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Kostenbeitragssatzung Kita ab 01_08_2013 - Bernburg

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A 51.<strong>01</strong> <strong>Kita</strong>-<strong>Kostenbeitragssatzung</strong> A 51.<strong>01</strong><br />

Kostenbeitrag für die Tagesbetreuung des betreffenden Kindes, mindestens jedoch den<br />

Kostenbeitrag, der sich für das jeweilige Kind aus den Regelungen dieser Satzung der Stadt<br />

<strong>Bernburg</strong> (Saale) ergibt, entrichten müssen.<br />

§ 8<br />

Begriffsbestimmung<br />

Eltern im Sinne dieser Satzung sind die Sorgeberechtigten des Kindes.<br />

§ 9<br />

Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am <strong>01</strong>.<strong>08</strong>.2<strong>01</strong>3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung<br />

und Erhebung des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Trägerschaft<br />

der Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale) vom 23.10.2003, zuletzt geändert am 15.12.2003, außer Kraft.<br />

<strong>Bernburg</strong> (Saale), den 26. Juni 2<strong>01</strong>3<br />

gez. Henry Schütze<br />

Oberbürgermeister<br />

(Siegel)<br />

Die öffentliche Bekanntmachung der vorstehenden Satzung kann auch in dem im Internet unter<br />

www.bernburg.de eingestellten Amtsblatt der Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale) eingesehen werden.<br />

Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in der<br />

Druckfassung des Amtsblatts der Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale).<br />

44. Ergänzungslieferung - 8 - Ortsrecht Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale)

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