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Sechste Änderung der Richtlinie 1/2008 - Landkreis Börde

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IV. Inkrafttreten<br />

Die sechste <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Unterkunftsrichtlinie mit ihren Anlagen tritt mit Wirkung<br />

vom 01.03.2013 in Kraft und gilt für die nach SGB II und SGB XII zu erbringenden<br />

Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasser. Sie ist für das gesamte<br />

Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Börde</strong> anzuwenden.<br />

gez.<br />

Walker<br />

Landrat<br />

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