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Coesfeld-Lette / Hof Hillebrandt Einspänner-Fahrturnier 14.-15.09 ...

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Nennung angegeben werden.<br />

- Gespann-Nr. sind mitzubringen.<br />

- Alle Dressur-Aufgaben werden auswendig gefahren.<br />

- Voraussetzung für den Start im Hindernisfahren gem.<br />

WBO ist die Teilnahme am Stil-Hindernisfahren der<br />

entsprechenden Anspannungs- und Wettbewerbsart.<br />

- Voraussetzung für den Start im Geländefahren ist die<br />

Teilnahme am Dressurfahren der entsprechenden Klasse<br />

mit einer Wertnote von 5,0 und besser.<br />

- In den Gelände-LP werden die Phasen A und D<br />

durch eine kontrollierte Aufwärmphase von ca. 30<br />

Min., die unter Aufsicht eines Richters und eines<br />

Tierarztes steht, ersetzt. Detaillierte Informationen<br />

zum Ablauf der kontrollierten Aufwärmphase werden<br />

an der Meldestelle bekannt gegeben. Die<br />

Aufwärmphase wird für die Bewertung der Gelände-<br />

WB/LP nicht berücksichtigt!<br />

- Die Geländefahrprüfungen werden ohne Bockrichter<br />

gem. § 753.6 LPO gefahren.<br />

- Für die LP Nr. 1 - 8 dieser Ausschreibung führt der<br />

Veranstalter eine Sonderwertung für die Teilnehmer unter<br />

16 Jahren durch. Gewertet werden Stamm-Mitglieder<br />

(Junioren, Jahrg. 1997 und jünger) der LK F1,F2,F3,F5<br />

und F6 eines in der BRD ansässigen RV. Die jeweils an<br />

1.-3. St. rangierten Junioren der LP Nr. 1 - 8 erhalten<br />

einen Ehrenpreis.<br />

- Teilnahmeberechtigt sind nur haftpflichtversicherte<br />

Gespanne.<br />

- Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und Haftung.<br />

- Neben den Bestimmungen der KLW, WBO und LPO ist<br />

auch die StVO strikt zu beachten.<br />

- Geländebesichtigung mit eigenem PKW.<br />

- Für die Zahl der Platzierungen ist grundsätzlich die Zahl<br />

der gestarteten Teilnehmer in der LP, bei geteilten LP in<br />

der Abteilung, maßgebend (s. Par. 59.1.1.2 LPO).<br />

- Für die Unterbringung der Pferde/Ponys stehen Boxen<br />

in begrenzter Anzahl (Reihenfolge der Bestellung zählt)<br />

zur Verfügung. Es wird ein Stallgeld mit erster Einstreu in<br />

Höhe von 30,00 € bzw. von 40,00 € bei Einstreu mit<br />

Spänen für die Dauer der Veranstaltung erhoben. Futter<br />

ist mitzubringen. Die Boxen sind vorab bei Nennung zu<br />

bestellen und zu bezahlen. Eine Rückerstattung bei<br />

Nichtinanspruchnahme erfolgt nicht. Nicht bezahlte<br />

Reservierungen werden nicht berücksichtigt.<br />

- Stallplätze mit Stromanschluss (220 V) werden gegen<br />

eine Gebühr von 20,00 € für die Dauer der Veranstaltung<br />

bereit gestellt. Diese Stellplätze sind mit der Nennung zu<br />

bestellen und zu bezahlen.<br />

- Hunde sind auf dem Turniergelände an der Leine zu<br />

führen.<br />

- Richter: Jutta Brinkmann, Birgit Damm-Haschmann,<br />

Martina Fahnemann, Franz-Werner Fleischhauer, Maria<br />

Oberscheidt und Heinz Wittebrock.<br />

- Parcourschef: Franz-Josef Lehmkuhl.<br />

Platzverhältnisse:

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