ARBEITSVERTRAG FÜR GLEITZONENARBEITSVERHÄLTNIS ...
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§ 16 Hinweis auf Betriebsvereinbarungen<br />
Die im Betrieb gegebenenfalls geltenden Betriebsvereinbarungen sind zu beachten und anzuwenden.<br />
§ 17 Besondere Vereinbarungen<br />
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§ 18 Ausschlussfrist<br />
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis<br />
in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten gegenüber der anderen<br />
Vertragspartei schriftlich erhoben werden.<br />
2. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsteller von den<br />
anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />
müsste.<br />
3. Diese Ausschlussregelung gilt nicht für die Haftung aus einer Pflichtverletzung für Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für eine Haftung für sonstige<br />
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht.<br />
(Ort)<br />
(Datum)<br />
(Arbeitgeber)<br />
(Arbeitnehmer)<br />
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