2 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en<br />
<strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong><br />
Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong> ist eine der<br />
gewerb lichen <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en, die Träger der im<br />
Jahre 1884 eingeführten gesetzlichen Unfallversicherung<br />
sind. Der Zuständigkeitsbereich der <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />
<strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong> erstreckt sich über die B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland.<br />
Die gewerblichen <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en sind fachlich,<br />
d.h. nach Gewerbezweigen gegliedert. Sie nehmen ihre Präventionsaufgabe<br />
branchenbe zogen <strong>und</strong> praxisnah wahr.<br />
Selbstverwaltung<br />
Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong> verwaltet sich<br />
als b<strong>und</strong>esunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
selbst.<br />
Selbstverwaltung bedeutet die eigenverantwortliche Verwaltung<br />
durch gewählte Vertreter der Arbeitnehmer<br />
<strong>und</strong> der Arbeitgeber unter Berücksichtigung von Gesetz<br />
<strong>und</strong> Satzung.<br />
Die Selbstverwaltungsorgane sind Vorstand <strong>und</strong> Vertreterversammlung.<br />
Hierin sind je zur Hälfte Ver sicherte <strong>und</strong><br />
Arbeit geber vertreten.<br />
Der Vorstand leitet die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>und</strong> vertritt sie<br />
nach außen (Exekutive). Er ist vergleichbar mit einer Regierung.<br />
Die Vertreterversammlung setzt durch Beschlüsse autonomes<br />
Recht im Bereich der Satzung, der<br />
Unfallverhütungsvorschriften, des Gefahrtarifs usw. (Legislative)<br />
um. Sie ist vergleichbar mit einem Parlament.<br />
Der hauptamtliche Geschäftsführung führt die laufenden<br />
Ver waltungsgeschäfte.<br />
Der Präventionsdienst<br />
Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en überwachen durch Aufsichtspersonen<br />
die Durchführung des Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />
<strong>und</strong> beraten ihre Mitgliedsbetriebe.<br />
Aufgaben des Präventionsdienstes<br />
• Beratung der Mitgliedsunternehmen, der Ver sicherten<br />
sowie deren Betriebsvertretungen in Fragen des Arbeits<strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutzes.<br />
• Überwachung des Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heits schutzes.<br />
• Untersuchung von Unfällen, um Gefährdungen genau<br />
erfassen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Beseitigung neuer, bisher<br />
unbekannter Gefahren ergreifen zu können.<br />
• Ausbildung von Sicherheitsfachkräften <strong>und</strong> Sicherheitsbeauftragten,<br />
Unternehmern <strong>und</strong> Betriebs räten.<br />
• Beurteilung von Arbeitsplätzen hinsichtlich Unfall- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heits gefahren.<br />
• Werbung für die Ziele der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes.<br />
Vorschriften<br />
Die Europäische Union erlässt Richtlinien über die Arbeitssicherheit<br />
<strong>und</strong> den Ges<strong>und</strong>heitsschutz. Diese müssen von<br />
den Mitgliedsstaaten in natio nales Recht umgesetzt werden.<br />
Die Unfallverhütungsvorschriften sind die Mindestanforderungen<br />
für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie sind für Mitglieder<br />
<strong>und</strong> Versicherte verbindliche Rechtsnormen. Sie werden<br />
von der Vertreterversammlung der <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />
beschlossen.<br />
Mitgliedschaft <strong>und</strong> Finanzierung<br />
Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied der für seinen<br />
Gewerbezweig zuständigen Berufs genossenschaft.<br />
Die Ausgaben der <strong>Berufsgenossenschaft</strong> werden ausschließlich<br />
durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.<br />
Versicherte Personen<br />
Jeder ist versichert, der aufgr<strong>und</strong> eines<br />
• Arbeitsverhältnisses,<br />
• Dienstverhälnisses,<br />
• Lehrverhältnisses,<br />
beschäftigt ist, ohne Rücksicht auf<br />
• Alter,<br />
• Geschlecht,<br />
• Nationalität,<br />
• Höhe seines Einkommens,<br />
• Dauer der Tätigkeit.<br />
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