Gastgeberverzeichnis (PDF) - Dornstetten
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Klassifizierung der Beherbergungsbetriebe<br />
Betriebe ohne Sterne haben an der freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Eine Bewertung des Betriebes ist damit nicht verbunden.<br />
Klassifizierung von Ferienwohnungen und Privatzimmer:<br />
• *Zweckmäßige Gesamtausstattung das Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand.<br />
Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem solidem Wohnkomfort.<br />
• **Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität.<br />
Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.<br />
• ***Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck,<br />
wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.<br />
• ****Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter<br />
optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.<br />
Beherbergungsvertrag<br />
1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.<br />
Wir empfehlen schriftliche Bestätigungen von Mieter und Vermieter.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen<br />
Verpflichtungen daraus.<br />
- Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.<br />
- Verpflichtung des Mieters ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Mietsache zu bezahlen. Eine einseitige Kündigung ist nicht möglich!<br />
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.<br />
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich<br />
der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 %, bei Halbpensionvereinbarungen<br />
30 %, bei Vollpensionvereinbarungen 40 % des vereinbarten Preises.<br />
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle<br />
zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen, vgl. Punkt 4.<br />
Wichtig: Verbindlich ist das von ihrem Gastgeber abgegebene Angebot, selbst wenn es von den Angaben im <strong>Gastgeberverzeichnis</strong> abweicht.<br />
Haftungsausschluss<br />
Alle hier aufgeführten Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen. Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Satzfehler etc. wird keine Gewähr<br />
übernommen. Die Tourist – Information <strong>Dornstetten</strong> tritt für den Beherbergungsvertrag nur als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen<br />
Gast und Vermieter zustande.<br />
Es geht um Ihr Zimmer - Bitte informieren Sie sich sorgfältig über unser Zimmerangebot.<br />
Für die Richtigkeit der Angaben bzw. für die Veränderungen bei unvorhersehbaren Kostenänderungen nach Drucklegung kann keine Gewähr übernommen werden.<br />
• Die Reihenfolge der Auflistung stellt keine Wertung dar.<br />
• Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.<br />
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.<br />
Informationen zur Kurtaxe<br />
Schwarzwald – Gästekarte:<br />
Unter diesem Begriff haben sich 187 Tourismusgemeinden aus der gesamten Ferienregion zusammengeschlossen, die gegenseitig Ihre Kur- und Gästekarten<br />
anerkennen und somit ihr örtliches Kurgebiet auf den ganzen Schwarzwald erstrecken. Rund 1.200 Offerten von Pforzheim bis Waldshut – Tiengen, von Breisach<br />
am Rhein bis Rottweil am Neckar stehen Ihnen zur Verfügung. Neben Preisreduktionen auf gemeindliche Einrichtungen wie Museen, Schwimmbäder und<br />
sonstige Sport- und Freizeitanlagen sind in diesem Paket auch alle sogenannten „Highlights“ eingebunden, wie z. B. „Kultur im Museum“ – das<br />
Kleinkunstprogramm, das jährlich sechs Veranstaltungen bietet. Zudem gilt die Schwarzwald-Gästekarte als Fahrschein im ÖPNV und ermöglicht kostenlose<br />
Nutzung der Busse und Bahnen im KONUS-Gebiet.<br />
Muss denn die Kurtaxe sein? Was wird eigentlich damit gemacht?<br />
Diese Fragen nach Sinn und Zweck der Kurtaxe bereiten so manchem Gast Kopfzerbrechen. Nicht selten ist Mangel an Information Schuld. Wichtig ist vor allem<br />
zu wissen, dass die Kurtaxe keinesfalls eine Art Aufenthaltssteuer ist, wie oft behauptet wird. Sie ist vielmehr ein echtes Entgelt zur teilweisen Finanzierung<br />
bestimmter Einrichtungen, Veranstaltungen und Leistungen, die alle für den Gast bereitgehalten werden. Die Gästekarte gewährt Ihnen freien und vergünstigten<br />
Eintritt zu vielen Einrichtungen – und das im ganzen Schwarzwald.<br />
Die Kurtaxe beträgt seit dem 01.01.08 einheitlich 1,00 R für <strong>Dornstetten</strong>, Hallwangen, Aach und über das ganze Jahr. Kurtaxepflichtig sind alle Gäste über 18 Jahre.<br />
Befreit sind Berufstätige, die in <strong>Dornstetten</strong>, Hallwangen und Aach arbeiten.