B: Textliche Festsetzungen nach § 9 BauGB und ... - Gutenstetten
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II: PFLANZSCHEMATA DER AUSGLEICHSFLÄCHEN<br />
1. Ausgleichsfläche A1<br />
Die Ausgleichsfläche "A1" ist mit Hochstämmen der 2. Ordnung sowie Sträucher der 3.<br />
Wuchsordnung zu entwickeln. Die vorhandenen Gehölze werden integriert. Hier soll durch die<br />
Auswahl von niedrig- <strong>und</strong> hochwachsenden Pflanzen ei n fließender Übergang in das be<strong>nach</strong>barte<br />
Waldgebiet geschaffen werden.<br />
Die Wiesenflächen sind zu einer Frischwiese zu ent wickeln, 2 Mal jährlich zu mähen, das Schnittgut<br />
ist abzufahren. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln <strong>und</strong> Herbiziden ist nicht zulässig.<br />
2. Fläche F2<br />
Die Fläche "F2" ist mit 1-reihigen landschaftlichen Hecken, mit grenzlinienreichem buchtigem<br />
Außenrand sowie mit beidseitig vorgelagertem Gras- <strong>und</strong> Krautsaum zu entwickeln.<br />
3. Ausgleichsfläche A3<br />
Die Ausgleichsfläche "A3" ist mit 3-reihigen landschaftlichen Hecken, mit grenzlinienreichem<br />
buchtigem Außenrand sowie mit beidseitig vorgelagertem Gras- <strong>und</strong> Krautsaum zu entwickeln.<br />
Im Süden des Plangebietes wird die geplante Hecke auf 2 m Wuchshöhe beschränkt.<br />
4. Pflanzliste der Ausgleichsflächen<br />
Sträucher:<br />
Stück pro Schema<br />
Ausgleichsfläche: F2 A3<br />
Cs Cornus sanguinea Roter Hartriegel 03 06<br />
Ca Corylus avellana Haselnuss 04 06<br />
Ps Prunus spinosa Schlehe 06 08<br />
Ra Rosa arvensis Feldrose 07 10<br />
Sn Sambucus nigra Schwarzer Hol<strong>und</strong>er 06 09<br />
Vo Viburnum opulus Gemeiner Schneeball 04 06