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Wo und wann gilt das JobTicket?<br />

Beim JobTicket handelt es sich um eine Fahrkarte, die speziell für den Weg zur<br />

Arbeit ausgestellt wird. Und zwar persönlich für jeden Mitarbeiter, individuell zugeschnitten<br />

auf den jeweiligen Arbeitsweg. Egal durch welche oder wie viele Tarifgebiete<br />

der jeweilige Arbeitsweg führt, der Zuschnitt jedes JobTickets<br />

berücksichtigt den persönlichen Weg. Daher ist diese Fahrkarte personenge-bunden<br />

und nicht übertragbar. Sie ist damit auch kein Regelangebot des RMV, sondern<br />

ein individuelles Angebot mit eigenen Preisen und eigenen<br />

Nutzungs-bedingungen.<br />

Das JobTicket gilt innerhalb des eingetragenen Gültigkeitsgebietes für alle Verkehrsmittelarten<br />

– für Bus, S-Bahn, Regionalzüge, Straßen- und U-Bahn. Egal mit<br />

welchem Verkehrsmittel der Mitarbeiter unterwegs sein möchte, innerhalb seiner<br />

Tarifgebiete – die mehr Verbindungsmöglichkeiten bieten als nur die Wegstrecke<br />

zwischen Wohnort und Arbeitsstelle – darf er alle benutzen. Und dies immer in<br />

der 2. Klasse, ganztägig, 365 Tage im Jahr, im Urlaub, abends und an Wochenenden.<br />

Für beliebig viele Fahrten, ganz, wie der Mitarbeiter möchte.<br />

JobTickets der Preisstufe 7 gelten verbundweit – also im gesamten RMV-Gebiet.<br />

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