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ARBEITSVERTRAG FÜR GLEITZONENARBEITSVERHÄLTNIS ...

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§ 16 Hinweis auf Betriebsvereinbarungen<br />

Die im Betrieb gegebenenfalls geltenden Betriebsvereinbarungen sind zu beachten und anzuwenden.<br />

§ 17 Besondere Vereinbarungen<br />

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§ 18 Ausschlussfrist<br />

1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis<br />

in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten gegenüber der anderen<br />

Vertragspartei schriftlich erhoben werden.<br />

2. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den<br />

anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />

müsste.<br />

3. Diese Ausschlussregelung gilt nicht für die Haftung aus einer Pflichtverletzung für Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung für sonstige<br />

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht.<br />

(Ort)<br />

(Datum)<br />

(Arbeitgeber)<br />

(Arbeitnehmer)<br />

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