11. Gipfel - Abschlussbericht (Luxemburg) (pdf ... - Grande Région
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<strong>Abschlussbericht</strong> des WSAGR 2008/2009<br />
‣ E 301 - Insbesondere in Deutschland gibt es Beschwerden im Umgang mit dem Formular<br />
E 301 „Bescheinigung von Zeiten, die für die Gewährung von Leistungen bei<br />
Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind". Grenzgänger müssen mit diesem Formular am<br />
Arbeitsort ihre Beschäftigungsdauer und die Höhe ihres Einkommens durch die jeweilige<br />
Arbeitsverwaltung bestätigen lassen. Erst bei Vorlage dieser Bescheinigung im Original<br />
bei der Arbeitsverwaltung am Wohnort kann über einen möglichen Leistungsbezug<br />
entschieden werden. Aufgrund der teilweise sehr langen Bearbeitungszeit kommt es<br />
immer wieder vor, dass Arbeitslose unverhältnismäßig lange auf den Bezug von<br />
Arbeitslosengeld warten müssen.<br />
‣ Krankheit – Bei Erkrankung des Arbeitnehmers – auch nach Vertragsablauf – gibt es oft<br />
ungeklärte Zuständigkeiten zwischen der Krankenversicherung am Arbeitsort und der<br />
Arbeitsverwaltung am Wohnort, was in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der<br />
Auszahlung von Leistungen führt.<br />
Der WSAGR hat sich schon in der Vergangenheit mehrfach sehr positiv zur Arbeit der<br />
EURES-Netzwerke geäußert und die Sicherstellung ihrer Arbeit gefordert. In der Anhörung<br />
wurde deutlich, dass es sehr sinnvoll ist, die Kompetenzen der EURES-Netzwerke für den<br />
grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt noch besser zu nutzen. Dazu kann z.B. beitragen, die<br />
Erfahrungen der EURES-Berater und die Ergebnisse von Informations- oder<br />
Studienaufträgen durch die EURES-Netzwerke koordiniert weiterzugeben.<br />
Die Arbeitsgruppe 1.2 schlägt deshalb in der Empfehlung 1 eine verbesserte Kooperation der<br />
Institutionen in der Großregion vor, die sich mit dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt<br />
beschäftigen. Jede dieser Institutionen hat eine spezifische Aufgabenstellung und arbeitet<br />
jeweils für sich erfolgreich. Eine verstärkte Kooperation verspricht jedoch einen erheblichen<br />
Mehrwert:<br />
zu 3. Analyse der Entwicklung und Entsendung der Arbeitnehmer in der Großregion<br />
Die Arbeitsgruppe hat einen Überblick über die Situation der Zeit- oder Leiharbeit in den<br />
Teilregionen erarbeitet. Die Regelungen zur Zeit- oder Leiharbeit in den Teilregionen sind<br />
aufgrund nationaler Normen sehr unterschiedlich gefasst. Die detaillierten Ergebnisse<br />
können bei Bedarf über das Sekretariat des WSAGR angefordert werden .<br />
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Regelungen in <strong>Luxemburg</strong> am strengsten sind, in<br />
Deutschland am liberalsten. Die Anzahl der Leiharbeitsverhältnisse ist in etwa gleich. Die<br />
Verweildauer von Leiharbeitnehmern in den betreffenden Unternehmen ist in allen<br />
Teilregionen sehr kurz, in der Regel nicht über drei Monate hinausgehend. Bis auf<br />
Deutschland gibt es in allen Teilregionen das nach dem Prinzip „equal pay – gleicher Lohn<br />
für gleiche Arbeit“. In Deutschland wird dieses Prinzip durch bestehende Tarifverträge außer<br />
Kraft gesetzt.<br />
Auffallend viele Leiharbeitsunternehmen agieren von <strong>Luxemburg</strong> aus. Dies erklärt sich durch<br />
die geringeren Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber, auch wenn die dort beschäftigten<br />
Leiharbeitnehmer nicht in <strong>Luxemburg</strong> eingesetzt werden.<br />
Allgemein zeichnet sich der Bereich der Leiharbeit durch mangelnde Transparenz aus. So<br />
wird in Deutschland nur die Staatsangehörigkeit der Leiharbeitnehmer erfasst. Es gibt keine<br />
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