mehr - Erkelenz
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wegen Erkrankung den eigenen Haushalt nicht weiterführen<br />
können und die Weiterführung geboten ist.<br />
Auskunft erteilt:<br />
Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales<br />
Tel.: 02431 85 238 Zimmer: 61<br />
5.4.5 Krankenhilfe<br />
Krankenhilfe und Zahnersatzkosten können gewährt werden,<br />
wenn Sie nicht krankenversichert sind.<br />
Krankenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.<br />
Auskunft erteilt: Amt für Kinder, Jugend, Familie und<br />
Soziales Tel.: 02431 85 238 Zimmer: 61<br />
5.4.6 Arzneien<br />
Bei geringem Einkommen können ältere Menschen evtl.<br />
von Rezeptgebühren befreit werden. Nähere Informationen<br />
hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.<br />
5.4.7 Blindenhilfe<br />
Blinde, die das erste Lebensjahr vollendet haben, erhalten<br />
zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen<br />
Blindengeld.<br />
Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren<br />
Auge weniger als zwei Prozent beträgt. Als Nachweis<br />
für die Sehschwäche ist eine Bescheinigung des Augenarztes<br />
erforderlich.<br />
Auskunft erteilt: Amt für Kinder, Jugend, Familie und<br />
Soziales Tel.: 02431 85227 Zimmer: 61<br />
5.4.8 Hilfe für hochgradig Sehschwache<br />
Diese Hilfe wird sehschwachen Personen gewährt, deren<br />
Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Gläserkorrektur<br />
weniger als fünf Prozent beträgt. Als Nachweis für die Sehschwäche<br />
ist eine Bescheinigung des Augenarztes erforderlich.<br />
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