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Arbeitshilfe zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der ...

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Die bisherige Rechtsprechung orientiert sich an den maximalen<br />

Wohnflächen, die den jeweiligen Richtlinien <strong>der</strong> sozialen<br />

Wohnraumför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> zu Grunde<br />

liegen. 8 Grundgedanke <strong>der</strong> Satzung ist jedoch die Orientierung<br />

am lokalen Wohnungsmarkt, da sich die Wohnungsgrößenstrukturen<br />

regional sehr stark unterscheiden. Damit<br />

soll zum einen eine bessere Versorgung <strong>der</strong> Bedarfsgemeinschaften<br />

und zum an<strong>der</strong>en eine effizientere Mittelverwendung<br />

gewährleistet werden.<br />

• So kann z. B. die Wohnungsgrößenstruktur in manchen<br />

Städten wesentlich von bestimmten Typen des industriellen<br />

Wohnungsbaus geprägt sein, wie 1-Raum-Wohnungen<br />

mit 36 m 2 o<strong>der</strong> 2-Raum-Wohnungen mit 54 m²<br />

Wohnfläche. Ähnliches gilt für Städte, die einen hohen<br />

Anteil (ehemals) geför<strong>der</strong>ter Wohnungen mit typischen<br />

Größen und Grundrissen aufweisen.<br />

• In manchen Städten wohnen Bedarfsgemeinschaften in<br />

überdurchschnittlich großen Altbauwohnungen.<br />

• Im ländlichen Raum gibt es häufig nur verhältnismäßig<br />

große Wohnungen.<br />

Wenn es die Datenlage erlaubt, ist daher eine lokale Festlegung<br />

zweckmäßiger als die bisherige Orientierung an den<br />

Richtlinien <strong>der</strong> sozialen Wohnraumför<strong>der</strong>ung. Dies zeigt<br />

die in Abb. 6 beispielhaft veranschaulichte Wohnungsgrößenverteilung<br />

in einer Stadt. Die Kurve A verdeutlicht, dass<br />

die Wohnungsgrößen nicht gleichmäßig verteilt sind, son<strong>der</strong>n<br />

es typische Schwerpunkte von Wohnungsgrößen gibt.<br />

Diese Sprünge sind häufig mit einem zusätzlichen Raum<br />

verbunden. Die Kurve B ist eine Summenkurve, die anzeigt,<br />

bei welcher Wohnfläche wie viel Prozent aller Wohnungen<br />

erreicht sind.<br />

2.500<br />

absolut (Wohneinheiten)<br />

relativ (in %)<br />

100<br />

2.000<br />

Kurve B (relativ):<br />

Summe <strong>der</strong> Anteile nach<br />

Wohnungsgröße<br />

80<br />

1.500<br />

60<br />

1.000<br />

Kurve A (absolut):<br />

Bestandsverteilung nach<br />

Wohnungsgröße<br />

40<br />

500<br />

20<br />

0<br />

20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120+<br />

Wohnfläche (in m²)<br />

0<br />

Abb. 6 Beispielhafte Wohnungsgrößenverteilung in einer Stadt<br />

8 Bzw. bei Ermangelung von län<strong>der</strong>spezifischen Regelungen an den Vorgaben des Wohnraumför<strong>der</strong>ungsgesetzes (WoFG) bzw. Wohnungsbindungsgesetzes<br />

(WoBindG) des Bundes. Das BSG hat diesen übergeordneten Orientierungsrahmen aber nur herangezogen, weil i.d.R. keine<br />

hinreichenden lokalen Daten vorlagen.<br />

20 Inhalte <strong>der</strong> Satzung

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