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wegen Erkrankung den eigenen Haushalt nicht weiterführen<br />

können und die Weiterführung geboten ist.<br />

Auskunft erteilt:<br />

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales<br />

Tel.: 02431 85 238 Zimmer: 61<br />

5.4.5 Krankenhilfe<br />

Krankenhilfe und Zahnersatzkosten können gewährt werden,<br />

wenn Sie nicht krankenversichert sind.<br />

Krankenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.<br />

Auskunft erteilt: Amt für Kinder, Jugend, Familie und<br />

Soziales Tel.: 02431 85 238 Zimmer: 61<br />

5.4.6 Arzneien<br />

Bei geringem Einkommen können ältere Menschen evtl.<br />

von Rezeptgebühren befreit werden. Nähere Informationen<br />

hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.<br />

5.4.7 Blindenhilfe<br />

Blinde, die das erste Lebensjahr vollendet haben, erhalten<br />

zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen<br />

Blindengeld.<br />

Als Blinde gelten Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren<br />

Auge weniger als zwei Prozent beträgt. Als Nachweis<br />

für die Sehschwäche ist eine Bescheinigung des Augenarztes<br />

erforderlich.<br />

Auskunft erteilt: Amt für Kinder, Jugend, Familie und<br />

Soziales Tel.: 02431 85227 Zimmer: 61<br />

5.4.8 Hilfe für hochgradig Sehschwache<br />

Diese Hilfe wird sehschwachen Personen gewährt, deren<br />

Sehschärfe auf dem besseren Auge mit Gläserkorrektur<br />

weniger als fünf Prozent beträgt. Als Nachweis für die Sehschwäche<br />

ist eine Bescheinigung des Augenarztes erforderlich.<br />

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