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Wo und wann gilt das JobTicket?<br />
Beim JobTicket handelt es sich um eine Fahrkarte, die speziell für den Weg zur<br />
Arbeit ausgestellt wird. Und zwar persönlich für jeden Mitarbeiter, individuell zugeschnitten<br />
auf den jeweiligen Arbeitsweg. Egal durch welche oder wie viele Tarifgebiete<br />
der jeweilige Arbeitsweg führt, der Zuschnitt jedes JobTickets<br />
berücksichtigt den persönlichen Weg. Daher ist diese Fahrkarte personenge-bunden<br />
und nicht übertragbar. Sie ist damit auch kein Regelangebot des RMV, sondern<br />
ein individuelles Angebot mit eigenen Preisen und eigenen<br />
Nutzungs-bedingungen.<br />
Das JobTicket gilt innerhalb des eingetragenen Gültigkeitsgebietes für alle Verkehrsmittelarten<br />
– für Bus, S-Bahn, Regionalzüge, Straßen- und U-Bahn. Egal mit<br />
welchem Verkehrsmittel der Mitarbeiter unterwegs sein möchte, innerhalb seiner<br />
Tarifgebiete – die mehr Verbindungsmöglichkeiten bieten als nur die Wegstrecke<br />
zwischen Wohnort und Arbeitsstelle – darf er alle benutzen. Und dies immer in<br />
der 2. Klasse, ganztägig, 365 Tage im Jahr, im Urlaub, abends und an Wochenenden.<br />
Für beliebig viele Fahrten, ganz, wie der Mitarbeiter möchte.<br />
JobTickets der Preisstufe 7 gelten verbundweit – also im gesamten RMV-Gebiet.<br />
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