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Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Horten

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3. Antworten auf die häufigsten Fragen<br />

<strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Buchungszeiten</strong><br />

Frage<br />

Wann beg<strong>in</strong>nt und<br />

endet die<br />

Buchungszeit?<br />

S<strong>in</strong>d<br />

Pauschalbuchungen<br />

ohne Angaben von<br />

Uhrzeiten möglich?<br />

Ab wie vielen K<strong>in</strong>dern<br />

ist e<strong>in</strong>e<br />

Bedarfsöffnung<br />

(z.B. ab 11.00 Uhr)<br />

möglich?<br />

Antwort<br />

Die Buchungszeit beg<strong>in</strong>nt mit<br />

dem Betreten der<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung und<br />

endet mit deren Verlassen. Für<br />

diese Zeit stellt der Träger<br />

Personal <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

Die Eltern s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

Festlegungen <strong>zu</strong> Lage und<br />

Umfang der Buchungszeit <strong>zu</strong><br />

treffen (vgl. § 6 Abs. 3 der<br />

Kooperationse<strong>in</strong>richtungs- u.<br />

K<strong>in</strong>dertagesstättensat<strong>zu</strong>ng).<br />

Grundsätzlich kann die<br />

E<strong>in</strong>richtung im Rahmen der<br />

vorhan<strong>den</strong>en Kapazitäten die<br />

Früh- oder Spätöffnung<br />

anbieten, wenn diese<br />

Randzeiten jeweils für<br />

m<strong>in</strong>destens 5 K<strong>in</strong>der benötigt<br />

wer<strong>den</strong>.

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