Genehmigung - European Investment Bank
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Lageenergie des Schiffes durch Auf- bzw. Abtauchen während der Kollision ändert.<br />
Auch der Einwand, die kinetische Energie des Wassers sei nicht berücksichtigt<br />
worden, konnte durch die Erklärung, dass für diese Größe ein pauschaler Wert von 40<br />
% der Gesamtschiffsmasse berücksichtigt worden sei, beantwortet werden. Ferner<br />
wurde eingewandt, dass bereits auf die Anlage wirkende Kräfte nicht berücksichtigt<br />
worden seien. Hierzu stellten die Gutachter in nachvollziehbarer Weise klar, dass es<br />
zwar während der betrachteten Simulationsdauer von etwa 5 bis 15 Sekunden nach<br />
der Kollision nicht zu einem Kollaps der WEA gekommen sei (von Rechnung 6<br />
abgesehen), dass von einem solchen Kollaps aber auszugehen sei. Er erfolge jedoch<br />
nicht schlagartig. Es werde also ohnehin zu einem Versagen der Tripodstruktur<br />
kommen, ohne dass ein Schiff schwer beschädigt worden sei. Belastungen, die<br />
zusätzlich auf die Anlagen einwirken, würden nur zusätzlich zu diesem Kollaps<br />
beitragen, ohne dass sich in der Auswirkungsprognose etwas ändere. Insbesondere<br />
würde sich das Schadensbild am Schiff nicht ändern.<br />
Die Frage, ob und mit welchem Schaden die Gondel der getroffenen WEA auf dem<br />
kollidierenden Schiff auftreffen könne, wurde von den Gutachtern nicht betrachtet und<br />
ist auch nicht eine Frage der schiffskörpererhaltenden Auslegung der<br />
Gründungsstruktur. Dennoch wurde von der Antragstellerin aufgrund der Diskussion im<br />
Erörterungstermin eine entsprechende Betrachtung, die im Rahmen eines ebenfalls<br />
vom BMU geförderten Projektes erstellt wurde, eingereicht. Zudem führten die<br />
Gutachter auf dem Erörterungstermin aus, dass es ihrer Ansicht nach aufgrund der<br />
konstruktiven Gegebenheiten (insbesondere der hohen Nabenhöhe) sehr<br />
unwahrscheinlich sei, dass es zu einem solchen Einschlag kommen könne.<br />
Weitere Einwände hinsichtlich Berechnungsmethode und zugrundegelegten<br />
Eingangsparametern wurden detailliert im Erörterungstermin bzw. im Verfahren auf<br />
schriftlichem Weg diskutiert, so dass insoweit auf die entsprechenden Unterlagen,<br />
insbesondere die Stellungnahme des Vertreters der Stadt Borkum vom 30.1.2008, das<br />
Redemanuskript der Gutachter und die Niederschrift des Erörterungstermins verwiesen<br />
werden kann.<br />
Die <strong>Genehmigung</strong>sbehörde geht davon aus, dass das Gutachten wissenschaftlichen<br />
Maßstäben entspricht. Ähnlich wie bei der Risikoanalyse kann eine vollständige<br />
Abbildung der Wirklichkeit nicht erreicht werden. Vielmehr genügt es, wenn das<br />
Kollisionsgutachten eine belastbare Einschätzung der Gefahren einer Kollision eines<br />
Schiffes mit der gewählten Gründungsstruktur bietet, so dass ggf. eine<br />
Konstruktionsänderung noch rechtzeitig im Verfahren möglich ist und so die Gefahren<br />
für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs minimiert werden. Diesen<br />
Ansprüchen genügt das vorliegende Gutachten.<br />
Das Gutachten ist für den Standort des etwa 10 km entfernten Windparks „alpha<br />
ventus“ erstellt. Zwar wurde auf dem Erörterungstermin von den Gutachtern<br />
ausgeführt, dass die Ergebnisse wegen der größeren Wassertiefe des Vorhabens<br />
übertragbar sind. Hierfür ist jedoch im weiteren Vollzug bei der <strong>Genehmigung</strong>sbehörde<br />
entsprechender Nachweis einzureichen (vgl. Ziffer 3.3 der Nebenbestimmungen).<br />
Ebenso ist sicherzustellen, dass die verwendete Gründungsstruktur in ihren<br />
wesentlichen Eigenschaften der im Gutachten untersuchten Gründungsstruktur<br />
entspricht. Ein entsprechender Nachweis ist spätestens zur 2. Freigabe vorzulegen<br />
(vgl. Ziffer 3.3 der Nebenbestimmungen).<br />
Unter diesen Voraussetzungen sieht die <strong>Genehmigung</strong>sbehörde die Anforderungen an<br />
die möglichst schiffskörpererhaltende Gründungsstruktur als erfüllt an.<br />
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