Kostenbeitragssatzung Kita ab 01_08_2013 - Bernburg
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A 51.<strong>01</strong> <strong>Kita</strong>-<strong>Kostenbeitragssatzung</strong> A 51.<strong>01</strong><br />
Kostenbeitrag für die Tagesbetreuung des betreffenden Kindes, mindestens jedoch den<br />
Kostenbeitrag, der sich für das jeweilige Kind aus den Regelungen dieser Satzung der Stadt<br />
<strong>Bernburg</strong> (Saale) ergibt, entrichten müssen.<br />
§ 8<br />
Begriffsbestimmung<br />
Eltern im Sinne dieser Satzung sind die Sorgeberechtigten des Kindes.<br />
§ 9<br />
Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am <strong>01</strong>.<strong>08</strong>.2<strong>01</strong>3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung<br />
und Erhebung des Elternbeitrages für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Trägerschaft<br />
der Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale) vom 23.10.2003, zuletzt geändert am 15.12.2003, außer Kraft.<br />
<strong>Bernburg</strong> (Saale), den 26. Juni 2<strong>01</strong>3<br />
gez. Henry Schütze<br />
Oberbürgermeister<br />
(Siegel)<br />
Die öffentliche Bekanntmachung der vorstehenden Satzung kann auch in dem im Internet unter<br />
www.bernburg.de eingestellten Amtsblatt der Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale) eingesehen werden.<br />
Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in der<br />
Druckfassung des Amtsblatts der Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale).<br />
44. Ergänzungslieferung - 8 - Ortsrecht Stadt <strong>Bernburg</strong> (Saale)