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2 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en<br />

<strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong><br />

Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong> ist eine der<br />

gewerb lichen <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en, die Träger der im<br />

Jahre 1884 eingeführten gesetzlichen Unfallversicherung<br />

sind. Der Zuständigkeitsbereich der <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />

<strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong> erstreckt sich über die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland.<br />

Die gewerblichen <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en sind fachlich,<br />

d.h. nach Gewerbezweigen gegliedert. Sie nehmen ihre Präventionsaufgabe<br />

branchenbe zogen <strong>und</strong> praxisnah wahr.<br />

Selbstverwaltung<br />

Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>und</strong> <strong>Metall</strong> verwaltet sich<br />

als b<strong>und</strong>esunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

selbst.<br />

Selbstverwaltung bedeutet die eigenverantwortliche Verwaltung<br />

durch gewählte Vertreter der Arbeitnehmer<br />

<strong>und</strong> der Arbeitgeber unter Berücksichtigung von Gesetz<br />

<strong>und</strong> Satzung.<br />

Die Selbstverwaltungsorgane sind Vorstand <strong>und</strong> Vertreterversammlung.<br />

Hierin sind je zur Hälfte Ver sicherte <strong>und</strong><br />

Arbeit geber vertreten.<br />

Der Vorstand leitet die <strong>Berufsgenossenschaft</strong> <strong>und</strong> vertritt sie<br />

nach außen (Exekutive). Er ist vergleichbar mit einer Regierung.<br />

Die Vertreterversammlung setzt durch Beschlüsse autonomes<br />

Recht im Bereich der Satzung, der<br />

Unfallverhütungsvorschriften, des Gefahrtarifs usw. (Legislative)<br />

um. Sie ist vergleichbar mit einem Parlament.<br />

Der hauptamtliche Geschäftsführung führt die laufenden<br />

Ver waltungsgeschäfte.<br />

Der Präventionsdienst<br />

Die <strong>Berufsgenossenschaft</strong>en überwachen durch Aufsichtspersonen<br />

die Durchführung des Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes<br />

<strong>und</strong> beraten ihre Mitgliedsbetriebe.<br />

Aufgaben des Präventionsdienstes<br />

• Beratung der Mitgliedsunternehmen, der Ver sicherten<br />

sowie deren Betriebsvertretungen in Fragen des Arbeits<strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutzes.<br />

• Überwachung des Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heits schutzes.<br />

• Untersuchung von Unfällen, um Gefährdungen genau<br />

erfassen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Beseitigung neuer, bisher<br />

unbekannter Gefahren ergreifen zu können.<br />

• Ausbildung von Sicherheitsfachkräften <strong>und</strong> Sicherheitsbeauftragten,<br />

Unternehmern <strong>und</strong> Betriebs räten.<br />

• Beurteilung von Arbeitsplätzen hinsichtlich Unfall- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heits gefahren.<br />

• Werbung für die Ziele der Arbeitssicherheit <strong>und</strong> des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes.<br />

Vorschriften<br />

Die Europäische Union erlässt Richtlinien über die Arbeitssicherheit<br />

<strong>und</strong> den Ges<strong>und</strong>heitsschutz. Diese müssen von<br />

den Mitgliedsstaaten in natio nales Recht umgesetzt werden.<br />

Die Unfallverhütungsvorschriften sind die Mindestanforderungen<br />

für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie sind für Mitglieder<br />

<strong>und</strong> Versicherte verbindliche Rechtsnormen. Sie werden<br />

von der Vertreterversammlung der <strong>Berufsgenossenschaft</strong><br />

beschlossen.<br />

Mitgliedschaft <strong>und</strong> Finanzierung<br />

Jeder Unternehmer ist kraft Gesetzes Mitglied der für seinen<br />

Gewerbezweig zuständigen Berufs genossenschaft.<br />

Die Ausgaben der <strong>Berufsgenossenschaft</strong> werden ausschließlich<br />

durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.<br />

Versicherte Personen<br />

Jeder ist versichert, der aufgr<strong>und</strong> eines<br />

• Arbeitsverhältnisses,<br />

• Dienstverhälnisses,<br />

• Lehrverhältnisses,<br />

beschäftigt ist, ohne Rücksicht auf<br />

• Alter,<br />

• Geschlecht,<br />

• Nationalität,<br />

• Höhe seines Einkommens,<br />

• Dauer der Tätigkeit.<br />

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