

die sich dann als nicht den Regeln<br />

entsprechend herausstellen. So darf<br />

z.B. ein gemeinnütziger Verein wie die<br />

<strong>SKV</strong> Zuwendungen an Mitglieder nur<br />

unter bestimmten Bedingungen und<br />

in engen Grenzen durchführen (z.B.<br />

Geschenke für Verdienste und Erfolge<br />

nur mit geringem Wert). Leider behandeln<br />

die Behörden, insbesondere die<br />

Steuer- und Rentenverwaltungen, die<br />

Vereine nicht anders oder wohlwollender<br />

als normale Firmen, obwohl hier<br />

meist ehrenamtlich Mitarbeiter tätig<br />

sind, die nicht über das Detailwissen<br />

von Fachleuten verfügen. Die <strong>SKV</strong> hat<br />

in der neu geänderten Geschäftsordnung<br />

deshalb alle wichtigen Regeln<br />

zusammengefasst. Der neue 2. Vorsitzende<br />

Edward Weiß (Foto) ist jetzt speziell<br />

mit der Überwachung<br />

dieser Regeln beauftragt.<br />

Text: Hans Hormel<br />

Foto: Edward Weiß<br />

Sport<br />

Gesundheit<br />

Wichtiger Hinweis für Mitglieder:<br />

Änderung beim Lastschriftverfahren für Mitgliedsbeiträge<br />

Kultur<br />

(RK) Einzugsermächtigungen oder<br />

Lastschriftverfahren gehören zum Alltag<br />

im deutschen Zahlungsverkehr.<br />

Wir benutzen sie häufig für die Stromrechnung,<br />

beim Online-Einkauf – und<br />

beim Einzug der <strong>SKV</strong>-Mitgliedsbeiträge.<br />

Die bisherigen Regeln unseres nationalen<br />

Lastschriftverfahrens gelten allerdings<br />

nur noch bis Februar 2014. Im<br />

Zuge der Internationalisierung müssen<br />

sich alle Länder auf ein einheitliches<br />

System umstellen. Wir als Verbraucher<br />

werden uns daher zukünftig an IBAN-<br />

Nummern gewöhnen müssen, bei<br />

denen die Bankleitzahl und<br />

die Kontonummer zusammengefasst<br />

sind. Und<br />

auch das neue Bankleitzahlensystem<br />

„BIC“ wird<br />

uns immer wieder begegnen.<br />

Für die <strong>SKV</strong> als Verein bedeutet die<br />

Umstellung, dass Mitgliedsbeiträge<br />

ab dem 1.2.2014 nur noch nach dem<br />

neuen SEPA (Single Euro Payments<br />

Area) Lastschriftverfahren eingezogen<br />

werden. Um die Frist nicht bis zum<br />

Ende auszureizen, hat der Vorstand<br />

beschlossen, das SEPA-Verfahren ab<br />

dem 4. Quartal 2013 anzuwenden. Ab<br />

diesem Zeitpunkt wird die <strong>SKV</strong> jeweils<br />

zum 15.1., 15.4., 15.7. und 15.10. eines<br />

Jahres die fälligen Beiträge einziehen.<br />

Fallen die genannten<br />

Termine auf ein Wochenende<br />

oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug<br />

am darauf folgenden Werktag. Eine<br />

schriftliche Einzelankündigung erfolgt<br />

aufgrund dieser Berichterstattung<br />

dann nicht mehr.<br />

33<br />

Kinder & Jugend<br />

<strong>SKV</strong> Allgemein

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