31.12.2013 Aufrufe

Wegleitung Todesfall - Gemeinde Döttingen

Wegleitung Todesfall - Gemeinde Döttingen

Wegleitung Todesfall - Gemeinde Döttingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vermieter<br />

Grundbuchamt<br />

(bei Grundbesitz)<br />

<strong>Todesfall</strong> an den Vermieter melden und wenn nötig, Wohnung kündigen.<br />

Bei Haushaltauflösung zusätzlich Telefonanschluss, Elektrizität<br />

sowie allfällige Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente kündigen.<br />

Die Erben erlangen das Eigentum an Grundbesitz sofort, können aber<br />

erst nach Eintragung ins Grundbuch darüber verfügen. Diese Eintragung<br />

erfolgt aufgrund einer Erbbescheinigung (beim Bezirksgericht<br />

Zurzach bestellen, Bestellformulare bei <strong>Gemeinde</strong>kanzlei oder unter<br />

www.doettingen.ch erhältlich).<br />

Erbbescheinigung Bescheinigungen mit allen Erben sind beim Bezirksgericht Zurzach zu<br />

bestellen. Bestellformulare sind bei der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei erhältlich oder<br />

können auf www.doettingen.ch (unter Verwaltung, Dokumente/ Reglemente)<br />

heruntergeladen werden.<br />

Die Erbbescheinigungen werden vom Bezirksgericht in der Regel erst 3<br />

Monate nach dem Tod ausgestellt, da die Erben vorher noch die Möglichkeit<br />

haben, die Erbschaft auszuschlagen.<br />

Für weitere Auskünfte: Tel. Bezirksgericht Zurzach: 056/269 73 01<br />

Allgemeines<br />

Das Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen enthält die<br />

allgemeinen Richtlinien für die Gestaltung und Benützung des Friedhofes.<br />

Die darin enthaltenen Anordnungen sind für alle Friedhofbenützer<br />

verbindlich. Das Reglement kann bei der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei <strong>Döttingen</strong><br />

bezogen werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!