Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung
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Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung
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<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Gehaltsmitteilung</strong><br />
Stand 10/2013<br />
Ihre IT-Lösungen für<br />
Gesundheit und Soziales
1<br />
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3<br />
4<br />
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Erklärungen zu den<br />
Kennziffern im Innenteil
Allgemeines<br />
In der beiliegenden Muster-<strong>Gehaltsmitteilung</strong> sind die erläuterten<br />
Zeilen bzw. Abschnitte mit blauen Kennziffern versehen. Zu jeder<br />
Kennziffer finden Sie in dieser Beschreibung die einzelnen Felder<br />
und deren möglichen Inhalt.<br />
Die <strong>Gehaltsmitteilung</strong> für den Arbeitnehmer ist aufgeteilt in:<br />
3 einen festformatierten Teil für Stammdaten und berechnungsrelevante<br />
Merkmale Erläuterungsziffern 1-6<br />
3 einen unformatierten Teil für die Abrechnungsergebnisse<br />
Erläuterungsziffern 7-12<br />
3 einen variabel formatierten Teil für Zusatzinformationen<br />
Erläuterungsziffer 13<br />
3 einen Summenblock Erläuterungsziffer 14<br />
5
Festformatierter Teil<br />
Kennziffer 1<br />
Ordnungsbegriffe für die Speicherung der Daten im Rechenzentrum:<br />
Personal-Nr.<br />
Jeder Arbeitnehmer bekommt vom Abrechnungssystem eine eindeutige<br />
Personal-Nr. zugewiesen. Diese Personal-Nr. kann innerhalb<br />
einer Kunden-Nummer nur einmal vorkommen.<br />
Kd.-Nr.<br />
Kunden-Nummer beim RZV<br />
Arbeitgeber-Nr.<br />
Arbeitgeber-Nummer beim RZV<br />
Dienstst./ UntDSt.<br />
Dienststellen-Nummer und eine evtl. Unterdienststellen-Nummer<br />
beim RZV<br />
Abr.-Krs<br />
Abrechnungskreis-Nummer beim RZV<br />
Sachb.-Nr.<br />
Sachbearbeiter-Nummer beim RZV<br />
Gbl.Nr.<br />
laufende Nummer der <strong>Gehaltsmitteilung</strong><br />
Sei.-Nr.<br />
Seitennummer pro <strong>Gehaltsmitteilung</strong><br />
Kein Druck von/Kein Druck bis<br />
Wird bei der Verwendung der Option „Ausdruck nur bei Änderung“<br />
für mehr als 1 Monat keine <strong>Gehaltsmitteilung</strong> gedruckt, wird<br />
beim nächsten Druck in diesen Feldern ausgewiesen, für welchen<br />
Zeitraum keine <strong>Gehaltsmitteilung</strong> gedruckt wurde.<br />
Kennziffer 2<br />
Absender-Angaben der <strong>Gehaltsmitteilung</strong>:<br />
Hier wird der Absender der <strong>Gehaltsmitteilung</strong> beginnend mit<br />
der Kunden-Nr., Abrechnungskreis-Nr., Arbeitgeber-Nr. oder Buchungskreis-Nr.<br />
bzw. Finanzkreis-Nr. dargestellt. In der 2. Zeile wird<br />
der Name der Einrichtung genannt. Zusätzlich werden in der letzten<br />
Zeile die Buchungskreis-Nr. bzw. Finanzkreis-Nr. und/oder eine<br />
Versand-Nr. und/oder eine Kostenstelle mit ausgedruckt, damit die<br />
Verteilung der <strong>Gehaltsmitteilung</strong>en besser zu organisieren ist.<br />
6
Kennziffer 3<br />
Komplette Anschrift des Arbeitnehmers:<br />
Unterhalb der Anschrift werden noch für einen Abrechnungslauf<br />
Kontrollzahlen für technische Zwecke gedruckt.<br />
Kennziffer 4<br />
Unter der Überschrift „<strong>Gehaltsmitteilung</strong> für“ oder „Entgeltmitteilung<br />
für“ werden der Monat und das Jahr gedruckt für den die<br />
<strong>Gehaltsmitteilung</strong> bzw. die Entgeltmitteilung erstellt wurde.<br />
Unterhalb des Textes können Sachbearbeiter-Angaben erscheinen:<br />
Hier kann der Name, Vorname, die Zimmer-Nr. und die Telefon-Nr.<br />
des Sachbearbeiters der Personalabteilung, der für diesen Arbeitnehmer<br />
zuständig ist, gedruckt werden.<br />
Kennziffer 5<br />
Eintritt<br />
Eintritts-Datum des Arbeitnehmers bei der Einrichtung<br />
Austritt<br />
Austritts-Datum des Arbeitnehmers bei der Einrichtung<br />
Besch-Zeit<br />
Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers bei der Einrichtung. Die<br />
Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung<br />
des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis <strong>zur</strong>ückgelegte<br />
Zeit, auch wenn sie unterbrochen war. Es sind die Besonderheiten<br />
zu den jeweiligen Tarifverträgen, Arbeitsvertragsrichtlinien<br />
oder sonstiger Arbeitsordnungen zu beachten. Sie hat Einfluss auf<br />
die Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung.<br />
Dienst-Zeit<br />
Die Dienstzeit umfasst neben der Beschäftigungszeit auch Zeiten<br />
bei anderen Arbeitgebern des kirchlichen bzw. öffentlichen Dienstes.<br />
Auch hier sind die Besonderheiten der jeweiligen Tarifverträge,<br />
Arbeitsvertragsrichtlinien oder sonstiger Arbeitsordnungen zu<br />
beachten.<br />
Jubil.-Zeit<br />
Jubiläumsdienstzeit, sie kann über die Dienstzeit hinausgehende<br />
anrechenbare Zeiten umfassen.<br />
7
Bankleitzahl/BIC<br />
Die Bankleitzahl/BIC der Kontoverbindung des Arbeitnehmers<br />
Konto-Nr./IBAN<br />
Die Konto-Nr./IBAN des Arbeitnehmers<br />
Kontoinhaber<br />
Das Feld wird nur benutzt, wenn der Empfänger des Auszahlungsbetrages<br />
/ Überweisungsbetrages nicht der Arbeitnehmer selbst<br />
ist.<br />
Kennziffer 6<br />
FS<br />
Familienstand des Arbeitnehmers:<br />
L = ledig<br />
V = verheiratet<br />
G = geschieden<br />
W = verwitwet<br />
P = eingetragene Lebenspartnerschaft<br />
StKl<br />
Steuerklasse des Arbeitnehmers<br />
Konf. A/E<br />
Konfession des Arbeitnehmers und des Ehegatten:<br />
1 = evangelisch<br />
2 = katholisch<br />
3 = altkatholisch<br />
4 = israelitisch<br />
9 = Pauschalversteuerung<br />
Kinder-Freib.<br />
Kinder-Freibetrag laut Meldung des Finanzamtes<br />
Frei/HinzuBetrag Monat<br />
monatlicher Steuerfrei-oder Hin<strong>zur</strong>echnungsbetrag laut Meldung<br />
des Finanzamtes<br />
Frei/HinzuBetrag Jahr<br />
jährlicher Steuerfrei- oder Hin<strong>zur</strong>echnungsbetrag laut Meldung des<br />
Finanzamtes<br />
8
Dienstwohnung örtl. Mietwert<br />
Hier ist ein ggfs. vom Sachbearbeiter erfasster örtlicher Mietwert<br />
wiedergegeben. Dieser Betrag wird benötigt um:<br />
3 eine Miete von den Bezügen einzubehalten,<br />
3 eine Miete als geldwerten Vorteil (mitzuversteuern und mit zu<br />
versichern) zu behandeln,<br />
3 oder eine Differenz zwischen einem örtlichen Mietwert und<br />
einem steuerlichen Mietwert als geldwerten Vorteil zu behandeln.<br />
Dienstwohnung steu. Mietwert<br />
Hier ist ein ggfs. vom Sachbearbeiter erfasster steuerlicher Mietwert<br />
wiedergegeben.<br />
PV-Zus.Befr.<br />
SV-pflichtige Personalfälle mit Kindern sind von der „Zuschlagszahlung<br />
<strong>zur</strong> Pflegeversicherung wegen Kinderlosigkeit“ befreit. Wenn<br />
der Personalfall Kinder hat, ist dieses Feld zu markieren, damit der<br />
Zuschlag nicht berechnet wird.<br />
Unterbr.-Beginn/ Unterbr.-Ende<br />
Für diese Felder stehen insgesamt vier Zeilen für vier Unterbrechungen<br />
der Vergütungsbezahlung <strong>zur</strong> Verfügung. Sind mehr als 4<br />
Unterbrechungen vorhanden, so werden immer die vier jüngsten<br />
Unterbrechungen angezeigt.<br />
Gr<br />
Grund der Unterbrechung:<br />
01 = Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung<br />
02 = Krankheit/Kur nach Ablauf der Entgeltfortzahlung mit<br />
ZVK-Weiterversicherung<br />
03 = Mutterschutz<br />
04 = Erziehungsurlaub<br />
05 = unbezahlter Urlaub<br />
06 = unbezahlter Sonderurlaub für Personalfälle, die während<br />
dieser Zeit eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber<br />
aufnehmen<br />
07 = unbezahlter Langzeiturlaub<br />
08 = Bummelei/rechtswidriger Streik<br />
09 = rechtmäßiger Streik<br />
10 = Wehrdienst/Ersatzdienst<br />
11 = Wehrdienst/Ersatzdienst, ZVK läuft weiter<br />
12 = Pflege eines kranken Kindes bei Zahlung von Krankengeld<br />
13 = Mitgliedschaft in einem Parlament<br />
14 = Bezug einer Rente auf Zeit<br />
16 = Krankheit nach Ende des Krankengeldbezuges<br />
(Aussteuerung)<br />
17 = Rente wegen Erwerbsunfähigkeit<br />
18 = Kurzzeitpflege<br />
19 = Pflegezeit<br />
9
20 = Krankheit mit Entgeltfortzahlung<br />
21 = Krankheit bei Arbeitsaufnahme<br />
22 = Wartetag<br />
40 = Beschäftigungsverbot<br />
90 = Unterbrechungsgrund für Aushilfskräfte (wirkt wie Eintritt u.<br />
Austritt)<br />
SV-Pflicht<br />
Hier erfolgt die Angabe des vierstelligen Beitragsgruppenschlüssels<br />
gemäß Anlage 1 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung<br />
und Datenübermittlung <strong>zur</strong> Sozialversicherung nach<br />
§ 28b Abs. 2 SGB IV.<br />
KV<br />
Krankenversicherungs-Pflicht, folgende Schlüssel werden<br />
ausgegeben:<br />
0 = keine Versicherungspflicht, der Beitrag zu einer freiwilligen<br />
Versicherung wird abgeführt<br />
1 = allgemeiner Beitragssatz <strong>zur</strong> KV (§ 241 SBG V)<br />
2 = erhöhter Beitragssatz (§ 242 SGB V) – kein ausreichender<br />
Entgeltfortzahlungsanspruch für mind. 6 Wochen (kurzzeitige<br />
Beschäftigung)<br />
3 = ermäßigter Beitragssatz (§ 243 SGB V) (ohne Krankengeldanspruch)<br />
4 = Beitragssatz aus Versorgungsbezügen (§ 248 SGB V)<br />
6 = pauschaler Beitrag für geringfügig Beschäftigte (§ 249b<br />
Satz 1 SGB V)<br />
9 = keine Versicherungspflicht, der Beitrag zu einer freiwilligen<br />
Versicherung wird abgeführt.<br />
RV<br />
Rentenversicherungspflicht, folgende Schlüssel werden<br />
ausgegeben:<br />
0 = keine Rentenversicherungspflicht<br />
1 = Rentenversicherungspflicht<br />
3 = nur Arbeitgeberanteile <strong>zur</strong> RV bei rentenversicherungsfreien<br />
Altersvollrentnern, Empfänger einer Versorgung nach<br />
Erreichen einer Altersgrenze<br />
5 = pauschaler Beitrag <strong>zur</strong> RV für geringfügig Beschäftigte<br />
AV<br />
Arbeitslosenversicherungspflichtig, folgende Schlüssel werden<br />
ausgegeben:<br />
0 = keine Versicherungspflicht<br />
1 = versicherungspflichtig<br />
2 = nur Arbeitgeberanteil wegen Vollendung des für die Regelaltersrente<br />
erforderlichen Lebensjahres bzw. Lebensalters<br />
(insbes. Altersrentner und Versorgungsempfänger)<br />
10
PV<br />
Pflegeversicherungspflicht, folgende Schlüssel werden<br />
ausgegeben<br />
0 = keine Versicherungspflicht<br />
1 = versicherungspflichtig<br />
4 = Berechnung für KVdR-Personalfälle, für die KVdR (Kranken-<br />
Versicherung der Rentner nach § 55 = wenn KV-Schlüssel „4“<br />
ist) berechnet wird. Nur der Arbeitnehmer zahlt den halben<br />
Beitragssatz.<br />
5 = Der Arbeitnehmer erhält Tätigkeitseinkommen, hat aber gleichzeitig<br />
aus einer Hinterbliebenenversorgung Anspruch auf<br />
Beihilfe im Pflegefall nach beamtenrechtlichen Vorschriften.<br />
Es ist der halbe Beitragssatz zu zahlen. Wegen Feiertagsverzicht<br />
tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je ¼ des Beitrages.<br />
6 = Sachverhalt wie bei 5. Es besteht kein Feiertagsverzicht,<br />
deshalb trägt der Arbeitnehmer 0,675% und der Arbeitgeber<br />
0,175%<br />
7 = ein Versorgungsempfänger, der ein KVdR-Fall ist und der keine<br />
Beihilfe im Pflegefall erhält, trägt den Beitrag in voller Höhe<br />
allein.<br />
GZ<br />
Gleitzone, in diesem Feld wird ein „J“ ausgegeben, wenn es sich<br />
bei dem Personalfall um einen Fall handelt, dessen SV-Verbeitragung<br />
im Rahmen der sog. Gleitzonenregelung erfolgt.<br />
MFB<br />
Mehrfachbeschäftigung, in diesem Feld wird ein „J“ ausgegeben,<br />
wenn es sich bei dem Personalfall um einen Mehrfachbeschäftigten<br />
handelt.<br />
Krankenkasse<br />
Hier wird die Bezeichnung der Krankenkasse dargestellt, an welche<br />
die Beiträge für den Arbeitnehmer abgeführt werden.<br />
ZV-Kasse<br />
Hier wird die Bezeichnung der Zusatzversorgungskasse dargestellt,<br />
an die die Beiträge bzw. Umlagen für den Arbeitnehmer abgeführt<br />
werden.<br />
Faktor Stkl. IV<br />
Es handelt sich um den Faktor nach §39f EStG, den Arbeitnehmer<br />
mit Steuerklasse 4 beantragen können.<br />
11
UNFORMATIERTER Teil<br />
Kennziffer 7<br />
Die Entgeltbescheinigungsverordnung verlangt die Ausgabe des<br />
Namens und der Anschrift des Arbeitsgebers auf der <strong>Gehaltsmitteilung</strong>.<br />
Dieses erscheint direkt unterhalb der Überschrift Abrechnungsergebnisse<br />
/ lfd. Monat / Vormonate.<br />
Kennziffer 8<br />
Tarifblock<br />
1. Tarif<br />
TW<br />
Kennzeichen für das angewendete Tarifwerk für den Arbeitnehmer.<br />
Das Tarifwerk umfasst alle Bezügebestandteile eines Tarifs.<br />
Tarifbezeichn.<br />
Gibt die Bezeichnung des angewandten Tarifs wieder.<br />
TG<br />
Tarifgruppe: das Feld gibt die Besoldungs-, Vergütungs-, Entgeltoder<br />
Lohngruppe des Arbeitnehmers innerhalb des Tarifwerks<br />
wieder<br />
STF<br />
Die Tarifstufe gibt die Lebensaltersstufe, bzw. die Entgeltstufe<br />
innerhalb der Tarifgruppe an.<br />
OZ<br />
Hier wird die Ortszuschlags-Tarifklasse angegeben, nach welcher<br />
der Ortszuschlag für diesen Arbeitnehmer, in Abhängigkeit von<br />
der Eingruppierung, berechnet wurde.<br />
BDA<br />
Das Bezugsdienstalter bezeichnet den Monat und das Jahr, in dem<br />
erstmals die Bezüge der Tarifstufe 1 einer Tarifgruppe zu zahlen<br />
waren oder zu zahlen sein werden.<br />
KR<br />
Kennzeichen für die Konkurrenzregel, sofern bei Ehegatten beide<br />
Partner Anspruch auf einen Ortszuschlag haben. Über das Kennzeichen<br />
werden die Ansprüche des Ortszuschlages geregelt.<br />
TZ-Zähler<br />
Liegt bei einem Personalfall Teilzeitbeschäftigung vor, so ist in diesem<br />
Feld die in Relation zum Teilzeit Nenner gesetzte, vereinbarte<br />
Arbeitszeit wiedergegeben.<br />
12
TZ-Nenner<br />
Hier wird in der Regel die wöchentliche oder monatliche Soll-<br />
Arbeitszeit des Arbeitnehmers ausgegeben, wenn eine Teilzeitbeschäftigung<br />
vorliegt.<br />
Arb-Std./-Tag<br />
Die Brutto-Arbeitsstunden oder Arbeitstage werden nur bei den<br />
Lohntarifen wiedergegeben.<br />
Arbz-V<br />
Die Arbeitszeitverteilung gibt die Anzahl von Arbeitstagen pro<br />
Woche des Arbeitnehmers wieder.<br />
Alternativ können folgende Felder zum Tarif auf der <strong>Gehaltsmitteilung</strong><br />
stehen:<br />
Dauer-Beg.<br />
Beginn des Tarifs<br />
Dauer-End.<br />
Ende des Tarifs<br />
Tarif<br />
Verschlüsselung des Tarifs<br />
Tarifbezeichn.<br />
Bezeichnung des Tarifs<br />
B-GR<br />
Beschäftigten-Gruppe<br />
Gilt-ab<br />
Beginn-Datum der Tarifgruppe / Entgeltgruppe<br />
Gilt-bis<br />
Ende-Datum der Tarifgruppe / Entgeltgruppe<br />
Tar-Grp<br />
Tarifgruppe / Entgeltgruppe<br />
Reg<br />
Tarifregion BUW = Bund West, BUO = Bund Ost<br />
Stf<br />
Tarifstufe<br />
Monate<br />
anrechenbare Erfahrungsmonate<br />
13
Kennziffer 9<br />
Unterhalb des 1. Tarifs können sich die Felder der Kennziffer 8<br />
wiederholen, wenn bei dem Personalfall ein 2.Tarif zum Einsatz<br />
kommt. Während die Kennziffer 8 die Vergütungsmerkmale für die<br />
regelmäßigen laufenden Bezüge für den Normalfall wiedergeben,<br />
sind in den Feldern der Kennziffer 9 nur Angaben vorhanden bei:<br />
Monatssplitting<br />
wenn sich im Laufe des Monats die Vergütung geändert hat<br />
Parallelverarbeitung<br />
wenn regelmäßig und nebeneinander aus zwei verschiedenen<br />
Eingruppierungen Bezüge gezahlt werden<br />
Höherwertige<br />
wenn vorübergehend aus einer höheren Eingruppierung eine<br />
laufende Zulage gebildet wird<br />
Im Bereich, der dem festformatierten Teil folgt, werden sowohl der<br />
unformatierte Teil für die Abrechnungsergebnisse als auch der<br />
variabel formatierte Teil für die Zusatzinformationen in Form von<br />
Fenstern ausgegeben. Dafür sind zweimal nebeneinander jeweils<br />
3 Spalten vorgesehen, Abrechnungsergebnisse, lfd. (laufender)<br />
Monat und Vormonate.<br />
Kennziffer 10<br />
In der Spalte Abrechnungsergebnisse werden die Bezeichnungen<br />
der einzelnen Brutto- und Nettobestandteile im Klartext angedruckt.<br />
Der Druck beginnt in der linken Spalte. Ist diese gefüllt,<br />
wird in der rechten Spalte weiter gedruckt.<br />
3 Grundentgelt/Grundbezug/Grundgehalt/Grundlohn/Tabellenentgelt/Festgehalt<br />
3 Ortszuschlag Grundbetrag<br />
3 Ortszuschlag Verheirateten-Betrag<br />
3 Ortszuschlag Kinderbetrag<br />
3 Ortszuschlag Kinder-Erhöhungsbetrag<br />
3 Sozialzuschlag<br />
3 Familienzuschlag<br />
3 Allgemeine Zulage<br />
3 VL-Zulage / VL-Merkmal (VL = Vermögenswirksame Leistungen)<br />
3 Stellenzulage<br />
3 Urlaubsabgeltung<br />
3 Krankengeldzuschuss<br />
14
3 Unständige Bezüge (Zeitzuschläge/Bereitschaftsdienste/<br />
Überstunden)<br />
3 Zulagen<br />
3 Aufschläge<br />
3 ATZ-Aufstockungsbeträge (ATZ = Altersteilzeit)<br />
3 Absenkung der Bezüge nach § 3a BbesG<br />
Block bis Summe Gesamtbrutto<br />
Für die Darstellung der Bruttobestandteile im Klartext stehen<br />
insgesamt 15 Stellen <strong>zur</strong> Verfügung. Vor der Ausgabe des Gehaltsbestandteils<br />
wird an den Stellen 1 bis 3 verschlüsselt, ob dieser<br />
Gehaltsbestandteil im Gesamtbrutto, im Steuerbrutto (getrennt<br />
nach laufendem und einmaligem Bezug) und im SV-Brutto (getrennt<br />
nach laufendem und einmaligem Bezug) enthalten ist.<br />
Diese Stellen bedeuten im Einzelnen:<br />
Stelle 1:<br />
J = im Gesamtbrutto enthalten<br />
N = im Gesamtbrutto nicht enthalten<br />
Stelle 2:<br />
L = im laufenden Steuerbrutto enthalten<br />
E = im Sonstigen Bezug enthalten<br />
N = im Steuerbrutto nicht enthalten (unwirksam)<br />
Stelle 3:<br />
L = im laufenden SV-Brutto (Sozialversicherungsbrutto) enthalten<br />
E = als Einmalzahlung im EGA (einmalig gezahltes Arbeitsentgelt)<br />
enthalten<br />
N = im SV-Brutto nicht enthalten (unwirksam)<br />
Bei der Urlaubsabgeltung werden zusätzlich die Urlaubstage und<br />
beim Krankengeldzuschuss der Anspruchszeitraum mit angedruckt.<br />
Sind unständige Bezüge vorhanden, wird zunächst eine Überschrift<br />
ausgegeben (z.B. Überstd/Zeitzuschl). Danach folgen die unständigen<br />
Bezüge mit dem jeweiligen Text in der 1. Zeile (z.B. ÜberstdZZ<br />
25 % = Überstundenzeitzuschlag 25%). In der 2. Zeile werden<br />
dann Stunden mal Stundensatz ausgegeben.<br />
Bei den Aufschlägen erscheint der Grund für die Zahlung des Aufschlages<br />
im Text. Folgende Gründe können vorkommen:<br />
Krk.Aufschl.<br />
Aufschlag für Krankheit<br />
Url.Aufschl.<br />
Aufschlag für Urlaub<br />
15
Aufschl.frTg<br />
Aufschlag für AZV-Tag<br />
Auf.als ZVBr<br />
Aufschlag <strong>zur</strong> Erhöhung des ZVK-Bruttos<br />
Auf.Aus+Fort<br />
Aufschlag für Aus- und Fortbildung<br />
Auf.UrlAbg.m<br />
Aufschlag <strong>zur</strong> Berechnung der Urlaubsabgeltung<br />
In der 2. Zeile der Aufschläge erscheint der Aufschlagssatz mal<br />
Aufschlagszeit (Tage oder Stunden).<br />
Ausnahme: Bei rückwirkender Änderung von Stunden und / oder<br />
Aufschlagssatz (z.B. durch Dynamisierung aufgrund einer Tariferhöhung)<br />
wird die 2. Zeile nicht ausgegeben.<br />
Bei den Zulagen werden zusätzlich in weiteren Zeilen folgende<br />
Felder dargestellt:<br />
Betrag und Vervielfältiger<br />
Gilt-bis-Datum: ein Gilt-bis-Datum ist immer dann vorhanden,<br />
wenn eine Zulage beendet wird.<br />
Darüber hinaus wird bei Rückrechnungen der Verarbeitungsmonat<br />
angedruckt, ab dem die Rückrechnung gilt.<br />
Bei der Anrechnung nach § 3 BBesG (= Gesamtbetrag der Absenkung)<br />
wird in einer zweiten Zeile ggf. der davon steuerfreie Teil<br />
nachrichtlich ausgegeben.<br />
Bei Versorgungsempfängern kann es wegen der durch Gesetz<br />
bedingten Berechnungsschritte zu Abweichungen bei der Darstellung<br />
kommen.<br />
Kürzungen:<br />
Hier werden die nach den tariflichen und gesetzlichen Vorschriften<br />
ermittelten Kürzungsbeträge aufgrund von nicht geleisteten Arbeitsstunden<br />
oder Fehlstunden gedruckt. Die Ausgabe erfolgt an<br />
dieser Stelle nachrichtlich.<br />
Am Schluss der Kürzungsbeträge wird eine „Summe Kürzungen“<br />
gedruckt.<br />
16
Es werden alle Bestandteile angedruckt, die nicht <strong>zur</strong> Auszahlung<br />
gelangen. Diese Bestandteile dienen nur als Berechnungsgrundlage<br />
um daraus Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, ZVK-Umlagen<br />
oder dergleichen zu berechnen.<br />
Zum Schluss werden alle Bestandteile angedruckt, die zwar bruttowirksam<br />
<strong>zur</strong> Auszahlung kommen sollen, aber dem Grunde nach<br />
keinen Arbeitslohn darstellen. Das heißt, diese Bestandteile sind<br />
weder als steuerpflichtiger noch als steuerfreier Arbeitslohn anzusehen.<br />
Das können zum Beispiel sein:<br />
3 Reisekosten<br />
3 Mankogeld/Fehlgeldentschädigung<br />
3 sonstiger Auslagenersatz<br />
Abgeschlossen wird dieser Block mit der Summe Gesamtbrutto,<br />
in die alle darüber stehenden Bestandteile einfließen, die an der<br />
1. Stelle mit J ausgewiesen wurden.<br />
Die Bestandteile, die an der 2. Stelle mit L ausgewiesen wurden,<br />
finden sich im Summenteil in der Summe Stpfl. Brutto.<br />
Die Bestandteile, die an der 2. Stelle mit E ausgewiesen wurden,<br />
finden sich im Summenteil in der Summe Sonst. Bezug.<br />
Die Bestandteile, die an der 3. Stelle mit L ausgewiesen wurden,<br />
finden sich im Summenteil in den Summen KV/RV/AV/PV-Brutto.<br />
Die Bestandteile, die an der 3. Stelle mit E ausgewiesen wurden,<br />
finden sich im Summenteil in den Summen KV/RV/AV/PV-Brutto-<br />
2-EZ.<br />
Alle zwischen Summe Gesamtbrutto und Auszahlungsbetrag<br />
ausgewiesenen Bestandteile werden mit negativem Vorzeichen<br />
dargestellt, wenn sie zu subtrahieren sind. Ohne Vorzeichen sind<br />
sie zu addieren.<br />
Kennziffer 11<br />
Block bis Summe Nettobezüge<br />
Es werden die gesetzlichen Abzüge angedruckt. Das sind:<br />
3 Lohnsteuer<br />
3 Kirchensteuer<br />
3 Solidaritätszuschlag<br />
3 Die Steuern aus sonstigen Bezügen (z.B. Jahressonderzahlung /<br />
Weihnachtszuwendung) werden gesondert dargestellt<br />
17
3 Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung<br />
3 <strong>zur</strong> Krankenversicherung<br />
3 <strong>zur</strong> Rentenversicherung<br />
3 <strong>zur</strong> Arbeitslosenversicherung<br />
3 <strong>zur</strong> Pflegeversicherung<br />
Die SV-Arbeitnehmeranteile aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt<br />
sowie die aus einem Störfall resultierenden AN-Beiträge <strong>zur</strong><br />
SV werden gesondert dargestellt.<br />
Abgeschlossen wird dieser Block mit der Summe Nettobezüge.<br />
Die Summe Nettobezüge ist der Saldo aus bruttowirksamen Bezügen,<br />
vermindert um die gesetzlichen Abzüge.<br />
Kennziffer 12<br />
Block bis Auszahlungsbetrag bzw. Rückforderung<br />
Es folgen Zuschüsse des Arbeitgebers <strong>zur</strong> freiwilligen KV, PV bzw.<br />
RVE, danach die dazugehörenden abgeführten Gesamtbeiträge.<br />
Weiterhin folgen:<br />
3 Arbeitskammerbeiträge<br />
3 Vorschüsse<br />
3 Mieten<br />
3 Verpflegung<br />
3 Darlehen<br />
3 freiwillige Zukunftssicherungsleistungen<br />
3 vermögenswirksame Leistungen<br />
3 Pfändungen<br />
3 usw.<br />
Sachbezüge oder individuell zu versteuernde ZVK-Beiträge erhöhen<br />
nach der Entgeltbescheinigungsverordnung stets das<br />
Gesamtbrutto und werden oberhalb der Summe Gesamtbrutto<br />
angedruckt. Ist ein solcher Sachbezug an der 1. Stelle der Kurzklassifizierung<br />
mit N klassifiziert (also nicht auszahlungswirksam),<br />
muss dieses Ergebnis von der Summe Nettobezüge im Sinne eines<br />
Korrekturabzuges abgezogen werden, um einen rechnerisch korrekten<br />
Auszahlungsbetrag ermitteln zu können. Dieser Sachverhalt<br />
wird mit dem Text „Einbehalt Sachbezug“ dargestellt.<br />
Rückforderung<br />
Es werden die Beträge der Rückforderungsberechnung dargestellt.<br />
Zum Abschluss wird die Zeile „Summe Rückf. Einbeh“ ausgegeben<br />
18
Auszahlungsbetrag<br />
Der Auszahlungsbetrag ist der Saldo aus „Summe Nettobezüge“<br />
minus „Summe Pers.Abzüge“.<br />
Danach kann gegebenenfalls noch je eine Zeile mit gesetzlichem<br />
Kindergeld und anschließend dem gepfändeten Kindergeld erscheinen.<br />
Überweisungsbetrag<br />
Der Überweisungsbetrag ist der Betrag, der einschließlich gegebenenfalls<br />
vorhandenem Kindergeld und Rückrechnungsergebnissen<br />
aus den Vormonaten <strong>zur</strong> Überweisung oder sonstigen Zahlbarmachung<br />
gelangt.<br />
Es ist die letzte Position des unformatierten Teils.<br />
VARIABEL FORMATIERTER TEIL<br />
Kennziffer 13<br />
Die nachstehend beschriebenen „Fenster“ werden nur bei den<br />
Arbeitnehmern ausgedruckt, bei denen dazu auch Daten anfallen.<br />
Kommen bei einem Personalfall mehrere „Fenster“ vor, so werden<br />
sie in der nachstehenden Reihenfolge gedruckt:<br />
Kinderdaten<br />
Steuer-ID<br />
ELStAM-Daten<br />
TVöD-Daten<br />
Texte<br />
Kinderdaten:<br />
Kind-Name Vorname des Kindes<br />
GEB.DAT Geburtsdatum des Kindes<br />
OF Kind-Ortszuschlagswirksamkeit (bei Angestellten)<br />
SZ Kind-Sozialzuschlagswirksamkeit (bei Arbeitern)<br />
FK Kind-Familienzuschlagswirksamkeit<br />
KG Kindergeldwirksamkeit<br />
ZW Kind-Zuwendungswirksamkeit<br />
SB Kind-Sachbezugs-Merkmal<br />
VW Kind Versorgungswirksamkeit<br />
G.-BIS Kind Gilt-bis (es bezeichnet den Monat/Jahr, in dem<br />
das Kind zum letzten Mal berücksichtigt wird)<br />
Das „J“ unterhalb eines Merkmales gibt an, ob der<br />
Bestandteil berechnet wird.<br />
19
Steuer-ID<br />
die persönliche Steuer-ID des Mitarbeiters<br />
ELStAM-Daten<br />
ELStAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Lieferdatum:<br />
ist das Datum, an dem das Finanzamt die Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
des Mitarbeiters an das RZV elektronisch geliefert hat<br />
Gilt-ab: ab diesem Datum gelten die gelieferten Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />
TVöD-Daten:<br />
Diese Daten erscheinen nur, wenn eines der Felder beim Personalfall<br />
gefüllt ist:<br />
Garantiebetrag<br />
Höhe des Garantiebetrages<br />
Max. erreichb. Stufe<br />
maximal erreichbare persönliche Stufe<br />
Indiv. Zwischenstufe<br />
individuelle Zwischenstufe des aktuellen Monats<br />
Indiv. Endstufe<br />
individuelle Endstufe des aktuellen Monats<br />
Ungek. Verh.anteil<br />
ungekürzter Verheiratetenanteil (OZ-Stufe 2)<br />
Texte:<br />
Hierüber werden Mitteilungen an den Arbeitnehmer ausgedruckt.<br />
Summenblock<br />
Kennziffer 14<br />
Hier erscheinen die Summen des laufenden Abrechnungsmonats<br />
und die aufgelaufenen Summen für das ganze Kalenderjahr.<br />
20
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